Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 40/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0733
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 40/96

Dokument öffnen Volltext

20 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 365 BGH - Aufwendungen zur Mangelbeseitigung: Schadensersatz- oder Erfüllungsanspruch?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Straßenfahrbahn muss rissfrei sein!

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2021 - 8 U 11/20

1. Die Herstellungspflicht des Auftragnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung oder Ausführungsart. Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen.

2. Selbst wenn die Mangelursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt.

3. Risse in einer Straßenfahrbahn stellen unabhängig von ihrer Ursache einen Mangel dar, weil ein von Rissen freies Gewerk, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte garantiert, geschuldet wird.

4. Durch eine Regelung im Bauvertrag, wonach "bei Fehlen des Schichtverbunds lediglich eine Minderung von 0,50 Euro/qm vorgenommen werden kann", werden die (sonstigen) Mängelrechte des Auftraggebers nicht ausgeschlossen.




IBRRS 2021, 1314
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der bauüberwachende Architekt den Fachplaner bei der Überwachung überwachen?

OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2021 - 24 U 101/20

1. Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) betrifft grundsätzlich keine Sachverhalte, auf die die HOAI 1996 Anwendung findet.

2. Bevor die Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden musste, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht hiergegen verstoßen haben, indem sie verbindliche Honorare beibehalten hat.

3. Gründe, der Dienstleistungsrichtlinie hier bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist Rechtswirkungen zukommen zu lassen, sind nicht ersichtlich.

4. Beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen mag es sich zwar um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln. Gesundheitliche Aspekte (hier gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) können aber dazu führen, dass eine Überwachungsbedürftigkeit anzunehmen ist.

5. In der Leistungsphase 8 hat der Architekt im Rahmen seiner Koordinierungspflicht nachzuprüfen, ob der Fachplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung tatsächlich nachkommt bzw. nachgekommen ist.




IBRRS 2021, 1251; IMRRS 2021, 0469
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorschuss für die Neuerstellung der Jahresabrechnungen?

BGH, Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 290/19

Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu BGH, IVR 2016, 131).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3672
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Irreführende Warnmeldung ist ein Mangel!

BGH, Urteil vom 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

1. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn die Software der Kupplungsüberhitzungsanzeige eine Warnmeldung einblendet, die den Fahrer zum Anhalten auffordert, um die Kupplung abkühlen zu lassen, obwohl dies auch bei Fortsetzung der Fahrt möglich ist.*)

2. An der Beurteilung als Sachmangel ändert es nichts, wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, es sei nicht notwendig, die irreführende Warnmeldung zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer zugleich der Hersteller des Fahrzeugs ist.*)

3. Der Verkäufer eines mit einem Softwarefehler behafteten Neufahrzeugs kann der vom Käufer beanspruchten Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht entgegenhalten, diese sei unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB), weil die nunmehr produzierten Fahrzeuge der betreffenden Modellversion mit einer korrigierten Version der Software ausgestattet seien.*)

4. Der Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache steht - in den Grenzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) - grundsätzlich nicht entgegen, dass der Käufer zuvor vergeblich Beseitigung des Mangels (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) verlangt hat.*)

5. Das Festhalten des Käufers an dem wirksam ausgeübten Recht auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ist - ebenso wie das Festhalten des Käufers an einem wirksam erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag (BGH, IBR 2009, 77; Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15, IBRRS 2016, 3065 = NJW 2017, 153 Rz. 31) - nicht treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich ohne Einverständnis des Käufers beseitigt wird (hier durch Aufspielen einer korrigierten Version der Software).*)

6. Ob die vom Käufer beanspruchte Art der Nacherfüllung (hier: Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache) im Vergleich zu der anderen Variante (hier: Beseitigung des Mangels) wegen der damit verbundenen Aufwendungen für den Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursacht und diesen deshalb unangemessen belastet, entzieht sich einer verallgemeinerungsfähigen Betrachtung und ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung und Würdigung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. (§ 439 Abs. 4 Satz 2 BGB) genannten Kriterien festzustellen.*)

7. Für die Beurteilung der relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung im Vergleich zu der anderen Art ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens abzustellen.*)

8. Der auf Ersatzlieferung in Anspruch genommene Verkäufer darf den Käufer nicht unter Ausübung der Einrede der Unverhältnismäßigkeit auf Nachbesserung verweisen, wenn der Verkäufer den Mangel nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigen kann.*)

9. § 439 Abs. 2 BGB kann verschuldensunabhängig auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erfassen, die dem Käufer entstehen, um das Vertragsziel der Lieferung einer mangelfreien Sache zu erreichen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3407
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann eine Bauausführung entgegen den anerkannten Regeln der Technik vereinbart werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2017 - 22 U 14/17

1. Besteht die Funktion einer Werkleistung darin, dass das Risiko bestimmter Gefahren abgewehrt werden soll, ist das Werk bereits dann mangelhaft, wenn das Risiko des Gefahreintritts besteht.*)

2. Die Werkvertragsparteien können zwar auch eine Konstruktion bzw. Bauausführung vereinbaren, die von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht bzw. deren Mindeststandard nicht zu gewährleisten hat. Ohne eine entsprechende Aufklärung kommt indes die Annahme einer rechtsgeschäftlichen Zustimmung des Auftraggebers, dass der Auftragnehmer seine Werkleistung abweichend von den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbringt, in aller Regel nicht in Betracht.*)

3. Der Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses steht nicht entgegen, dass zwei Werkunternehmer jeweils mangelhafte Leistungen erbracht haben und die Sanierung nur in der Weise möglich ist, dass beide Gewerke gleichzeitig nachgebessert werden. Ein Gesamtschuldverhältnis liegt nur dann nicht vor, wenn sich die Leistungen und auch Nacherfüllungsleistungen nicht überschneiden.*)

4. Der Umfang der zu leistenden Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels eines Gewerks (hier: durch Austausch der System-/Dämmplatte einer Fußbodenheizung) umfasst auch die Ausführung von Werkleistungen in Bereichen außerhalb des Gewerks (wie z.B. die De-/Remontage des Estrichs).*)

5. Im Rahmen der Leistungsphase 5 ist der Architekt verpflichtet, die Ausführungsdetails umfassend zeichnerisch darzustellen. Die Ausführungsplanung muss bei schadensträchtigen Details besonders differenziert und für den Unternehmer in einer jedes Risiko ausschließenden Weise deutlich sein (in Bezug auf die Wärmedämmung ggf. bis zum Maßstab 1:1). Fertigt der Architekt die danach für ein konkretes Gewerk notwendigen Ausführungspläne nicht, liegt in diesem Unterlassen ein Planungsfehler.*)

6. Ein sog. Zuschussanspruch muss als solcher vom insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Auftragnehmer geltend gemacht werden.*)

7. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf die Kosten, d.h. die erforderlichen Aufwendungen (in Gestalt der tatsächlich anfallenden Selbstkosten des Werkunternehmers) für die Nachbesserung/-erfüllung. Er ist nach den Grundsätzen des § 254 BGB (der Höhe des quotalen Haftungsanteils des Auftraggebers) zu bemessen. Diese Grundsätze gelten entsprechend, wenn im Rahmen der Mangelbeseitigung zwangsläufig ein allein vom Auftraggeber zu verantwortender (anderweitiger) Mangel (mit)behoben wird.*)

8. Eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung ist im Rahmen einer insoweit gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei der Bemessung der Kostenquote angemessen zu berücksichtigen.*)




IBRRS 2017, 1009
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Käufer verlangt Neulieferung: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht ausgeschlossen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017 - 14 U 199/16

1. Ist die gekaufte Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft und verlangt der Käufer nach seiner Wahl gemäß § 439 Abs. 1 BGB die Lieferung einer mangelfreien Sache, entfällt sein Anspruch nicht aufgrund einer vom Verkäufer anschließend bewirkten Beseitigung des Mangels.*)

2. Dem trotz Mangelbeseitigung am Anspruch auf Nachlieferung festhaltenden Käufer kann der Einwand treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) dann nicht entgegengehalten werden, wenn die Mangelbeseitigung ohne seine Zustimmung erfolgt ist.*)

3. Die für einen erstmals im Prozess geltend gemachten Ausschluss der verlangten Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB relevante Bedeutung des Mangels bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Umständen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0321; IMRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss Schließkarte und -plan an die WEG herausgeben!

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - 3 U 98/16

Den Bauträger trifft auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung die Pflicht, die Schließkarte und den Schließplan für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses an die Wohnungseigentümergemeinschaft herauszugeben. Die Geltendmachung dieses Anspruchs fällt in die geborene Ausübungszuständigkeit des Verbands.*)




IBRRS 2015, 0196
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss über keine Spezialkenntnisse im Schwimmbadbau verfügen!

OLG Jena, Urteil vom 08.01.2015 - 1 U 268/13

Der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt erbringt seine Leistung mangelfrei, wenn die vom Schwimmbadbauer verursachten Mängel nur für einen Fachmann auf dem Gebiet des Schwimmbadbaus erkennbar waren. Über Spezialkenntnisse muss der Architekt nicht verfügen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1557
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss auch Sachverständigenkosten ersetzen!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.*)

2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.*)




IBRRS 2012, 0355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung umfasst auch Arbeiten an Fremdgewerken!

OLG Naumburg, Urteil vom 15.11.2011 - 1 U 51/11

1. Bei der Nacherfüllung umfasst die Mängelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden können.*)

2. Dem zur Mängelbeseitigung verpflichteten Unternehmer steht es grundsätzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchführt. Ob etwas Anderes dann gilt, wenn der Auftraggeber erkennen kann, dass die geplante Art der Mängelbeseitigung nicht zum Erfolg führen wird, bzw. dass überhaupt nur eine einzige Variante in Betracht kommt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.*)

3. Verhindert der Auftraggeber noch während einer gesetzten Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollständige Durchführung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner Mängelbeseitigungskosten.*)

4. Eine Vertragsstrafe für die Überschreitung einzelner Zwischenfristen in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme kann dazu führen, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischenfristen durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht. Vertragsstrafen für Zwischenfristen müssen daher gegenüber Endfristen mit einer geringeren Strafe belegt werden.

5. Die Grenze für eine Zwischenfrist darf dabei 0,15 % der Bruttoauftragssumme nicht übersteigen, andernfalls ist die Klausel unwirksam.




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
E. Erforderliche Aufwendungen

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Kostentragungspflicht des Auftragnehmers (VOB/B § 13 Rn. 297-301)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)