Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 6/07


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4667; IMRRS 2007, 2280
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

BGH, Urteil vom 19.09.2007 - VIII ZR 6/07


16 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 378 BGH - Modernisierung: Mieterhöhung auch bei Verletzung der Ankündigungspflicht zulässig!

1 Aufsatz gefunden
Einführung der Musterfeststellungsklage im Mietrecht in Deutschland
(Florian Kahle)
Dokument öffnen IVR 2019, 129

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1666; IMRRS 2021, 0597
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Für jede abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme kann eine Mieterhöhung erfolgen

BGH, Urteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 5/20

Werden tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) durchgeführt, kann der Vermieter mehrere Mieterhöhungen (§ 559b Abs. 1 BGB) bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen erklären (im Anschluss an Senatsurteile vom 17.12.2014 - VIII ZR 88/13, Rz. 39, IMRRS 2020, 0928 = NJW 2015, 934; vom 17.06.2020 - VIII ZR 81/19, Rz. 32, IMRRS 2020, 0159 = WuM 2020, 493).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3248; IMRRS 2019, 1226
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsankündigungen für die Zukunft sind unwirksam

OLG München, Urteil vom 15.10.2019 - MK 1/19

1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern, so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmieterhöhung.

2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen, weil hier offensichtlich ist, dass sich der Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2747; IMRRS 2019, 1022
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist eine Modernisierungsankündigung zu unbestimmt?

LG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 6 S 37/19

1. Die Mitteilung in einer Modernisierungsankündigung, wonach die Arbeiten "voraussichtlich im Dezember 2013" beginnen werden, ist nicht ausreichend, weil die Zeitangabe des voraussichtlichen Beginns zu unbestimmt ist.

2. Beginnen dann die Arbeiten - entgegen der Ankündigung - tatsächlich nicht im Dezember 2013, sondern erst im Mai 2014, ist damit auch der Zeitraum, der noch von dem Begriff "voraussichtlich" erfasst wird, überschritten, so dass die Mitteilung hinfällig wird.

3. Verzögerungen von einigen Tagen bis zu einer Woche sind vom Mieter regelmäßig hinzunehmen. Muss die bauliche Maßnahme indes um einige Wochen oder gar Monate zurückgestellt werden, reicht dies nicht mehr aus, um den gesetzlichen Anforderungen der Mitteilung Rechnung zu tragen.

4. Die Bestimmung der maßgeblichen Höhe der zumutbaren Mietbelastung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung und umfassender Abwägung aller Umstände zu treffen; generalisierende Aussagen verbieten sich.

5. Es ist eine Gesamtschau der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters vorzunehmen. Nach Abzug der Miete muss dem Mieter ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2879; IMRRS 2018, 1029
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!

AG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2018 - 31 C 298/17

Der Anbau eines Aufzugs/Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus ist keine "Luxusmodernisierung".*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 4042; IMRRS 2011, 2875
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Modernisierung einer Mietwohnung

BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

1. Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten in seinen wesentlichen Umrissen und Schritten im Antrag umschrieben werden.*)

2. Ist eine Mietwohnung von einer Bruchteilsgemeinschaft vermietet, kann die von der Bruchteilsgemeinschaft beanspruchte Duldung einer Wohnungsmodernisierung gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB auch von einzelnen ihrer Mitglieder aus eigenem Recht klageweise durchgesetzt werden.*)

3. Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 0570; IMRRS 2012, 0410
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterkündigung = Widerruf der Empfangsvollmacht des Mitmieters?

LG Berlin, Urteil vom 24.05.2011 - 63 S 426/10

1. Die Kündigung und der Auszug eines Mieters stellt keinen Widerruf der Empfangsvollmacht des Mitmieters dar, so dass ein nur dem Mitmieter zugegangenes Mieterhöhungsverlangen wirksam ist.

2. Der Einbau eines Aufzugs stellt grundsätzlich eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts einer im Obergeschoss gelegenen Wohnung dar. Dies ist für jeden durchschnittlichen Mieter erkennbar und bedarf daher keiner weiteren Erläuterungen in der Mieterhöhungserklärung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1105; IMRRS 2011, 0775
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung?

BGH, Urteil vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1206; IMRRS 2009, 0724
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Modernisierungsarbeiten: Duldungstitel gegen Mieter nötig?

LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2008 - 334 S 38/08

Zu der Frage, ob bei vom Vermieter beabsichtigten Modernisierungmaßnahmen außerhalb der Wohnung des Mieters, der Vermieter grundsätzlich den widersprechenden Mieter vor Durchführung der Arbeiten gerichtlich auf Duldung in Anspruch nehmen muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 4667; IMRRS 2007, 2280
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

BGH, Urteil vom 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, dass der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.*)





4 Nachrichten gefunden
Die Rechtsprechung zum Thema Reparaturen in Wohnanlagen
(22.10.2014) Reparaturen und Sanierungen von Immobilien bringen für Wohnungsbesitzer zunächst einmal immer Unannehmlichkeiten mit sich. Handwerker müssen eingelassen werden, oft entstehen während der Arbeiten Lärm-, Geruchs- und Schmutzbelästigungen. Gelegentlich verzögert sich die Fertigstellung und im schlimmsten Falle muss später noch einmal nachgebessert werden.
Dokument öffnen mehr…

Mieterhöhung trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
(16.10.2007) Plant ein Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme, so muss er diese nach § 554 Abs. 3 BGB drei Monate vor Beginn der Maßnahme dem Mieter gegenüber schriftlich ankündigen. „Eine verspätete Mitteilung hat jedoch nicht automatisch den Ausschluss des Rechts auf eine Mieterhöhung zur Folge", informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Dokument öffnen mehr…

BGH: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
(20.09.2007) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) davon abhängt, dass der Vermieter dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor deren Beginn mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2007, 378 Dokument öffnen BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 6/07

BGH verhandelt über die Frage, ob Vermieter für Mieterhöhung Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher ankündigen muss
(17.09.2007) Am 19. September 2007 verhandelt der BGH die Sache: VIII ZR 6/07: Die Parteien streiten um eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB), insbesondere um die Frage, ob eine solche Mieterhöhung voraussetzt, dass der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme unter anderen deren Art, Umfang, und Beginn mitteilt (§ 554 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Dokument öffnen mehr…


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

V. Die Angaben zur Modernisierungsmaßnahme (BGB § 555c Rn. 24-30)