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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 49/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1954
KaufrechtKaufrecht
Aufforderung zur Mangelbeseitigung: Käufer muss keine Frist setzen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

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27 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2016, 550 BGH - Aufforderung zur Mängelbeseitigung: Käufer muss keine Frist setzen!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1089
WerkvertragWerkvertrag
Schiebetor mangelhaft: Rücktritt trotz Nutzung möglich!

LG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2022 - 6 O 65/18

1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines freitragenden Aluminiumschiebetors mit einer Länge von 14 m und einer Höhe von 2 m nebst Haltepfosten, dessen Einbau u. a. das Ausgraben des Fundaments, das Betonieren von zwei Haltepfosten unter Einsatz von 5 m³ Beton sowie die Entsorgung von ca. 5 m³ Erdaushub umfasst, ist ein Werkvertrag.

2. Das Rücktrittsrecht nach Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetors ist nicht wegen mangelnder Vertragstreue ausgeschlossen, indem der Besteller nach dem Erkennen der von ihm geltend gemachten Mängel das Tor weiter im Handbetrieb genutzt hat.*)

3. Eine Wertersatzpflicht entfällt ausnahmsweise, wenn die Verschlechterung des Schiebetors im Handbetrieb während des Motordefekts auf der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der empfangenen Leistung beruht.*)

4. Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile (§ 287 ZPO - mit Recherchen im Internet) bei fünfjähriger, in seiner Funktion wesentlich eingeschränkter Nutzung eines Schiebetors.*)

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IBRRS 2023, 0244
WerkvertragWerkvertrag
Lieferung und Montage von Außenfenstern ist Werkvertrag!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2022 - 6 O 195/20

1. Werden Verträge über die Lieferung von Fenstern mit Montageverpflichtung für Außenwände an Gebäuden geschlossen, ist grundsätzlich - sei es bei der Errichtung eines Neubaus, oder im Zuge von Renovierungsarbeiten - von einem Werkvertrag auszugehen.*)

2. Dem Einbau der Außenfenster kommt aus den verschiedensten Gesichtspunkten für die Funktionstauglichkeit eines Gebäudes erhebliche Bedeutung zu: der Belichtung, der Belüftung, dem Schallschutz, der Wind- und Regendichtigkeit, der Steuerung der Innentemperaturen, ihrem Anteil an der Wärmedämmung des Gebäudes, dem Einbruchschutz oder sogar der Kommunikation der Bewohner mit den Menschen im Außenbereich.*)

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IBRRS 2022, 3347
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lieferung und Montage von Fenstern und Türen ist Werkvertrag!

OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2022 - 24 U 57/21

1. Zur Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung.*)

2. Eine nochmalige Fristsetzung - dieses Mal zur Nacherfüllung gem. § 637 Abs. 1 BGB - kann entbehrlich sein, wenn der Auftraggeber vor Abnahme bzw. Eintritt eines Abnahmesurrogats wegen derselben Leistungsdefizite eine Erfüllungsfrist gesetzt hat, sofern nur der Erfüllungsanspruch fällig ist, der Unternehmer das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat und der Nacherfüllungsanspruch später aufgrund Abnahme fällig wird oder der Besteller nach Fristablauf die (Nach-)Erfüllung endgültig ablehnt und deshalb ein Abrechnungsverhältnis entsteht (Anschluss an und Fortführung von BGH, IBR 2017, 186).*)




IBRRS 2022, 0610
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.01.2022 - VIII ZR 140/20

Zur Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des Rücktritts von einem Kaufvertrag bezüglich eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. September 2021 - VIII ZR 111/20, WM 2021, 2156 Rn. 21 ff. (= BeckRS 2021, 31895), zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2021 - VIII ZR 226/19, juris Rn. 33 (= BeckRS 2021, 31936);vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 386/20, (= BeckRS 2021, 44341) unter III 2 c aa, zur Veröffentlichung bestimmt).*)

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IBRRS 2022, 0474
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.11.2021 - II ZR 8/21

Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die mit einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers begründet werden, kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, auch wenn nicht der Geschäftsführer selbst, sondern eine von ihm mittelbar beherrschte Gesellschaft in Anspruch genommen werden soll. (Rn. 18 - 20)*)

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IBRRS 2023, 2634
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besser immer Fristen setzen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.02.2021 - 16 U 90/20

1. Dem Auftraggeber steht trotz vorhandener Mängel grundsätzlich kein Schadensersatz- bzw. kein Selbstvornahmeanspruch zu, wenn er dem Auftragnehmer keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und die Fristsetzung nicht ausnahmsweise entbehrlich war.

2. Eine Fristsetzung kann in Ausnahmefällen aufgrund ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung seitens des Auftragnehmers, eines begründeten Vertrauensverlusts des Auftraggebers in die Zuverlässigkeit und Kompetenz des Auftragnehmers oder sonstiger besonderer Umstände entbehrlich sein.

3. Alle Entbehrlichkeitsgründe haben gemein, dass unter Abwägung der beidseitigen Interessen und aller sonstigen Umstände des Einzelfalls die sofortige Geltendmachung des Schadensersatz- bzw. Selbstvornahmeanspruchs berechtigt ist.

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IBRRS 2020, 3222; IMRRS 2020, 1306
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vor Fristablauf zurückgetreten: Kein Schadensersatz statt der Leistung!

BGH, Urteil vom 14.10.2020 - VIII ZR 318/19

1. Die Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens nach § 281 Abs. 4 und 5 BGB treten nur ein, wenn die Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 bis 3 BGB vorliegen.*)

2. An dem auch für ein Schadensersatzverlangen nach § 281 Abs. 4 und 5 BGB erforderlichen fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung fehlt es, wenn der Gläubiger während des Laufs der von ihm gesetzten Frist seinerseits vom Vertrag zurücktritt und damit zeigt, dass er an seiner Leistungsaufforderung nicht mehr festhält und auch zur eigenen Mitwirkung nicht mehr bereit ist.*)

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IBRRS 2020, 2954; IMRRS 2020, 1206
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Kein Recht zur "dritten Andienung"!

BGH, Urteil vom 26.08.2020 - VIII ZR 351/19

1. Die vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung ist nicht bereits dann gewahrt, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist die Leistungshandlung erbracht hat; vielmehr muss auch der Leistungserfolg eingetreten sein. Die Frist ist allerdings so zu bemessen, dass der Verkäufer bei ordnungsgemäßem Vorgehen vor Fristablauf voraussichtlich nicht nur die Leistungshandlung vornehmen, sondern auch den Leistungserfolg herbeiführen kann.*)

2. Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, die erfolglos abgelaufen ist, so ist er grundsätzlich nicht gehalten, dem Verkäufer eine zweite Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Ein zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung ist nur dann Rücktrittsvoraussetzung, wenn der Käufer sein Nachbesserungsverlangen nicht mit einer Fristsetzung verbunden hat.*)

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IBRRS 2019, 1952
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B hält AGB-Kontrolle stand!

LG Bremen, Urteil vom 20.06.2019 - 2 O 2021/10

Die Klausel des § 4 Abs. 7 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hält - wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist - einer AGB-rechtlichen Kontrolle stand und ist wirksam.

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IBRRS 2019, 0937; IMRRS 2019, 0350
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme benachteiligt Erwerber unangemessen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2018 - 13 U 1908/16

1. Eine Abnahmeklausel im Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums und der Garage nach vollständiger Fertigstellung durch den Verwalter und mindestens zwei von der Eigentümerversammlung gewählten Käufer erfolgt und diese Personen vom Käufer unwiderruflich zur Abnahme und Vornahme aller hierzu erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen und Erklärungen bevollmächtigt werden", benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Der Bauträger kann sich auf das Fehlen der Abnahme nicht berufen, wenn er diese durch die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung selbst verhindert und den Anschein einer Abnahme erweckt hat.

3. Eine Vorschussklage ist, wenn die richtige Sanierung im Voraus nicht zu bestimmen ist, nur insoweit begründet, als die Mindestkosten festgesetzt werden können. Kann der Sachverständige nicht sicher voraussagen, ob eine kostengünstigere oder eine kostenträchtigere Sanierung notwendig sein wird, so kann - jedenfalls bei ganz erheblichen Unterschieden - Vorschuss nur in Höhe der kostengünstigeren Variante zuerkannt werden.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15

1 Nachricht gefunden
BGH präzisiert Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht
(14.07.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich gestern in einer Entscheidung mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB zu stellen sind.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

4. Lieferung von Baustoffen ( Rn. 21-24)

(1) Fristablauf ( Rn. 241-245)

a) Die Nacherfüllung ( Rn. 80-92)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Setzen angemessener Mangelbeseitigungsfrist (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 40)

V. Mangelbeseitigungsverlangen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 35)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Ablauf einer angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Rn. 320-327)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

2. § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung) (BGB § 546a Rn. 81-86)