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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 124/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1881
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Befangenheit des Sachverständigen wg berufl. Näheverhältnisses zu einer Partei

BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - X ZR 124/06

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 53 BGH - Befangenheit des Sachverständigen wegen beruflichen Näheverhältnisses zu einer Partei?

2 Aufsätze gefunden
Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2011, 1291
Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2011, 1019

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2594; IMRRS 2023, 1180
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Einseitig begünstigende Ausführungen sind ein Befangenheitsgrund!

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2023 - 14 W 24/23

Die eigenmächtige Ausdehnung des Beweisbeschlusses auf bis dahin im Prozess nicht aufgeworfene Fragen rechtfertigt die Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen insbesondere dann, wenn sich der Sachverständige dabei gleichsam in die Position des Gerichts begibt und einseitig begünstigende Ausführungen macht (hier zu Gunsten der klagenden Partei).*)

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IBRRS 2023, 1570; IMRRS 2023, 0725
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

OLG München, Beschluss vom 05.05.2023 - 31 W 259/23

1. Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können auch dadurch begründet sein, wenn seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten.

2. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung eigenmächtig über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachtenauftrag gezogenen Grenzen hinausgeht und sich daraus eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei ergibt oder aber den Prozessbeteiligten in unzulässiger Weise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.

3. Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags rechtfertigt bereits die Besorgnis der Befangenheit. Vielmehr ist insoweit eine Entscheidung nach Lage des Einzelfalls zu treffen.

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IBRRS 2021, 0554; IMRRS 2021, 0205
SachverständigeSachverständige
Verzögerte Gutachtenerstellung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 13.01.2021 - 20 W 1742/20

1. Die stark verzögerte Erstellung eines Gutachtens stellt im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund dar. Das gilt insbesondere dann, wenn der Sachverständige dafür nachvollziehbare Gründe angegeben hat und die Verzögerung zum nicht unerheblichen Teil auch auf dem Prozessverhalten der beteiligten Parteien beruht.

2. Legt der Sachverständige sein (Ergänzungs-)Gutachten vor, ohne die Entscheidung über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag abzuwarten, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Gleiches gilt, wenn der Sachverständige keine Stellungnahme zu dem Befangenheitsantrag abgibt.

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IBRRS 2020, 3202; IMRRS 2020, 1300
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 27.10.2020 - 20 W 1420/20

1. Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.

2. Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit. Denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unvoreingenommenheit.

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IBRRS 2020, 2532; IMRRS 2020, 1052
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Fachliche Fehler sind kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 18.08.2020 - 20 W 1121/20

Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.

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IBRRS 2020, 0492; IMRRS 2020, 0176
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachtenauftrags macht nicht immer befangen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 W 50/19

Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet seine Befangenheit.*)

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IBRRS 2017, 1837; IMRRS 2017, 0749; IVRRS 2017, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abruf einer VOB/C-Nebenleistung wird nicht besonders vergütet!

KG, Urteil vom 09.05.2017 - 21 U 97/15

1. Ist die VOB/C in einen Bauvertrag einbezogen, so stellt der Abruf einer dort als Nebenleistung bewerteten Leistung keine vergütungspflichtige Leistungsänderung dar, solange nicht die Auslegung des Vertrags in seiner Gesamtheit zweifelsfrei zu einem anderen Ergebnis führt.*)

2. Zur Auslegung eines Vertrages über die Errichtung einer Autobahnbrücke im Hinblick auf die Frage, ob der Unternehmer für das Herstellen der Gründung das Bohren unter Wasserauflast hätte einkalkulieren müssen.*)

3. Streitet ein Bauunternehmer einerseits mit seinem Auftraggeber und andererseits mit seinem Nachunternehmer in unterschiedlichen Prozessen wegen der gleichen angeblichen Leistungsänderung um einen Vergütungsnachtrag, so ist zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen in beiden Rechtsstreitigkeiten eine Streitverkündung des Bauunternehmers an die jeweils nicht beteiligte Partei zulässig.*)

4. Lehnt eine Partei den Sachverständigen des Gerichts nach dem letzten Verhandlungstermin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, kann das Gericht ein unbegründetes Ablehnungsgesuch in seinem Urteil zurückweisen. Ein solches Vorgehen ist gegenüber einer Zurückweisung durch gesonderten Beschluss vorzugswürdig, um Verzögerungen des Rechtsstreits zu vermeiden.*)




IBRRS 2017, 0455; IMRRS 2017, 0198
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten zu ähnlicher Fragestellung für Dritten erstellt: Sachverständiger befangen!

BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - VI ZB 31/16

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen Parteien in beiden Fällen in gleicher Weise kollidieren.*)

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IBRRS 2015, 1549
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.11.2014 - X ZR 148/11

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 2461; IMRRS 2014, 1258
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mitgeteilter Sachverhalt „völlig unvorstellbar“: Sachverständiger befangen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.03.2014 - 10 W 1/14

Formuliert das Gericht im Beweisbeschluss eindeutig den Sachverhalt, den der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen soll (hier sogar noch unter Mitteilung des Beweiswürdigungsergebnisses), so begründet der Sachverständige die Besorgnis der Befangenheit, wenn er in seinem Gutachten die geschilderten Abläufe als „völlig unvorstellbar“ ansieht, ausführt, er habe „erhebliche Zweifel, dass es sich so zugetragen haben könnte“ und ein dann anzunehmender ärztlicher Behandlungsfehler „bestünde nur im Falle eines eindeutigen Beweises“.*)

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