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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 90/11


Beste Treffer:
IBRRS 2012, 2199; VPRRS 2012, 0195
VergabeVergabe
Wann sind Preis- und Kalkulationsrisiken für den Bieter zumutbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 90/11

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IBRRS 2011, 4241; VPRRS 2011, 0363
VergabeVergabe
VOL/A 2009: Kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - Verg 90/11

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3 Beiträge gefunden
VPR 2018, 46 OLG Düsseldorf - Rechtliche Bedeutung des Sachverhalts erst später erfasst: Nachprüfung zulässig!
VPR 2014, 262 VK Lüneburg - Dem Auftragnehmer dürfen nur "gewöhnliche Wagnisse" auferlegt werden!
IBR 2012, 41 OLG Düsseldorf - Rahmenvereinbarung: Ungewöhnliche Wagnisse nach VOL/A 2009 nicht verboten!

47 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0454; VPRRS 2024, 0030
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beteiligung eines Nachunternehmers an mehreren Angeboten ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2023 - VK 1-63/23

Nimmt ein Unternehmen nicht selbst als Bieter/Bewerber an einer öffentlichen Ausschreibung teil, sondern ist es an den Angeboten mehrerer Bieter als Nachunternehmer/Eignungsleiher beteiligt, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor, auf die ein Ausschluss der betreffenden Bieter/Bewerber mangels Eignung gestützt werden kann.




IBRRS 2020, 3847; VPRRS 2020, 0384
VergabeVergabe
Kein Angebot abgegeben: Substantiierte Darlegung des Auftragsinteresses!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2020 - Verg 39/19

1. Im Vergabenachprüfungsverfahren jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

2. Regelmäßig dokumentiert ein Unternehmen sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags. Wird kein Angebot oder Teilnahmeantrag abgegeben, bedarf das Interesse am Auftrag der weiteren Darlegung.

3. Die Nichtabgabe eines Angebots für das geforderte Interesse am Auftrag ist regelmäßig unschädlich, wenn das Unternehmen durch die vergaberechtsverletzende Gestaltung des Vergabeverfahrens oder der Vergabeunterlagen an der Abgabe eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt war.

4. Wird kein Angebot abgegeben, muss das ein Interesse am Auftrag bekundende Unternehmen substantiiert darlegen, gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags gehindert gewesen zu sein.

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IBRRS 2020, 2558; VPRRS 2020, 0273
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frage kann Rüge sein: Ab Antwort läuft die 15-Tages-Frist!

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2020 - VK 1-34/20

1. Für die Frage, ob es sich um Rügen oder um Bieterfragen handelt, kommt es nicht darauf an, wie die Bieter selbst ihre Schreiben verstanden wissen wollten oder dass es früher üblich gewesen sei, mit dem Auftraggeber offen und kooperativ über etwaige Probleme zu diskutieren, ohne dass dies nachteilige Folgen (z. B. für einen späteren Nachprüfungsantrag) nach sich gezogen haben soll.

2. Ob ein konkretes Bieterverhalten eine Rüge darstellt, ist objektiv zu beurteilen und steht nicht zur Disposition der Beteiligten.

3. Ergibt sich aus dem Inhalt der "Frage", dass es sich nicht nur um eine bloße (Verständnis-)Frage oder um eine reine Äußerung rechtlicher Zweifel handelt, sondern dass das Vorgebrachte als Mitteilung zu verstehen sein soll, dass der Bieter die derzeitige Vorgehensweise des Auftraggebers für vergabefehlerhaft hält, verbunden mit der ernstgemeinten Aufforderung an den Auftraggeber, diesen Vergaberechtsverstoß zu beseitigen, handelt es sich um eine Rüge.




IBRRS 2019, 0892; VPRRS 2019, 0083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsrecht ist kein Vergaberecht!

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

1. Ein Verstoß gegen die Bestimmung, auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bereits in der Bekanntmachung hinzuweisen, kann durch einen späteren Hinweis in der Rügezurückweisung mit der Folge geheilt werden, dass die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet.*)

2. Zum Gebot, alle kalkulationsrelevanten Umstände eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, insbesondere bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen.*)

3. Zur Begrenzung des grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Handlungsspielraums des Auftraggebers, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll.*)

4. Vertragsklauseln sind im Nachprüfungsverfahren nicht grundsätzlich auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit zu prüfen.*)




VPRRS 2018, 0118
Mit Beitrag
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Mindeststandard gefordert: Versorgungsqualität sichergestellt!

VK Bund, Beschluss vom 03.04.2018 - VK 2-24/18

1. Das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 SGB V ist im Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB nicht anwendbar. Damit bleibt bei Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Versorgung mit Hilfsmitteln im Oberschwellenbereich kein Raum für Zweckmäßigkeitserwägungen.

2. Zur Sicherstellung der nach § 33 Abs. 1 Satz 5, § 70 Abs. 1 Satz 2, § 127 Abs. 1 Satz 2 SGB V geschuldeten Versorgungsqualität reicht es in Rahmenverträgen aus, den durch das SGB V vorgeschriebenen Mindeststandard zu fordern.

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VPRRS 2018, 0184
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen: Kalkulationsrisiken sind zumutbar!

VK Bund, Beschluss vom 15.02.2018 - VK 1-161/17

1. Der Auftraggeber hat bei Rahmenvereinbarungen das Auftragsvolumen lediglich so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, muss es aber nicht abschließend festlegen.

2. Um die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs daher nur diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen.

3. Kalkulationsrisiken, die bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen auftreten, sind zumutbar und daher vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

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VPRRS 2018, 0015
Mit Beitrag
MedizintechnikMedizintechnik
Gewichtung des Preises mit 90% ist zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2017 - VK 1-131/17

1. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote (hier: für Schlaftherapiegeräte) kann nach dem allgemeinen Vergaberecht allein oder auch überwiegend durch den Preis bestimmt werden. In diesem Fall wird auch bei der reinen Preiswertung ein wirksamer Wettbewerb sowie eine sachgerechte und überprüfbare Zuschlagserteilung hinreichend gewährleistet.

2. Soll der Zuschlag nicht nur anhand des Preises, sondern (mit einem Gewicht von 10%) auch anhand qualitativer Anforderungen erteilt werden, verstößt dies auch nicht gegen das aktuelle Sozialrecht. Um die vom Sozialgesetzgeber angestrebte Qualitätsverbesserung im Hilfsmittelbereich zu gewährleisten, genügt es, wenn die erwarteten Qualitätsanforderungen in der Leistungsbeschreibung hinreichend festgelegt sind.

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IBRRS 2017, 3860; VPRRS 2017, 0358
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschaffung nach VgV: In welcher Höhe darf Sicherheit gefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2017 - VK 1-99/17

1. Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsgegenstand - und auch die Vertragsgestaltung - unterliegen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

2. Diese Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kann allerdings dann beschränkt sein, wenn die Bedingungen unter dem Gesichtspunkt unzumutbar sind, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.

3. Im Anwendungsbereich der VgV ist die Höhe von geforderten Sicherheitsleistungen auf eine bestimmte Höhe oder Größenordnung nicht normativ begrenzt.




IBRRS 2017, 3620; VPRRS 2017, 0316
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Für Nachunternehmer dürfen keine Eignungsnachweise gefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 28.09.2017 - VK 1-93/17

1. Wird für die von den Bietern zu erfüllenden Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung auf die "Auftragsunterlagen" verwiesen und verweist diese wiederum auf einzelne Ziffern der Bekanntmachung, so läuft der Verweis leer. Die Eignungsanforderungen sind in vergaberechtswidriger Weise nicht eindeutig formuliert.

2. Verlangt der Auftraggeber, dass auch "Drittunternehmer" mit dem Angebot bestimmte Eignungsnachweise vorlegen müssen (u. a. Handelsregisterauszug, Verpflichtungserklärung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zu den Geschäftsbeziehungen), ist dies vergaberechtswidrig, soweit es sich bei diesen Unternehmen um reine Nachunternehmer handelt.




IBRRS 2018, 2497; VPRRS 2018, 0244
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschaffungsbedarf bei Rahmenvereinbarung muss kalkulierbar angegeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2017 - 2 VK LSA 20/16

1. Der Auftraggeber muss das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich ermitteln und bekannt geben, braucht dieses aber nicht abschließend festzulegen.

2. Pauschale Angaben zu einem fingierten Auftragsvolumen über die Vertragslaufzeit einerseits und eine differenzierte Abfrage von Einzelleistungen andererseits machen dem Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich.

3. Ausschreibungsbedingungen, die keine kaufmännisch vernünftige Kalkulation ermöglichen, sind unzumutbar.

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