Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 375/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3640
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vom Werkvertrag?

BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

Dokument öffnen Volltext

26 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 593 BGH - Verlegung eines Parkettbodens: Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder Werkvertrag?

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2005
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Vorfertigung ist Teil des Einbaus!

BGH, Urteil vom 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

1. Der Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs gem. § 439 Abs. 3 BGB ist unter dem Gesichtspunkt des Einbaus der mangelhaften Kaufsache in eine andere Sache auch dann eröffnet, wenn sich ein Sachmangel der Kaufsache bereits im Rahmen eines - ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechenden - Vorfertigungsprozesses zeigt und es deshalb nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt.*)

2. Sofern die Kaufsache nicht untrennbar mit einer anderen Sache verbunden wird, sondern in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft noch vorhanden ist, steht es dem Aufwendungsersatzanspruch gem. § 439 Abs. 3 BGB nicht entgegen, dass durch den Einbauvorgang eine neue Sache hergestellt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1427
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Celle, Gerichtlicher Hinweis vom 23.07.2021 - 5 U 39/21

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 1187
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Tragrohr individuell angefertigt: Einbau von Kurventreppenlift ist Werkvertrag!

OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2020 - 4 U 81/20

1. Beinhaltet ein Vertrag sowohl die Verpflichtung zur Lieferung zu montierender Einzelteile als auch die Montageverpflichtung, kommt es für die Frage, ob dieser Vertrag als Werkvertrag oder als Werklieferungs- bzw. Kaufvertrag anzusehen ist, darauf an, auf welcher Leistung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Vertrags der Schwerpunkt liegt.

2. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern schuldet der Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks, ist ein Werkvertrag anzunehmen.

3. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlift, für den eine individuelle Gestaltung des Tragrohrs geplant und angefertigt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3288
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Käufer muss keinen Wartungsvertrag abschließen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2020 - 6 U 66/18

1. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Blockheizkraftwerks (BHKW) findet Kaufvertragsrecht Anwendung, wenn der Lieferanteil 2/3 des Gesamtwerts des Auftrags ausmacht und die technischen oder baulichen Anlagen des Gebäudes nicht an das BHKW angepasst oder auf ihre Eignung für den Einbau gesondert geprüft werden müssen.

2. Ein BHKW ist mangelhaft, wenn es nicht bestimmungsgemäß zur Herstellung von Energie genutzt werden kann, weil es sich entweder nicht starten lässt oder sich nach kurzer Zeit wieder abschaltet.

3. Eine (Mit-)Verantwortlichkeit des Käufers kann nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass er keinen Wartungsvertrag über die Anlage abgeschlossen hat. Denn für die Beurteilung der Verantwortlichkeit kann es nicht auf den Abschluss eines Wartungsvertrags ankommen, sondern allenfalls darauf, ob eine Wartung tatsächlich intervallweise durchgeführt worden ist.




IBRRS 2020, 2707
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Hausmeisterservice unterliegt Werkvertragsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2020 - 1 U 111/19

1. Ein als Dauerschuldverhältnis ausgestalteter "Reinigungs- und Dienstleistungsvertrag" ist als gemischter Vertrag dem Recht desjenigen Vertragstyps zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäfts liegt.*)

2. Stehen die werkvertraglichen Elemente deutlich im Vordergrund und geben sie dem Vertrag sein maßgebliches Gepräge, dann ist der geschlossene Vertrag einschließlich eines vereinbarten Hausmeisterservice insgesamt nach Werkvertragsrecht zu behandeln.*)

3. Einigen sich die Parteien nachträglich aufgrund einer mündlichen Absprache darauf, dass die Bewässerung einer neu angepflanzten Thujenhecke als zusätzliche Leistung im Rahmen des Hausmeisterservice mitübernommen werden soll, kann eine verständige Auslegung dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien und der Einzelfallumstände dazu führen, dass diese Zusatzaufgabe - ebenso wie die sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag - nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist.*)

4. Haben die Parteien in einem solchen Fall über die Art und Weise der Ausführung sowie den Umfang der geschuldeten Bewässerungsleistung keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, ist unter Berücksichtigung von Zweck und Funktion sowie der Natur der vereinbarten Leistung als Vertragssoll eine Bewässerung in einer Weise und in einem Umfang geschuldet, die ein Vertrocknen der Pflanzen verhindert.*)

5. Weicht die tatsächliche Bewässerungsleistung von dem so geschuldeten Vertragssoll ab, dann ist sie mangelhaft i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und kann Ansprüche nach dem werkvertraglichen Gewährleistungsrecht auslösen.*)

6. Wirken sich sowohl eine mangelhafte Anpflanzung als auch eine unzureichende Bewässerung auf eine neu angepflanzte Thujenhecke in der Weise aus, das binnen weniger Wochen ein Großteil der Pflanzen vertrocknet und ausgetauscht werden muss und hätten beide "Mängel" für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, können für die Kausalitätsbetrachtung die Grundsätze zur "Doppelkausalität" eingreifen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1472; IMRRS 2019, 0553
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertrag über "Bausatzlieferung mit Montage" auf Messe geschlossen: Widerruf möglich?

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16

Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1152
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kunstwerk unlösbar mit Bauwerk verbunden: Kann der Künstler den Abriss verhindern?

BGH, Urteil vom 21.02.2019 - I ZR 98/17

1. Die Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine "andere Beeinträchtigung" i.S.d. § 14 UrhG dar. Bei der Prüfung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten persönlichen und geistigen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks vorzunehmen.*)

2. Bei der Interessenabwägung ist auf Seiten des Urhebers zu berücksichtigen, ob es sich bei dem vernichteten Werk um das einzige Vervielfältigungsstück des Werks handelte, oder ob von dem Werk weitere Vervielfältigungsstücke existieren. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Gestaltungshöhe das Werk aufweist und ob es ein Gegenstand der zweckfreien Kunst ist oder als angewandte Kunst einem Gebrauchszweck dient.*)

3. Auf Seiten des Eigentümers können, wenn ein Bauwerk oder Kunst in oder an einem solchen betroffen ist, bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung von Bedeutung sein. Bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstücks oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt.*)

4. Im Rahmen der Interessenabwägung kann sich auswirken, ob der Eigentümer dem Urheber Gelegenheit gegeben hat, das Werk zurückzunehmen oder - wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Werks nicht möglich ist - Vervielfältigungsstücke hiervon anzufertigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0653
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Werkleistung weist zahlreiche wesentliche Mängel auf: Rücktritt ohne Fristsetzung möglich?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 127/16

1. Für die Frage, ob ein Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag zu klassifizieren ist, ist maßgebend, welche Leistungen dem Vertrag die maßgebende Prägung geben.*)

2. Erklärt der Besteller wegen vermeintlicher Mängel vor Abnahme vorschnell den Rücktritt von dem gesamten Vertrag, ohne die nach § 323 Abs. 1 BGB sowohl nach Gewährleistungsrecht als auch nach allgemeinem Leistungsstörungsrecht erforderliche Frist zur (Nach-)Erfüllung gesetzt zu haben, kann die Streitfrage der Anwendbarkeit der Gewährleistungsrechte vor Abnahme offen bleiben.*)

3. Die Setzung einer Frist ist unzumutbar im Sinne des § 636 Var. 3 BGB, wenn das Vertrauen des Bestellers in die Verlässlichkeit und Kompetenz des Unternehmers so nachhaltig erschüttert ist, dass aus seiner (objektiven) Sicht eine erfolgreiche Nacherfüllung nicht zu erwarten ist, namentlich, wenn die Werkleistung ein ganzes Paket nicht nur geringfügiger Mängel aufweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3169; IMRRS 2017, 1319
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über Bau einer Aufzuganlage kann widerrufen werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16

1. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014) setzt nicht voraus, dass der Unternehmer mit der Anfertigung der Ware bereits begonnen hat.*)

2. Werkverträge fallen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014).*)

3. Der Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzuganlage ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Anschluss bauseits erfolgt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 1954
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Aufforderung zur Mangelbeseitigung: Käufer muss keine Frist setzen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

1. Bei der Beurteilung, ob eine vom Käufer zur Nacherfüllung bestimmte Frist angemessen ist, ist - in den Grenzen des § 475 Abs. 1 BGB - in erster Linie eine Vereinbarung der Parteien maßgeblich (Fortführung von BGH, Urteil vom 06.02.1954 - II ZR 176/53, BGHZ 12, 267, 269 f.). Dabei darf der Käufer eine vom Verkäufer selbst angegebene Frist als angemessen ansehen, auch wenn sie objektiv zu kurz ist.*)

2. Für eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen - hier ein Verlangen nach schneller Behebung gerügter Mängel - deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht. Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End)Termins bedarf es nicht (Fortführung von BGH, Urteile vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08, IBR 2009, 644 = NJW 2009, 3153; vom 18.03.2015 - VIII ZR 176/14, IBR 2015, 330 = NJW 2015, 2564). Ergibt sich dabei aus den Gesamtumständen, dass ein ernsthaftes Nacherfüllungsverlangen vorliegt, schadet es nicht, dass dieses in höfliche Form einer "Bitte" gekleidet ist.*)

3. Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 80/14, NJW 2015, 1669 = IBRRS 2015, 1744).*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 17

1 Blog-Eintrag gefunden
Photovoltaikanlagen: Verjährung von Mängelansprüchen in 2 oder 5 Jahren?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Die damit angesprochene juristische Problematik konzentriert sich nach Lakkis (NJW 2014, 829) auf die Frage, ob Photovoltaikanlagen als Bauwerke einzuordnen sind. Denn lediglich dann verjähren Mängelansprüche sowohl nach Kaufrecht (§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB) als auch nach Werkvertragsrecht (§ 634a Abs.1 Nr.2 BGB) in fünf Jahren. Selbst darüber hinaus haben Entscheidungen zum Thema Photovoltaikanlagen und Bauwerke Konjunktur. So befassten sich damit jüngst sogar der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (IBRRS 2014, 1345 = VPR 2014, 2833) und der BFH (IBRRS 2014, 1381). Hier sollen jedoch zwei zivilrechtliche Entscheidungen im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Das Urteil des BGH vom 09.10.2013 (VIII ZR 318/12, IBR 2014, 110 = NJW 2014, 845) und das Urteil des OLG München vom 10.12.2013 (9 U 543/12 Bau, IBR 2014, 208 = NJW 2014, 867). Die heute veröffentlichte Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.02.2014 (1 U 86/13, IBRRS 2014, 1388) bringt nicht Neues und deshalb die Diskussion nicht weiter.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Die gesetzliche Neuregelung im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und die dazu ergangene BGH-Rechtsprechung ( Rn. 194-199)