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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 221/07
BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2008, 284 | BGH - Aufklärungspflicht der Bank bei sittenwidriger Überteuerung einer Immobilie? |
29 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 13.06.2023 - XI ZB 17/21
1. Zur Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde liegt. (Rn. 56 - 59)*)
2. Zum Erfordernis von Angaben über Bewertungsgutachten und zu ihrer Darstellung in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zugrunde liegt. (Rn. 49 - 52)*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 67/16
1. Die objektfinanzierende Bank haftet für die Richtigkeit vorvertraglicher darlehensbezogener Angaben, ohne dass es eines gesonderten Beratungsvertrags bedarf. Sie muss sich insoweit auch das Handeln von Erfüllungsgehilfen in dem Pflichtenkreis der Anbahnung des Kreditvertrags zurechnen lassen. Ein im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretender Vermittler wird jedoch nur insoweit als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.
2. Möglicherweise falsche Erklärungen zum Wert des Objekts und zur monatlichen Belastung des Anlegers betreffen nicht den Darlehensvertrag, sondern die Rentabilität des Anlagegeschäfts und liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank.
3. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf davon ausgehen, dass die Kunden über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich Rat von Fachleuten eingeholt haben.
4. Eine Bank trifft jedoch eine wegen eines Wissensvorsprungs ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.
VolltextBGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14
1. Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden "vereinfachten Ertragswertverfahrens".*)
2. Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960·II ZR 207/58).*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 166/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 177/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 176/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 198/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 193/15
ohne amtlichen Leitsatz
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