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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 7/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0327
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.11.1993 - X ZR 7/92

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41 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2009, 1242 OLG Jena - Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands - Mehrwertsteuer ja oder nein?
IBR 1994, 181 BGH - Wann ist eine Werkleistung stillschweigend abgenommen?

24 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1229; IMRRS 2024, 0508
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2024 - 10 U 13/23

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgt, verstößt gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot und ist unwirksam.

2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel wirken die Abnahmeerklärungen allenfalls für die drei Erwerber, die die Abnahme erklärt haben. Im Hinblick auf die übrigen Erwerber liegt keine wirksame Abnahmeerklärung vor.

3. Es ist dem Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass mangels Abnahme noch keine Mängelansprüche bestehen.

4. Der Grundsatz, dass es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt ist, sich gegenüber Mängelrechten der Erwerber darauf zu berufen, dass sich der Vertrag bezüglich des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befindet, gilt nicht grenzenlos. Er kann dann nicht durchgreifen, wenn er zu schlichtweg unerträglichen Ergebnissen führen würde und die Erwerber dadurch nicht unbillig benachteiligt würden.

5. Es entspricht nicht mehr Treu und Glauben, wenn ein faktisch unverjährbares Recht geschaffen wird, das den Grundsätzen des BGB, wonach schuldrechtliche Ansprüche immer verjährbar sind, widerspricht.

6. Die Haftung eines Bauträgers für Mängel endet spätestens 15 Jahre nach der Fälligkeit seiner Leistung.

7. ...

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IBRRS 2024, 1303; IMRRS 2024, 0532; IVRRS 2024, 0224
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind Geschäftsgeheimnisstreitsachen!

BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23

1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren.*)

2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinne des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.*)

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IBRRS 2024, 0112
SchiedswesenSchiedswesen
Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags

BGH, Beschluss vom 26.10.2023 - I ZB 14/23

1. Die Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags nach § 1059 Abs. 3 ZPO setzt eine Beschwer des Antragstellers voraus.*)

2. Die Beschwer der durch einen Schiedsspruch verurteilten Partei entfällt durch eine vorbehaltlose Zahlung des zuerkannten Betrags an die andere Partei nach dem im Schiedsverfahren für die Berücksichtigung von Tatsachen maßgeblichen Endzeitpunkt und vor Stellung eines Aufhebungsantrags. Ob eine Zahlung als vorbehaltlos anzusehen ist und die im Schiedsspruch zuerkannte Forderung daher erfüllt, richtet sich nach den für die andere Partei erkennbaren Umständen des Einzelfalls.*)

3. Die Prüfung des Oberlandesgerichts im Aufhebungsverfahren, ob durch Erfüllung der im Schiedsspruch zuerkannten Forderung eine materielle Erledigung in diesem Streitverhältnis eingetreten ist, darf nicht in eine zwischen den Parteien bestehende Schiedsbindung eingreifen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 05.062013 - I ZB 56/12, Rz. 12 f. und 19 f., IBRRS 2013, 3075 = NJW-RR 2013, 1336 ).*)

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IBRRS 2020, 3843
BauvertragBauvertrag
Zwei Möglichkeiten der Mängelbeseitigung: Klärung im Prozess über Vorschuss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2020 - 23 U 127/19

1. Die Frage, ob die Mängelbeseitigung auf einem kostengünstigeren Wege möglich ist, muss grundsätzlich bereits im Rechtsstreit über den Vorschuss aufgeklärt werden.

2. Kommen zwei verschiedene Möglichkeiten der Mängelbeseitigung in Betracht, die beide geeignet sind, den vertraglichen Erfolg herbeizuführen, ist für den Kostenvorschussanspruch die günstigste Mängelbeseitigungsmethode zugrunde zu legen. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die kostengünstigere Methode zumutbar und auch mit hoher Wahrscheinlichkeit realisierbar ist.

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IBRRS 2019, 2094; IMRRS 2019, 0771
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

OLG Köln, Urteil vom 12.04.2019 - 1 U 82/18

1. Wird eine Kündigung "aus formellen und materiellen Gründen" zurückgewiesen, liegt ohne weitere Hinweise hierin keine Zurückweisung nach § 174 BGB wegen fehlender Vollmacht.

2. Eine Vertragsklausel, die den Versand der Kündigung durch eingeschriebenen Brief fordert, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass der Zugang auch anderweitig nachgewiesen werden kann und der Versandart keine konstitutive Bedeutung zukommt.

3. Anders als im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess nach § 4 KSchG kann bei einem Streit wegen der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO nur dessen (Fort-)Bestand zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemacht werden, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung, die bloße Vorfrage hierzu ist.

4. Leistet der Schuldner unter Vorbehalt, um den Einwand des § 814 BGB auszuschließen, ist eine Feststellungsklage dahingehend, dass eine Verpflichtung zur vorbehaltlosen Zahlung besteht, bereits unzulässig.




IBRRS 2018, 0442
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - IX ZB 31/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 0863
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Mängelrechte ausnahmsweise schon vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)

2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist jedenfalls der Fall, wenn der Unternehmer das Werk als fertig gestellt zur Abnahme anbietet und der Besteller nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend macht oder die Minderung erklärt.*)

3. Die Minderung des Vergütungsanspruchs nach § 634 Nr. 3, § 638 BGB schließt einen Schadensersatzanspruch des Bestellers statt der Leistung nach § 634 Nr. 4, § 281 Abs. 1 Satz 1, § 280 Abs. 1 BGB nicht aus, wenn mit diesem Schadensersatz statt der Leistung als kleiner Schadensersatz begehrt wird.*)




IBRRS 2017, 0624
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)

2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.*)

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IBRRS 2017, 0804
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nochmals: Keine Mängelrechte vor Abnahme im BGB-Bauvertrag!

BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 193/15

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)

2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.*)

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IBRRS 2016, 1111; IMRRS 2016, 0712
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung gegen Beitragsforderungen möglich?

BGH, Urteil vom 29.01.2016 - V ZR 97/15

1. Gegen Beitragsforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind (Fortführung des Urteils des Senats vom 01.06.2012 - V ZR 171/11 Rz. 15, IMRRS 2012, 1804 = NJW 2012, 2797).*)

2. Ein Hausverwalter kann eine mit einem Wohnungseigentümer vereinbarte Lastschriftabrede kündigen, wenn dieser an seiner Ansicht festhält, mit einer streitigen Forderung gegen eine Beitragsforderung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufrechnen zu können, und daraus weitere Konflikte drohen.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 24


1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

cc) schlüssig ( Rn. 94-96)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

II. Abnahme (VOB/B § 8 Abs. 7 Rn. 6-9)



2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

1. Mängelrechte vor Abnahme (BGB § 650q Rn. 150-162)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Formen der Abnahme (VOB/B § 12 Rn. 27-36)