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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 233/16


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IBRRS 2017, 2851; IMRRS 2017, 1187
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bearbeitungsgebühren (auch) bei Darlehensverträgen mit Unternehmern AGB-widrig

BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 233/16

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IMR 2017, 421 BGH - Bearbeitungsgebühren (auch) bei Darlehensverträgen mit Unternehmern AGB-widrig!
IMR 2017, 380 BGH - Kontogebühr in der Darlehensphase eines Bausparvertrags ist AGB-widrig!

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0276
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BGH, Urteil vom 13.12.2022 - II ZR 14/21

1. Aktien werden nur dann für Rechnung des Bieters gehalten, wenn dieser die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (Festhaltung an BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - II ZR 353/12, BGHZ 202, 180 Rn. 50). Für die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Stimmrechtsausübung genügt es, dass der Inhaber der Stimmrechte bei ihrer Ausübung die Interessen des Bieters wahren muss. (Rn. 84 - 145)*)

2. Kann der Mieter das Erwerbsrecht erst in Zukunft ausüben, findet die Zurechnung erst statt, wenn der für die Ausübung maßgebliche Zeitpunkt erreicht wurde. (Rn. 73 - 75)*)

3. Eine Verhaltensabstimmung durch eine Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten kann im Fall einer im Kaufvertrag über ein Aktienpaket als Interessenschutzklausel vereinbarten Regelung über die Stimmrechtsausübung durch den Verkäufer auch dann vorliegen, wenn diese darauf gerichtet ist, die bestehenden Verhältnisse bei der Zielgesellschaft im Zeitraum zwischen dem Abschluss und dem Vollzug des Kaufvertrags aufrechtzuerhalten und/oder diese keine über die allgemeine Leistungstreuepflicht hinausgehende Absprache oder tatsächliche Einflussnahme vorsieht. (Rn. 38 - 71)*)

4. Ein Zusammenwirken in sonstiger Weise kann auch außerhalb der Hauptversammlung vorliegen und erfordert die koordinierte, auf einer gemeinsamen Absprache und Strategie beruhende Ausübung gesellschaftsrechtlich vermittelten Einflusses auf den Emittenten, wobei eine tatsächliche Einflussnahme nicht erforderlich ist, sondern bereits die bloße Absicht genügt (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2018 - II ZR 190/17, ZIP 2018, 2214 Rn. 13 zu § 22 Abs. 2 WpHG aF). (Rn. 76 - 83)*)

5. Der Anspruch der Aktionäre der Zielgesellschaft auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung, der ihnen im Fall eines unterlassenen Pflichtangebots wegen einer Vorverlegung des Referenzzeitraums nach § 4 WpÜG-AngVO gegen den Bieter zusteht, unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. (Rn. 146 - 161)*)

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IBRRS 2022, 3612; IMRRS 2022, 1582
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!

OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 - 15 U 103/21 Kart

1. Ein Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen ("Integriertes Service-Paket"), der neben Wartungs- und Überwachungspflichten auch die Instandsetzung von Verschleißschäden und eine durch pauschalierten Schadensersatz abgesicherte Verfügbarkeitsgarantie enthält, ist nicht als Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG zu werten. Denn letztere, versicherungsartige Vertragspflichten stehen im inneren Zusammenhang mit den regelmäßigen Wartungsleistungen und bedingen diese. Kern des Vertrags ist die langfristige Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage, nicht die zu ihrer Absicherung getroffenen ergänzenden Zusagen.*)

2. Werden solche Vollwartungsverträge in aller Regel im Zusammenhang mit dem Erwerb der Windenergieanlage abgeschlossen, wobei die Verkäuferin zugleich Wartungsverpflichtete ist, ist für die kartellrechtliche Marktabgrenzung auf diesen einheitlichen (Primär-)Markt abzustellen.*)

3. Eine auf Wunsch des Kunden gewählte Festlaufzeit von 15 Jahren für den Windenergieanlagen-Vollwartungsvertrag stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn dieser keine Exit-Klausel im Sinne eines einseitigen früheren Kündigungsrechts enthält.*)

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IBRRS 2019, 1432
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BGH, Beschluss vom 19.03.2019 - XI ZR 9/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1129
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BGH, vom 19.02.2019 - XI ZR 562/17

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über als "Entgelt für individuelle Beratungsleistung" bezeichnete Bearbeitungsentgelte für Abschluss und Vollzug von Darlehensverträgen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172).*)

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IBRRS 2018, 3601
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BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 593/16

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine Bearbeitungsprovision in Unternehmerdarlehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172).*)

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IBRRS 2018, 4182
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BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 281/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 3112
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BGH, Urteil vom 23.08.2018 - III ZR 192/17

Zur Inhaltskontrolle von Entgeltklauseln für den postalischen Versand und die Bereitstellung der Möglichkeit des Selbstausdrucks von Eintrittskarten (sog. "print@home-Option") in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin eines Internetportals, über das Tickets für Veranstaltungen erworben werden können. (Rn. 16)*)

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IBRRS 2018, 2321
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BGH, Urteil vom 05.06.2018 - XI ZR 371/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 2313
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.04.2018 - XI ZR 213/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 2314
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.04.2018 - XI ZR 214/16

ohne amtlichen Leitsatz

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