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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 38/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3130; IMRRS 2005, 1608
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Unwirksame Preisänderungsklauseln des Unternehmers im Gasliefervertrag

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

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27 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1080 BGH - Preisänderungsklauseln wirksam? (Hier: Gasliefervertrag)

25 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1539
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.05.2023 - XI ZR 544/21

Zum Anspruch auf Zahlung von "Negativzinsen" aus Schuldscheindarlehen aufgrund einer Zinsgleitklausel. (Rn. 21 - 57)*)

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IBRRS 2019, 2904; IMRRS 2019, 1087
MietrechtMietrecht
Unangemessene Benachteidigung des Verbrauchers ?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2019 - 2-24 O 181/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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BGH, Urteil vom 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Sonderkunden) verwendet, hält die Klausel "Der Lieferant wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Strombezugskosten, sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Lieferant wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen." im Gesamtzusammenhang des Klauselwerks den Transparenzanforderungen des § 307 I 2 BGB und damit der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2014, 2724
Mit Beitrag
AGBAGB
Preis für Leistung hängt von einer Variablen ab: Kontrollfähige Preisnebenabrede!

BGH, Urteil vom 17.09.2014 - VIII ZR 258/13

Zur Inhaltskontrolle von Spannungsklauseln im unternehmerischen Verkehr (im Anschluss an Senatsurteile vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13 und VIII ZR 116/13).*)

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IBRRS 2014, 3949
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

a) Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltene Preisregelung, die sowohl der Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises als auch der Berechnung späterer Preisänderungen dient, ist als Preishauptabrede der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen, soweit durch sie der bei Vertragsbeginn geltende Arbeitspreis bestimmt wird. Sie stellt dagegen eine der Inhaltskontrolle unterworfene Preisnebenabrede dar, soweit sie künftige, noch ungewisse Preisanpassungen regelt.

b) Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96, und VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050).

c) Eine Preisanpassungsklausel, die zwar gegen § 1 Abs. 1 PrKG verstößt, gleichwohl aber nicht nach § 8 PrKG unwirksam ist, ist auch nicht - allein wegen des Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 PrKG - gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

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IBRRS 2014, 1968; IMRRS 2014, 1055
ImmobilienImmobilien
Gaspreis abhängig von der Ölpreisentwicklung: Klausel wirksam?

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine Preisanpassungsklausel, nach der sich der Grundpreis für die Lieferung von Gas in Abhängigkeit von einem vertraglich bestimmten Lohnpreisindex ändert (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13).*)

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IBRRS 2014, 0040; IMRRS 2014, 0013
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unberechtigte Forderungen darf der Vermieter nicht umlegen!

AG Pinneberg, Urteil vom 17.10.2013 - 83 C 207/12

1. Aus dem vom Wohnungsvermieter zu beachtenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgt, dass der Vermieter grundsätzlich unberechtigte Forderungen eines Versorgungsunternehmens oder eines Dienstleisters jedenfalls dann nicht begleichen darf und unberechtigte Zahlungen - soweit rechtlich möglich - wieder zurück verlangen muss, wenn die Rechtslage hinreichend geklärt ist. Unterlässt der Vermieter dies, kann er Betriebskosten in dieser Höhe nicht auf die Mieter umlegen.*)

2. Dies gilt auch für Kosten, die ein Energieversorgungsunternehmen von dem Vermieter verlangt, nachdem er den Arbeitspreis aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel einseitig erhöht hat, wenn der Vermieter hiergegen keinen Widerspruch erhebt, obwohl die Unwirksamkeit der Klausel für den juristisch nicht vorgebildeten Durchschnittsvermieter nahe liegt und das Risiko, in einem möglichen Prozess mit dem Versorger zu unterliegen, minimal ist.*)

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IBRRS 2012, 3948; IMRRS 2012, 2831
ImmobilienImmobilien
Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2012, 3956; IMRRS 2012, 2835
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreiserhöhung

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3997; IMRRS 2012, 2867
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Rückzahlungsansprüche wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Gaslieferungsvertag mit Sonderkunden.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 25

1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

3. AGB-rechtliche Prüfung (VOB/A § 9d Rn. 23)