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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 51/07


Beste Treffer:
IBRRS 2008, 5081; VPRRS 2008, 0391
VergabeVergabe
Baukonzession in Form eines Pachtvertrags ausschreibungspflichtig?

OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 51/07

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IBRRS 2007, 5060; VPRRS 2007, 0433
VergabeVergabe
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 51/07

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84 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 1030 OLG Düsseldorf - Findet auf Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V das Vergaberecht Anwendung?

71 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0470; VPRRS 2021, 0035
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020 - VK 1-1/20

1. Zentrale Beschaffungsstellen treten nach außen als ausschreibende Stelle auf und sind somit autonom für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen verantwortlich.

2. Sind verschiedene Teile eines öffentlichen Auftrags, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv nicht trennbar, wird der Auftrag nach den Vorschriften vergeben, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist.

3. Enthält der Auftrag Elemente einer Dienstleistungskonzession und eines Lieferauftrags, wird der Hauptgegenstand danach bestimmt, welcher geschätzte Wert der jeweiligen Dienst- oder Lieferleistungen höher ist.

4. Der öffentliche Auftraggeber kann festlegen, welchen Inhalt der Auftrag haben soll. Er kann aber nicht darüber entscheiden, ob ein solcher Auftrag nach den Regeln des Vergaberechts ausgeschrieben wird oder nicht.

5. Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Einkaufsdienstleister zur gemeinsamen Beschaffung von Verbrauchsgütern ist ein öffentlicher Auftrag.

6. Eine Rügeobliegenheit besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Beschaffung ohne förmliches Vergabeverfahren durchführen will.

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VPRRS 2019, 0078
RechtswegRechtsweg
Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2019 - Verg 30/18

1. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist eröffnet, wenn ein Unternehmen die Verletzung seiner subjektiven Rechte in einem förmlichen Vergabeverfahren rügt, das ein öffentlicher Auftraggeber zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durchführt und der Auftragswert die nach dem Gesetz vorgesehenen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

2. Schreibt eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen der Versorgung ihrer Versicherten mit Stomaartikeln und den in diesem Zusammenhang notwendigen Inkontinenzhilfen aus, handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag.

3. Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen hängt nicht davon ab, ob der Auftraggeber die sozialrechtlichen Voraussetzungen einer Hilfsmittelausschreibung zutreffend bejaht hat.

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IBRRS 2018, 4084; VPRRS 2018, 0192
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lenkung = Auswahlentscheidung = öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2018 - VK 2-30/18

Löst der Auftraggeber mit einer aktiven Förderpflicht eine Lenkung hin auf das Produkt aus, das Gegenstand der Liefervereinbarung ist, trifft er indirekt eine Auswahlentscheidung. Das kommt einem öffentlichen Auftrag gleich, so dass das Vergaberecht anzuwenden ist.

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VPRRS 2016, 0249
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16

1. Der Beginn der 30-Tage-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. erfordert positive Kenntnis, d.h. der Antragsteller muss zum einen die relevanten Tatsachen kennen, zum anderen zumindest in laienhafter Weise hieraus schlussfolgern, dass der Auftraggeber Bestimmungen des Vergaberechts missachtet.*)

2. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. ist grundsätzlich vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66/EG richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die positive Kenntnis des Antragstellers von dem als vergaberechtswidrig beanstandeten Vertragsschluss auf einer Information des Auftraggebers beruht. Anders kann dies lediglich in Fällen der Direktvergabe nicht prioritärer Dienstleistungen beurteilt werden, die Art. 2f Abs. 1 a i.V.m. Art. 2d Abs.1 der Richtlinie 2007/66/EG nicht erfasst. Nur diesen besonderen Fällen kann § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. nach seinem Wortlaut angewandt werden.*)

3. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV a.F. findet keine Anwendung, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreiben werden kann. Dies kann auch bei ärztlichen Leistungen, der Fall sein, wenn diese im Einzelfall eindeutig beschrieben werden können. In diesen Fällen sind die Leistungen regelmäßig nach dem 1. Abschnitt der VOL/A 2009 zu vergeben.*)

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IBRRS 2015, 2180; VPRRS 2015, 0231
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote konzernverbundener Unternehmen: Wie ist die Vertraulichkeit sicher zu stellen?

VK Westfalen, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15

Es reicht nicht aus, wenn konzernverbundene Unternehmen bei Einreichung ihrer Angebote offen legen, dass sie sich mehrfach am Wettbewerb beteiligen. Damit wird bereits gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz verstoßen. Denn Ziel des Wettbewerbs ist nicht diesen möglichen Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz durch Offenlegung zu widerlegen. Ziel des Wettbewerbs ist vielmehr bereits bei Fertigstellung der Angebote den Vertraulichkeitsgrundsatz zu wahren, damit erst gar nicht der "Anschein eines Wettbewerbs", der gar kein Wettbewerb ist, gesetzt wird.*)




IBRRS 2015, 2184; VPRRS 2015, 0232
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie ist die Auskömmlichkeitsprüfung vorzunehmen?

VK Westfalen, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-10/15

1. Die Auskömmlichkeitsprüfung i.S.v § 19 Abs. 6 EG VOL/A kann auch darin bestehen, dass die Vergabestelle Erfahrungswerte aus vergleichbaren Ausschreibungen heranzieht und eine eigene, sachlich nachvollziehbare Kostenschätzung vornimmt und aufgrund dieser Erkenntnisse die Auskömmlichkeit der Angebote bewertet. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, sich die Inhalte einzelner Angebote kalkulatorisch darlegen zu lassen.*)

2. Auch die Angebotspreise aus bereits ausgeschlossenen Angeboten können bei der Auskömmlichkeitsprüfung berücksichtigt werden, wenn der Ausschluss dieser Angebote nicht auf kalkulationsrelevanten Tatsachen beruhte.*)




VPRRS 2014, 0216
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Wann darf AG vom Grundsatz der Produktneutralität abweichen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2014 - VK 2-126/13

1. In Vergabenachprüfungsverfahren ist die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe zu respektieren. Eine Grenze findet die Bestimmungsfreiheit in § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009. Diese Vorschrift sieht vor, dass der Auftraggeber in seinen technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft, ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung kann vorliegen, wenn der öffentliche Auftraggeber Merkmale vorgibt, die andere Bieter nicht erfüllen können oder technische Anforderungen in der Weise vorgibt, dass Bieter keine Ausweichmöglichkeiten haben. Auch eine niedrigere Gewichtung alternativer Produkte kann gegen das Gebot der Produktneutralität verstoßen.

3. Hinsichtlich der Frage, ob eine zu rechtfertigende Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität vorliegt, steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Der Auftraggeber darf nach sachlichen Kriterien differenzieren, die sich aus der Art der zu vergebenden Leistung ergeben. Voraussetzung ist, dass er sich vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen einen möglichst breiten Überblick über die in Betracht kommenden technischen Alternativen verschafft hat.

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VPRRS 2014, 0203
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 21/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0178
Waren/GüterWaren/Güter
Auch Arzneimittel-Importeure sind pharmazeutische Unternehmer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2013 - Verg 24/13

1. Pharmazeutische Unternehmer sind nicht nur Pharma-Hersteller (und ihre Vertriebsunternehmen), sondern auch Arzneimittel-Importeure. Sie sind an sich lieferfähig. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel vom Gesetz demnach nicht, erst recht nicht generell, ausgeschlossen.

2. Ist die Festlegung des Beschaffungsgegenstands durch den Auftraggeber so zugeschnitten, dass nur ein pharmazeutischer Hersteller den gesamten Arzneimittelbedarf erfüllen und Rabattvertragspartner werden kann, ist das wettbewerbswidrig und diskriminiert namentlich Arzneimittel-Importeure.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall diejenige Vergabekammer, bei welcher der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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VPRRS 2014, 0172
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
(Re-)Import möglich: Kein Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2013 - Verg 25/13

1. Ein Verhandlungsverfahren ohne einen Teilnahmewettbewerb ist nur zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (z.B. Patent, Urheberrecht) nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann. Der Patentschutz für ein bestimmtes Arzneimittel und das exklusive Vertriebsrecht eines Bieters rechtfertigen grundsätzlich kein Absehen vom Wettbewerb.

2. Importeure sind von einer Vergabe von Rabattverträgen über Arzneimittel nicht ausgeschlossen.

3. Bei Überschneidung der Zuständigkeiten einer Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer eines Landes hat der Antragsteller ein Wahlrecht. Zuständig ist in einem solchen Fall die Vergabekammer, bei der der Antragsteller den Nachprüfungsantrag einreicht.

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3 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

1. Begriff (VOB/A § 23 Rn. 19)

22. Sozialversicherungsträger (GWB § 99 Rn. 182-186)