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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 17/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0652; VPRRS 2000, 0013
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97

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54 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2022, 1022 Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg
IBR 1998, 419 BGH - Kalkulationsirrtum: Anfechtung?

2 Aufsätze gefunden
Zur Behandlung von Spekulationspreisen in der Wertungs- und Vergabephase
(Henning Bode)
Dokument öffnen IBR 2009, 1442
Ausnahme von der Bindung an den alten Preis für Mehrmengen nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2008, 1364

30 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3499
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatzauftrag öffentlich ausgeschrieben: Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2023 - 10 U 2/23

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der Vollendung in Verzug gerät und ihm der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzt. Nach der Kündigung ist er berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen.

2. Die zu ersetzenden Fertigstellungsmehrkosten muss der Auftraggeber nachvollziehbar abrechnen. Der Detaillierungsgrad der Abrechnung bestimmt sich dabei nach den Kontroll- und Informationsinteressen des Auftragnehmers.

3. Der Auftragnehmer kann dem Fertigstellungsmehrkostenanspruch einen etwaigen Verstoß des Auftraggebers gegen die Schadensminderungspflicht entgegenhalten. Dabei kommt insbesondere ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot in Betracht.

4. Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der erneuten Beauftragung eines zuvor im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens vergebenen Auftrags unter Schadensminderungsgesichtspunkten regelmäßig nicht zur Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens verpflichtet.

5. Wird der Ersatzauftrag in einem förmlichen Vergabeverfahren vergeben, sprechen gewichtige Indizien dafür, dass der gebildete Preis nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt.

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IBRRS 2020, 3158
BauvertragBauvertrag
Transportwege nach Wahl des Auftragnehmers: Kein Nachtrag wegen Straßensperrung!

LG Landshut, Urteil vom 16.10.2020 - 54 O 2031/19

1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn die angeblich geänderte Leistung bereits vom bisher bestehenden vertraglichen Leistungsumfang erfasst ist.

2. Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer Fehlkalkulation, wenn er sich vor der Abgabe seines Angebots nicht nach den Einzelheiten der geplanten Ausführung erkundigt hat, die er aber aber für eine zuverlässige Kalkulation hätte kennen müssen.

3. Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen darf der Auftragnehmer nicht einfach akzeptieren und sie durch für ihn günstige Kalkulationsannahmen ausfüllen. Etwaige Zweifel muss er bereits vor Abgabe des Angebots ausräumen.

4. Enthält die Baubeschreibung keine Festlegung zu den Transportwegen, kann der Auftragnehmer keine Mehrforderung geltend machen, wenn der Vertrag die Regelung enthält, dass die Wahl der Transportwege dem Auftragnehmer obliegt und er die erforderlichen Informationen einzuholen hat.

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IBRRS 2019, 3665; VPRRS 2019, 0349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erkennbarer Kalkulationsfehler darf nicht ausgenutzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19

1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme, wenn er einen offensichtlichen Kalkulationsfehler des Bieters erkennt und trotz der Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilt.

2. Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar.

3. Die Verpflichtung, aus Rücksicht auf die Interessen des Bieters von der Zuschlagserteilung abzusehen, greift nicht erst ein, wenn dessen wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Vielmehr bedarf es einer alle erheblichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Bewertung.

4. Der Auftraggeber kann vom Bieter keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dem Bieter die Durchführung des Vertrags aufgrund eines Kalkulationsfehlers unzumutbar ist und er deshalb die Ausführung der Leistung verweigert.




IBRRS 2019, 1945; VPRRS 2019, 0196
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine besondere Vergütung für Besondere Leistungen?

KG, Urteil vom 05.04.2019 - 21 U 72/16

1. Für die Vertragsauslegung maßgebend ist allein der Vertragsinhalt, hingegen nicht, ob der Auftraggeber Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) beachtet oder aber den Vertrag nach dem Standardleistungsbuch Bau (StLB-Bau) aufgestellt hat.

2. Gibt die Leistungsbeschreibung einen gewollten Endzustand vor, der ohne Besondere Leistungen gemäß der VOB/C nicht erreicht werden kann, ist für den fachkundigen Bieter eindeutig, dass der Vertragspartner auch die Besondere Leistung ausgeführt haben will. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistungsbeschreibung im Endzustand Bauteilgeometrien vorgibt, die ohne die Besonderen Leistungen nicht realisiert werden können.

3. In einem öffentlichen Vergabeverfahren gilt für die Auslegung des Vertragsinhalts in erster Linie wie der Vertrag nach dem objektiven Empfängerhorizont der potenziellen und fachkundigen Bieter zu verstehen ist. Erklärt ein Bieter sein subjektives Verständnis vom Inhalt des Vertrags erst nach dem Termin der Angebotsöffnung (Submissionstermin), ist eine solche Erklärung für die Vertragsauslegung nicht maßgebend.




IBRRS 2019, 0004; IMRRS 2019, 0003
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rechenfehler darf ausgenutzt werden!

OLG Bremen, Urteil vom 30.11.2018 - 2 U 64/18

Errechnen bei einem gerichtlichen Vergleich die Parteien die Vergleichssumme, auf die sie sich später einigen, fehlerhaft und bemerkt nur eine Partei den (für sie günstigen) Rechenfehler, so stellt es grundsätzlich keine Pflichtverletzung dar, wenn sie die andere Seite vor der Einigung nicht auf den Fehler hinweist und keine Korrektur zu ihren Lasten herbeiführt.*)

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IBRRS 2018, 4275
HandelsrechtHandelsrecht
Gewinn machen zu wollen ist nicht verwerflich!

OLG München, Urteil vom 14.02.2018 - 7 U 675/16

1. Ein gegenseitiger Vertrag ist nichtig bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verdikt der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung der einen Seite oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit der anderen Seite für das eigene unangemessene Gewinnstreben.

2. Ist das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besonders grob, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen von verwerflicher Gesinnung; bei einem zwar nicht besonders groben, aber doch auffälligen Missverhältnis besteht diese Vermutung nicht, sondern der Geschädigte muss Umstände für das Vorliegen von verwerflicher Gesinnung dartun und gegebenenfalls beweisen.

3. Ausgangspunkt für das Verdikt der Sittenwidrigkeit ist also jedenfalls zunächst ein (grobes oder doch auffälliges) Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches derjenige darzulegen hat, welcher sich auf Sittenwidrigkeit beruft, also hier der Beklagte.

4. Das Vorliegen eines solchen Missverhältnisses bestimmt sich durch einen Vergleich der Werte von Leistung und Gegenleistung. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt. Maßgeblich ist der Preis, der der zu bewertenden Leistung üblicherweise im sonstigen Geschäftsverkehr zukommt, also der marktübliche Preis.

5. ein eventuell "überhöhter" Gewinn der einen Seite des gegenseitigen Vertrages rechtfertigt den Vorwurf der Sittenwidrigkeit für sich gesehen nicht.

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IBRRS 2017, 2100
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darf der Auftraggeber einen erkannten Kalkulationsirrtum ausnutzen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016 - 21 U 100/15

1. Verweist der Auftraggeber bei der Beauftragung des Nachunternehmers auf seitens des Bauherrn (Hauptauftraggeber) gestellte und für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptauftraggeber gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen und fügt er diese dem eigenen, an den Nachunternehmer gerichteten Auftragsschreiben mit der Erklärung bei, diese seien Grundlage der Beauftragung, so werden diese wirksam in das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer einbezogen, wenn der Nachunternehmer ein sich hierauf beziehendes Beauftragungsschreiben unterzeichnet.*)

2. § 362 HGB gilt nur für den Kaufmann, dessen Gewerbe die Besorgung von Geschäften für andere (Geschäftsbesorgungsvertrag) umfasst, nicht jedoch für ein Angebot auf Abschluss eines Werkvertrags.*)

3. Für die Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB muss diese entweder nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten sein oder der Antragende auf sie verzichtet haben. Auch eine solche Annahmeerklärung kann nur dann (ohne ihren Zugang) zum Vertragsschluss führen, wenn nicht bereits zuvor der Antrag auf Abschluss des Vertragsschlusses unwirksam geworden ist.*)

4. Dem Schweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen eines Dritten kann regelmäßig keine rechtliche Bedeutung mit der Konsequenz der Geltung des Inhalts dieser Erklärungen beigemessen werden. Etwas anderes gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.*)

5. Ein einseitiger Kalkulationsirrtum des Auftragnehmers im Vorfeld der Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung stellt einen nicht zur Anfechtung berechtigenden Motivirrtum dar.*)

6. Wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt oder auf der Durchführung des Vertrags besteht, obwohl er wusste (oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog), dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht, kann hierin - unter strengen Voraussetzungen - eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) liegen (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998, 419, und BGH, IBR 2015, 84 = VPR 2015, 6). Erforderlich ist die Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung bei Festhalten an den fehlerhaft berechneten Angebotspreisen und die Kenntnis hiervon bei dem Auftraggeber; für letzteres reicht die Kenntnis der fehlenden Auskömmlichkeit der angebotenen Preise nicht aus.*)

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IBRRS 2015, 3274; VPRRS 2015, 0422
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag wegen Kalkulationsfehler erhalten: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2015 - 4 U 7/14

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2002 (= § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012), wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters. Der Auftraggeber begeht deshalb keine vorvertragliche Pflichtverletzung, wenn er den Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren ist an die Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters geknüpft. Diese ist gegeben, wenn zwischen dem Wert der für den Auftraggeber erbrachten Leistung und dessen Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz herrscht, indem der Auftraggeber den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz äquivalentes Entgelt für die erbrachte Leistung auffassen kann.

3. Weist der abzubrechende Beton eine höhere Festigkeit auf als ausgeschrieben und "wünscht" der Auftraggeber den Abbruch auch dieses Betons, liegt eine Änderung des Bauentwurfs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zuvor ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers nicht angenommen hat.

4. Die Höhe der Nachtragsvergütung folgt aus einer Fortschreibung der Vertragspreise und ihrer Einzelbestandteile, wie sie sich aus der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers ergeben (sog. "vorkalkulatorische Preisfortschreibung"). Der Auftragnehmer ist deshalb an den von ihm angebotenen und bezuschlagten Einheitspreis selbst dann gebunden, wenn er sich verkalkuliert hat.

5. Lässt sich der Ausschreibung entnehmen, dass eine erhebliche Zahl von Aufbauten wie Lüfter etc. auf dem Dach vorhanden sind und dass diese (in Verbindung mit dem einleitenden Text) während des Ausführungszeitraums in Betrieb bleiben, darf der Bieter nicht von einer freien Dachfläche ausgehen und sein Angebot dementsprechend nicht unter dieser Prämisse bepreisen.




IBRRS 2014, 3221; VPRRS 2014, 0690
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angebot wegen Kalkulationsfehler besonders günstig: Darf der Auftraggeber den Zuschlag erteilen?

BGH, Urteil vom 11.11.2014 - X ZR 32/14

Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 = IBR 1998, 419).*)




IBRRS 2015, 0379
BauvertragBauvertrag
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung!

OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2013 - 12 U 877/13

1. Gehört die Erstellung der "M+W-Planung", aus der "Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inklusive aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein" müssen, zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, beschränkt sich die "M+W-Planung" nicht auf eine bloße Umsetzung der bauseits erstellten Ausführungsplanung. Vielmehr muss der Auftragnehmer alle Maße prüfen und Unstimmigkeiten sowie etwaige Bedenken gegen die vorgegebene Konstruktion frühzeitig anmelden.

2. Bei neuartigen Baukonstruktionen ist der dafür eingesetzte Auftragnehmer als Spezialunternehmer vor dem Architekten verantwortlich. Der Architekten muss insoweit nicht über ein spezielleres Wissen als der Auftragnehmer verfügen.

3. Der Auftragnehmer, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt hat, trägt auch das Risiko dafür, dass seine Kalkulation zutrifft.

4. Fordert der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nachträglich die Neufestlegung eines Preises, muss er unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten seiner bisherigen Preiskalkulation eine neue, im Einzelnen nachvollziehbare Preiskalkulation gegenüberstellen.

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise

2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VII. Anfechtung
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

d) Hinweispflichten zur Honorarvereinbarung ( Rn. 34-37)



1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

7. Angebotsbindung (VOB/A § 10a EU Rn. 35-37)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

c) Anfechtung wegen Kalkulationsirrtums? ( Rn. 223-226)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

2. Rücknahme nach Ablauf der Angebotsfrist (Anfechtung) (VOB/A § 10 Rn. 21-25)


5 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

VI. Kalkulationsirrtum ( Rn. 445-450)

VI. Kalkulationsirrtum ( Rn. 445-450)

10. Anfechtung ( Rn. 62-65a)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

i) Versehentlich unterpreisiges Angebot (VOB/B § 1 Rn. 33)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

bb) Offener Kalkulationsirrtum. ( Rn. 134-137)