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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 50/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0643; IMRRS 2010, 0403
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 126 BGH - Renovierungsklausel mit Farbwahlregelung ("nur weiß") ist unwirksam!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0032; IMRRS 2015, 0017
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!

LG Hannover, Beschluss vom 28.05.2013 - 20 S 61/12

Eine formularmäßige Klausel über Renovierungspflichten ist insgesamt unwirksam, wenn das Streichen der Wohnungseingangstüren und Fenster von außen nicht ausgenommen ist.

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IBRRS 2012, 4250; IMRRS 2012, 3037
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0425; IMRRS 2011, 0315
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Formularklausel in Mietvertrag

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1332; IMRRS 2010, 0910
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schadensersatz für nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 222/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0643; IMRRS 2010, 0403
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.*)

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3 Nachrichten gefunden
DMB: Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(21.01.2010) "Richtig, konsequent und so auch zu erwarten", kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige (20. Januar 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: "Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ..."
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BGH zu Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster
(20.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.
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BGH: Terminhinweise für die Zeit vom 20.01.2010 bis 02.02.2010
(13.01.2010) In der Zeit vom 20.01.2010 bis zum 02.02.2010 hat der VIII. Senta des BGH einige Verhandlungstermine in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.
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3 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

g) Vorgaben zur Art und Weise der Ausführung (BGB § 535 Rn. 1070-1073)