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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 188/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1189; IMRRS 2003, 0436
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Bauherrenmodell - Erklärungen des Vermittlers nicht der Bank zurechenbar

BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 188/02


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2 Beiträge gefunden
IBR 2003, 1065 BGH - Bauherren- und Erwerbermodelle: Nichtigkeit des Treuhandvertrages führt zur Nichtigkeit der Treuhändervollmacht!
IBR 2003, 1064 BGH - Bauherren- und Erwerbermodelle: Bank haftet nicht für Falschberatung des Anlagevermittlers!

78 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2998; IMRRS 2020, 1228
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann werden widerstreitende Interessen vertreten?

BGH, Urteil vom 17.09.2020 - III ZR 283/18

1. a) Wird der Rechtsstreit durch das Urteil des Revisionsgerichts insgesamt beendet, können neue Tatsachen und Beweismittel, die einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darstellen, grundsätzlich nicht entgegen § 559 ZPO berücksichtigt werden; der Grund der Prozesswirtschaftlichkeit allein genügt für die Zulassung des neuen Vorbringens nicht.*)

2. b) Eine Vertretung widerstreitender Interessen im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO setzt voraus, dass der Rechtsanwalt im (Kern-)Bereich der rechtsbesorgenden anwaltlichen Berufsausübung tätig wird.*)

3. c) Hinsichtlich der Frage, ob der Rechtsanwalt im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO in derselben Angelegenheit tätig wird, ist unter Berücksichtigung der Tragweite der Berufsausübungsfreiheit eine restriktive Auslegung geboten. An einer Tätigkeit in derselben Angelegenheit fehlt es, wenn sich die durch die jeweilige Aufgabenwahrnehmung berührten Interessen nicht in relevantem Maße überschneiden.*)

4. d) Zur Frage eines aufklärungsbedürftigen Interessenkonflikts, wenn der Sicherheitentreuhänder einer Hypothekenanleihe für den Emittenten zuvor im Prospektbilligungsverfahren tätig geworden ist.*)

5. e) Ein Sicherheitentreuhänder ist aus dem zwischen ihm und dem Emittenten zugunsten der Anleger geschlossenen Treuhandvertrag verpflichtet, diese über Umstände zu informieren, die den Vertragszweck, für ihn erkennbar, gefährden können, insbesondere, soweit es um die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der treuhänderischen Tätigkeit geht. Die Aufklärungsverpflichtung wird durch die Reichweite der treuhänderischen Pflichten bestimmt und begrenzt. Eine (vor-)vertragliche Aufklärung der Anleger ist grundsätzlich nur geschuldet, sofern ein Bezug zu den Aufgaben als Sicherheitentreuhänder besteht. Risiken und Renditeaussichten der Kapitalanlage als solcher sind hiervon regelmäßig nicht erfasst.*)

6. f) Die Befreiung eines Sicherheitentreuhänders von seiner aus der Tätigkeit im Prospektbilligungsverfahren resultierenden anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht kann sich aus dem Sinn und Zweck des Treuhandvertrags ergeben, soweit die Erfüllung der den Anlegern gegenüber bestehenden Aufklärungspflicht aus der Funktion als Sicherheitentreuhänder dies erfordert.*)

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IBRRS 2020, 2790
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZR 128/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 1053; IMRRS 2014, 0523
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann sind Grundstücksgeschäfte wegen Wuchers sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12

Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor.*)

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IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2012, 0360; IMRRS 2012, 0260
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - XI ZR 75/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3753; IMRRS 2011, 2650
ImmobilienImmobilien
Die Aufforderung zur Genehmigung muss klar und deutlich sein

OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11

An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)

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IBRRS 2011, 2046
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Nichtige Klausel in Gesellschaftsvertrag (Immobilienfonds)

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - II ZR 197/09

Wurde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts von drei der ca. 200 Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Publikums-KG gegründet, um nach dem Beitritt weiterer sanierungsbereiter Kommanditisten der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen KG u.a. deren Ausgleichsansprüche aus § 426 Abs. 1 und 2 BGB gegen sanierungsunwillige Kommanditisten einzuziehen, so ist die in ihrem Gesellschaftsvertrag erteilte Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig.*)

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IBRRS 2010, 2153; IMRRS 2010, 1561
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - XI ZR 154/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0423; IMRRS 2009, 0273
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 18.11.2008 - XI ZR 157/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3006; IMRRS 2008, 1722
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Anforderungen an Widerrufsbelehrung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2008 - 9 U 24/07

1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht.*)

2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen).*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung).*)

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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

7. Folgen der Vereinbarung unzulässiger Rechtsdienstleistungen ( Rn. 1101-1102)