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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VerfGH 11/12
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IBRRS 2013, 1795; IMRRS 2013, 1043
Leasing und Erbbaurecht
Mietminderung: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden!
VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 11/12
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IMR 2013, 236 | VerfGH Berlin - Mietmangel: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden! |
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IBRRS 2013, 1795; IMRRS 2013, 1043
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Leasing und Erbbaurecht
Mietminderung: Nur der konkrete Sachmangel muss dargelegt werden!
VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 11/12
1. Ein Mieter, der wegen eines Mangels Mietminderung geltend macht, muss nur den konkreten Sachmangel darlegen, nicht das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung.
2. Das Gericht ist verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Wird der schon als Beweisangebot substantiiert dargelegte Mangel (hier: eingeschränkte Nutzbarkeit einer Dachterasse) als unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung abgetan und die Berechtigung, Miete zu mindern, verneint, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden.
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