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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 160/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1060
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit der Bürgschaft

BGH, Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07


107 Treffer in folgenden Dokumenten:

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5 Beiträge gefunden
IBR 2008, 367 BGH - In welchem Umfang hemmt ein selbständiges Beweisverfahren die Verjährung?
IBR 2008, 272 BGH - § 7 MaBV-Bürgschaft sichert Rückzahlung auch bei nichtigem Bauträgervertrag!
IBR 2008, 266 BGH - Verjährung von Bürgschaftsforderungen beginnt mit Fälligkeit der Hauptschuld!
IBR 2007, 321 KG - Dauerbrenner: Sicherungsumfang einer MaBV-Bürgschaft!
IBR 2007, 310 KG - Verjährung nach Insolvenzanmeldung? Wann verjähren Bürgschaftsforderungen?

1 Aufsatz gefunden
Die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zum preisfreien Wohnraum 2011 (Teil 2)
(Marc Dickersbach)
Dokument öffnen IMR 2012, 85

62 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2177
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage einer Einbauküche: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG München, Urteil vom 26.07.2023 - 7 U 4188/21

1. Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag (gerade auch bei einer Einbauküche) erfolgt danach, ob bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt auf der Verpflichtung zur Verschaffung von Eigentum und Besitz (dann Kaufrecht) oder auf der Montageleistung (dann Werkvertragsrecht) liegt.

2. Beträgt der Anteil der Vergütung für die Montageleistung 7,2% des vereinbarten Gesamtpreises, stellt die Montage im Vergleich zum Erwerb der Möbel und Elektrogeräte nur eine untergeordnete Leistung dar, so dass auf den Vertrag die Vorschriften über den Kaufvertrag Anwendung finden.

3. ...

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IBRRS 2023, 2258; IMRRS 2023, 1023
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann verjährt der Auskunftsanspruch gem. § 556g Abs. 3 BGB?

BGH, Urteil vom 12.07.2023 - VIII ZR 125/22

Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gem. § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.*)

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IBRRS 2023, 2261; IMRRS 2023, 1027
WohnraummieteWohnraummiete
Wann verjährt der Auskunftsanspruch gem. § 556g Abs. 3 BGB?

BGH, Urteil vom 12.07.2023 - VIII ZR 8/22

Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gem. § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.*)

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IBRRS 2023, 2263; IMRRS 2023, 1026
WohnraummieteWohnraummiete
Wann verjährt der Auskunftsanspruch gem. § 556g Abs. 3 BGB?

BGH, Urteil vom 12.07.2023 - VIII ZR 375/21

Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gem. § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.*)

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IBRRS 2022, 1064
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2022 - 24 U 194/20

1. Abschlagsforderungen unterliegen einer selbstständigen Verjährung und können dann nicht mehr verlangt werden können, wenn Schlussrechnungsreife besteht.*)

2. Ist die Klage im ersten Rechtszug als derzeit unbegründet abgewiesen worden, so steht einer endgültigen Abweisung der Klage im Berufungsverfahren - hier wegen Verjährung des (Rest-)Werklohnanspruchs - nicht das Verschlechterungsverbot entgegen. Das Verbot der Reformatio in peius ist nicht anwendbar, da der Kläger durch das angefochtene Urteil noch keine schutzwürdige Position erlangt hat.*)

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IBRRS 2020, 3750
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel möglich?

BGH, Urteil vom 18.11.2020 - VIII ZR 78/20

1. § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB a.F. (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB n.F.) verstößt gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, weil nach dieser Vorschrift entgegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über gebrauchte Sachen eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsrechte auf weniger als zwei Jahre zugelassen wird. Die Mitgliedstaaten können nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer auf bis zu ein Jahr, nicht jedoch über die Verkürzung der Verjährungsfrist erlauben.*)

2. Eine richtlinienkonforme Anwendung von § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB a.F. (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB n.F.) dahingehend, dass diese Regelung entfällt oder nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer erlaubt, kommt jedoch nicht in Betracht. Die Vorschrift ist vielmehr bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin anzuwenden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr in Kaufverträgen über gebrauchte Sachen vorsieht, ist demnach wirksam.*)

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IBRRS 2020, 1775
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19

1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.

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IBRRS 2020, 1884
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Einigung über Abrechnung nach HOAI: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2020 - 4 U 74/19

1. Überweist der Auftraggeber einen Betrag von 25.000 Euro für Umplanungsleistungen mit der Auflage, diese nach HOAI abzurechnen, kommt kein (Planungs-)Vertrag zu Stande, wenn sich der Geldempfänger mit einer derartigen Abrechnung nicht einverstanden erklärt.

2. Der Anspruch auf Rückerstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung richten sich nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) und verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1).

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IBRRS 2020, 3624; IMRRS 2020, 1470
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Prognoserisiko einer Übermaßsanierung trägt der Bauträger!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2019 - 29 U 133/18

1. Durch eine von einem Bauträger mehrfach verwendete Vertragsklausel, wonach keine Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung bestehen, wenn nicht Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Personenschäden betroffen sind, werden Gewährleistungsansprüche aufgrund fehlerhafter Bauleistung nicht wirksam ausgeschlossen.

2. Das Prognoserisiko für eine Übermaßsanierung trägt bei vertretbarer Handhabung aufgrund sachverständiger Beratung der Bauträger.

3. Durch die Zustellung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung der Mängelansprüche gehemmt.

4. Für die Hemmungswirkung kommt es nicht darauf an, ob sich die behaupteten Mängel im Beweisverfahren feststellen lassen. Die Hemmung tritt auch dann ein, wenn sich die Mängel nicht bestätigen.

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IBRRS 2019, 4051
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge steht Prüffrist von vier bis sechs Wochen zu!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2019 - 5 U 35/18

1. Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist des Bürgen liegt im Interesse der Gesamtheit der Bau- und Kreditwirtschaft.

2. Diese Prüffrist beträgt, unter Anlehnung an die Rechtsprechung zur Prüfung der Einstandspflicht der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, für den Bürgen vier bis sechs Wochen.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 62 [11 bis 50

1 Blog-Eintrag gefunden
Verjährungsbeginn bei § 648a - Bürgschaften?
Von Dr. Claus Schmitz

Die Frage, wann Forderungen gegen einen Bürgen aus einer von ihm übernommenen Bürgschaft verjähren, ist seit der Schuldrechtsmodernisierung, also seit Anfang 2002, hoch strittig gewesen. Zwei Grundsatzentscheidungen des BGH (Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07 -, IBR 2008, 266, und Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07) haben weitgehend Klarheit gebracht. Demnach gilt Folgendes: Sofern die Parteien des Bürgschaftsvertrags nichts anderes vereinbart haben, beginnt die Verjährungsfrist jedenfalls für selbstschuldnerische Bürgschaften mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung. Fällig geworden und damit im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstanden ist die gesicherte (Haupt-)Forderung, sobald sie erstmals der Gläubiger geltend machen und mit einer Klage durchsetzen kann.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

3 Leseranmerkungen gefunden
BGH hat bereits entschieden, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Gewährleistungsbürgschaft: Fälligkeit mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist
(Olaf Steckhan)
Dokument öffnen IBR 2014, 1137 (nur online)
Nach BGH ist Verjährung eingetreten!
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung beginnt erst, wenn Auftraggeber Zahlung der Mängelkosten verlangt!
(Barbara Schellenberg)
Dokument öffnen IBR 2011, 83
Abgrenzung zur Bürgschaft nach § 7 MaBV
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Vorauszahlungsbürgschaft sichert grundsätzlich keine Mängelansprüche!
(Martin Graf)
Dokument öffnen IBR 2008, 437

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

D. Vertragserfüllungsbürgschaft zugunsten des Auftraggebers ( Rn. 13-18)



1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)



4 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Verjährung der Bürgschaftsschuld (VOB/B § 17 Rn. 123-127)

IX. Verjährung (BGB § 650f Rn. 88-89)


3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

dd) Einrede der Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 138-146)



1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)