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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 68/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 0690; IMRRS 2013, 0455
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftet der Erbe für Forderungen aus dem Mietverhältnis?

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 68/12

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2013, 93 BGH - Sind nach dem Erbfall fällig werdende Mietforderungen Nachlassverbindlichkeiten?

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0857; IMRRS 2020, 0343
MietrechtMietrecht
Kein unbeschränkter Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers

KG, Urteil vom 02.03.2020 - 20 U 149/18

1. Steht dem überlebenden Ehegatten ein vom Erblasser eingeräumtes schuldrechtliches Wohnrecht zu, kann der Erbe (zumal bei umstrittener Erbenstellung) nicht im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung den unbeschränkten Zugang zur früheren Ehewohnung verlangen, ohne hierfür einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen.*)

2. Ein Verfügungsgrund ist auch erforderlich, soweit der vermeintliche Erbe im einstweiligen Verfügungsverfahren die Einräumung des Allein- oder Mitbesitzes an den vor und nach dem Erbfall in der Ehewohnung befindlichen Nachlassgegenständen geltend macht, um erstmals die tatsächliche Sachherrschaft zu erlangen.*)

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IBRRS 2019, 3206; IMRRS 2019, 1208
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Werden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden?

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 122/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe, dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IBRRS 2019, 3221; IMRRS 2019, 1212
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Mietschulden werden zu Eigenverbindlichkeiten!

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IBRRS 2014, 0666; IMRRS 2014, 0297
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer verstorben: WEG kann Erben Inventarfrist setzen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden sind keine reinen Eigenschulden des Erben, sondern entweder Nachlasserbenschulden - also bei der Verwaltung des Nachlasses entstandene Verbindlichkeiten, die eine Doppelstellung haben, nämlich sowohl Eigenverbindlichkeiten des Erben als auch (soweit sie auf ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses beruhen) Nachlassverbindlichkeiten darstellen - oder (ausnahmsweise) reine Nachlassverbindlichkeiten. Dann aber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Nachlassgläubigerin i. S. d. § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB, so dass dem Erben auf ihren Antrag eine Inventarfrist gesetzt wird.*)

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IBRRS 2013, 5242; IMRRS 2013, 2388
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tod des Schuldners: Ausgleichsanspruch gegen den Erben?

BGH, Urteil vom 26.09.2013 - IX ZR 3/13

Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.*)

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IBRRS 2013, 2997; IMRRS 2013, 1589
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldschulden: Eigenverbindlichkeiten des Erben?

BGH, Urteil vom 05.07.2013 - V ZR 81/12

1. Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann.*)

2. Hiervon ist in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und ihm faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen.*)

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IBRRS 2013, 0690; IMRRS 2013, 0455
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Haftet der Erbe für Forderungen aus dem Mietverhältnis?

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 68/12

Wird das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters gemäß § 564 Satz 1 BGB mit dem Erben fortgesetzt, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden Forderungen jedenfalls dann reine Nachlassverbindlichkeiten, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 Satz 2 BGB bestimmten Frist beendet wird.*)

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2 Nachrichten gefunden
BGH: Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis
(23.01.2013) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem - mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen - Mietverhältnis beschäftigt.
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BGH Terminhinweis: Wofür haftet ein Erbe?
(10.01.2013) Am 23.01.2013 verhandelt der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat zu der Frage, inwieweit ein Erbe für Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag und dessen Kündigung einzustehen hat, insbesondere wenn das Erbe unzulänglich ist.
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