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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 64/09


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3823; IMRRS 2009, 2094
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Jobcenter verschuldet zu späte Zahlung: Kündigung unzulässig!

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

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41 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2016, 361 BGH - Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter möglich!
IMR 2010, 5 BGH - Wohnungskündigung unzulässig, wenn Jobcenter unpünktliche Zahlung verschuldet!

30 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2032; IMRRS 2022, 0843
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigungsschutz gilt auch nach Weiterveräußerung

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 63 S 146/20

Enthält der ursprüngliche Mietvertrag die Regelung, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, gilt dies auch für den Grundstückserwerber im Falle der Kündigung wegen Eigenbedarfs.

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IBRRS 2022, 0592; IMRRS 2022, 0198
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WohnraummieteWohnraummiete
"Berliner Mietendeckel": Mietzins-Einbehalt rechtfertigt nicht automatisch Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 08.02.2022 - 67 S 298/21

1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten").*)

2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung "ins Messer laufen lässt", obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.*)

3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls solange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25.03.2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.*)

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IBRRS 2020, 3536; IMRRS 2020, 1433; IVRRS 2020, 0639
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WohnraummieteWohnraummiete
Keine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs

AG Charlottenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 225 C 93/20

Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs scheidet aus, wenn der Rückstand innerhalb der Schonfrist zurückgezahlt wird, das Mietverhältnis bereits über 46,5 Jahre dauert, der Mieter bereits sehr alt ist und zudem glaubte zur Mietminderung berechtigt zu sein.

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IBRRS 2020, 3614; IMRRS 2020, 1465
WohnraummieteWohnraummiete
Auch schlechter Zustand der Mietsache kann vertragsgemäß sein!

AG Hanau, Urteil vom 14.02.2020 - 32 C 167/19

Die Begrifflichkeit "kernsaniert" ändert nichts daran, dass nur derjenige Zustand geschuldet ist, der bei Anmietung tatsächlich bestand.

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IBRRS 2019, 0057; IMRRS 2019, 0034
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WohnraummieteWohnraummiete
Widersprüchliche Angaben in der Selbstauskunft = arglistige Täuschung?

LG Freiburg, Urteil vom 12.10.2018 - 3 S 98/18

1. Auch nach der Überlassung von Mieträumen zu Wohnzwecken ist eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung zulässig.*)

2. Widersprüchliche und missverständliche Angaben eines potentiellen Mieters in einer Selbstauskunft, die dazu dienen, die Bewerbung in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Arglistanfechtung dann nicht, wenn die Angaben nicht falsch sind.*)

3. Ein unverschuldeter finanzieller Engpass eines Mieters, der diesen im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB entlastet, kann auch dann vorliegen, wenn der Sozialhilfeträger dem Mieter zustehende Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.*)

4. Zur Anwendung des § 242 BGB (treuwidrige Durchsetzung eines auf eine ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruchs) bei nachträglichem Ausgleich eines Mietrückstands im Einzelfall.*)

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IBRRS 2019, 2947; IMRRS 2019, 1103
MietrechtMietrecht
Keine hinreichende Begründung des Eigennutzungswunsches!

LG Berlin, Beschluss vom 11.10.2018 - 67 S 223/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0884; IMRRS 2018, 0298
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietzahlungen nach Vertragsende: Rückforderungsanspruch des Jobcenters gegen Vermieter

BGH, Urteil vom 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

Hat das Jobcenter das dem Wohnungsmieter zustehende Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II an den bisherigen Vermieter gezahlt, kann es von diesem - unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden (widerrufenen) Anweisung - unmittelbar die Herausgabe der ohne rechtlichen Grund erfolgten Zuvielzahlung im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) verlangen.*)

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IBRRS 2017, 2448; IMRRS 2017, 1000; IVRRS 2017, 0383
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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IBRRS 2017, 0789; IMRRS 2017, 0317
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verspätete WEG-Abrechnung: Kann der Wohnungsvermieter Betriebskosten nachfordern?

BGH, Urteil vom 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

1. Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB abzurechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht vorliegt. Ein solcher Beschluss ist keine (ungeschriebene) Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 BGB.*)

2. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solcher nicht Erfüllungsgehilfe des Wohnungseigentümers nach § 278 BGB in Bezug auf dessen mietvertragliche Pflichten hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten.*)

3. Für die nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BGB mögliche Entlastung des Vermieters hinsichtlich einer von ihm nicht fristgerecht vorgenommenen Betriebskostenabrechnung hat dieser konkret darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine rechtzeitige Abrechnung sicherzustellen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 13).*)




IBRRS 2017, 0786; IMRRS 2017, 0314
WohnraummieteWohnraummiete
Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.09.2016 - 9 C 148/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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3 Nachrichten gefunden
Mietvertrag: Wann darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen?
(05.10.2023) Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung ist für Mieter meist ein Schock. Aber: Wann darf ein Vermieter überhaupt fristlos kündigen und wann ist eine Kündigung nicht zulässig?
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DMB: Wohnungskündigung unzulässig, wenn Jobcenter unpünktliche Zahlung verschuldet
Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht

(23.10.2009) "Die Entscheidung ist richtig. Unpünktliche Mietzahlungen des Jobcenters dürfen nicht zu einer Kündigung des Mieters führen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige (21. Oktober 2009) Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 64/09). "Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter passieren, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden."
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BGH: Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt
(22.10.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob unpünktliche Zahlungen der Miete durch das Sozialamt, welches die Mietzahlungen eines bedürftigen Mieters übernommen hat, den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.
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