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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 416/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 5050; IMRRS 2013, 2306
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bunte Wände beim Auszug verboten!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

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44 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IMR 2018, 185 BGH - Keine Fristsetzung bei Sachschäden wegen Obhutspflichtverletzung!
IMR 2017, 1065 LG Dessau-Roßlau - Mietwohnung stark verschmutzt zurückgegeben: Schadensersatz ohne Nachfristsetzung
IMR 2014, 7 BGH - Bunte Wände: Während der Mietzeit "Ja", beim Auszug "Nein"!

1 Aufsatz gefunden
Verletzung von Obhutspflichten: Schadensersatz auch ohne vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung!
(Sylvia Hartmann)
Dokument öffnen IMR 2018, 313

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1701; IMRRS 2021, 0612
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung mit grellen Wandfarben zurückgegeben: Mieter muss Schadensersatz leisten

AG Paderborn, Urteil vom 03.12.2020 - 57 C 44/20

Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, soweit er die Wohnung mit dezenten bzw. unauffälligen Wandfarben übernommen hat, bei Auszug aber nicht mit entsprechender Farbgebung an den Vermieter zurückgibt. Dies folgt bereits aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter und besteht auch neben oder ohne dahingehende vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.

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IBRRS 2023, 2652; IMRRS 2023, 1207
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Schönheitsreparaturen konkrete Fristsetzung nicht vergessen!

LG Berlin, Beschluss vom 10.08.2020 - 64 S 189/19

1. Schadenersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter gem. §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur dann zu, wenn er dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Dazu muss er dem Mieter die Dekorationsmängel im einzelnen aufzeigen und ihn unter Fristsetzung zu deren Beseitigung auffordern. (Anschluss an BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17, IMRRS 2018, 0422 = BGHZ 218, 22 ff.; ständige Rechtsprechung des BGH).*)

2. Das Gericht muss den Vermieter auf das nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshof grundsätzlich bestehende Erfordernis der Fristsetzung jedenfalls dann nicht hinweisen, wenn dieser sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft und vorträgt, der Mieter habe sich ernsthaft und endgültig geweigert, Schönheitsreparaturen durchzuführen.*)

3. Der Vermieter kann die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen nicht dadurch umgehen, dass er schlichte Dekorationsmängel als Beschädigungen der Mietsache zu qualifizieren sucht.*)

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IBRRS 2020, 2158; IMRRS 2020, 0911
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kräftige Latexfarben an den Wänden: Mieter muss Mehrkosten tragen - auch ohne Renovierungspflicht

LG Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020 - 9 S 18/20

1. Dübel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und die Löcher fachgerecht zu verschließen.

2. Wird der Wohnraummieter formularvertraglich verpflichtet, die Wohnung "weiß gestrichen" zurückzugeben, liegt darin eine unangemessene Einengung des Mieters hinsichtlich der Farbwahl. Dies kann zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen.

3. Sind die Wände durch den Mieter mit kräftigen Latexfarben angemalt, muss er dennoch die Kosten tragen, die für die erforderlichen Vorarbeiten betreffend der an den Wänden angebrachten kräftigen Latexfarben nötig sind.

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IBRRS 2020, 0814; IMRRS 2020, 0329
WohnraummieteWohnraummiete
Wurde das Übergabeprotokoll eingehalten ?

AG Dresden, Urteil vom 12.04.2019 - 140 C 4095/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2018, 1170; IMRRS 2018, 0422
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ersatz für Schäden an der Sachsubstanz bedarf keiner Fristsetzung

BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.*)

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IBRRS 2017, 2121; IMRRS 2017, 0865
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schönheitsreparaturen: Vermieter muss Farbwünsche des Mieters beachten

LG Berlin, Beschluss vom 23.05.2017 - 67 S 416/16

Obliegt dem Vermieter die Schönheitsreparaturlast, ist er zur Beseitigung vorhandener Dekormängel nicht nach eigenen Vorstellungen berechtigt, sondern nach den (Farb-)Wünschen des Mieters verpflichtet, sofern ihm dadurch keine Mehrkosten entstehen oder sonstige schutzwürdige eigene Interessen entgegenstehen.

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IBRRS 2017, 0948; IMRRS 2017, 0394
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung renoviert überlassen: Schönheitsreparaturklausel trotzdem unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - 67 S 7/17

Vom Vermieter gestellte Formularklauseln, in denen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen uneingeschränkt auf den Wohnraummieter abgewälzt wird, sind - gemäß § 536 Abs. 4, § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB - auch dann unwirksam, wenn die Mietsache dem Mieter zu Vertragsbeginn renoviert überlassen wurde.*)

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IBRRS 2017, 0091; IMRRS 2017, 0038
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter kifft, Polizei bricht Wohnungstür auf: Vermieter bleibt auf Schaden sitzen!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

1. Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt.*)

2. Zur Frage der Schadensursächlichkeit mietvertraglicher Obhutspflichtverletzungen.*)

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IBRRS 2017, 0794; IMRRS 2017, 0322
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Übermäßige Verschmutzung: Schadensersatz ohne Nachfristsetzung!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29.09.2016 - 5 S 177/15

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist eine Nachfristsetzung nach § 280 Abs. 3, § 281 Abs. 1 BGB entbehrlich, wenn dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch wegen nicht mehr vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckten Eingriffen in die Substanz des Mietobjekts (hier: übermäßige Verschmutzung) zusteht.*)

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IBRRS 2014, 3107; IMRRS 2014, 1629
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietsache beschädigt: Schadensersatz ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.2014 - 10 S 60/14

Verursacht der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs Schäden an der Mietsache, steht dem Vermieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu. Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schadensersatzanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht wird (Rechtsprechungsänderung der 10. Zivilkammer).*)

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(18.05.2020) Mietverträge übertragen oft dem Mieter die Pflicht, seine Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der üblichen Mietvertragsklauseln sind jedoch von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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(11.01.2018) Gerade bei Beendigung eines Mietvertrages können Probleme auftauchen, die zu Schadensersatzforderungen des Vermieters führen - zum Beispiel bisher unentdeckte Schäden an der Wohnung, oder auch die verspätete Rückgabe.
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