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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 349/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1888; IMRRS 2014, 1003
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt zulässig

BGH, Urteil vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

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6 Beiträge gefunden
IMR 2023, 494 BGH - Anspruch auf Gebrauchsüberlassung kann auch bei Ein-Zimmer-Wohnung gegeben sein!
IMR 2020, 322 AG Tempelhof-Kreuzberg - Als Gastdozent im Ausland berechtigt zur Untervermietung
IMR 2018, 367 LG Berlin - Darf der Mieter bei Änderung der Lebensumstände untervermieten?
IMR 2018, 141 BGH - Untervermietung zur Deckung der Mietaufwendungen begründet ein berechtigtes Interesse!
IMR 2018, 14 AG Tempelhof-Kreuzberg - Untervermietung: Absolutes Recht des Mieters oder muss sie Vermieter auch zumutbar sein?
IMR 2014, 319 BGH - Berechtigtes Interesse an der Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt des Mieters

36 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3228; IMRRS 2023, 1479
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ob Nebenwohnsitz oder weniger Miete: Mieter dürfen untervermieten

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22

Zur Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung (im Anschluss an Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, IBRRS 2006, 0632 = IMRRS 2006, 0387; vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, IBRRS 2014, 1888 = IMR 2014, 319; vom 31.01.2018 - VIII ZR 105/17, IBRRS 2018, 0817 = IMR 2018, 141).*)

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IBRRS 2023, 3017; IMRRS 2023, 1383
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WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich?

BGH, Urteil vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22

1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11.07.2014 - VIII ZR 349/13, Rz. 25, 30, IMR 2014, 319 = NJW 2014, 2717).*)

2. Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.*)

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IBRRS 2024, 0750; IMRRS 2024, 0317
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WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung verweigert: Vermieter muss Mietausfall ersetzen

LG München I, Urteil vom 02.08.2023 - 14 S 3149/23

Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.

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IBRRS 2023, 2113; IMRRS 2023, 0950
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter darf geflüchtete Ukrainerin aufnehmen

LG Berlin, Urteil vom 06.06.2023 - 65 S 39/23

Der Wunsch, aus hu­ma­ni­tä­ren Grün­den eine ge­flüch­te­te Frau aus der Ukrai­ne auf­zu­neh­men, be­grün­det ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an einer Un­ter­ver­mie­tung (Abgrenzung zu AG München, IMR 2023, 56).

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IBRRS 2024, 0720; IMRRS 2024, 0300
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt gewerbliche Weitervermietung vor?

LG Berlin, Urteil vom 09.05.2023 - 65 S 191/22

1. Wenn der Vermieter den Zwischenmieter als Hauptmieter nur deshalb einschaltet, um die zwingenden Vorschriften des Wohnraummietrechts zu umgehen und die - formal vom Zwischenmieter begründeten - (Unter-)Mietverhältnisse jederzeit faktisch dadurch nach eigenem Belieben zu beenden, dass er von diesen die an keine weitere Voraussetzung als die der Beendigung des Hauptmietverhältnisses geknüpfte Räumung nach § 546 Abs. 2 BGB verlangt, so handelt es sich um gewerbliche Weitervermietung und § 565 BGB greift.

2. Für eine gewerbliche Weitervermietung spricht auch, wenn der Mieter die Wohnung komplett dem Dritten überlässt und selbst keinen Gewahrsam begründet.

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IBRRS 2023, 1223
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BGH, Urteil vom 16.03.2023 - IX ZR 150/22

1. Wird dem Schuldner rechtskräftig vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, steht das Vermögen, das der Schuldner nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erwirbt, ihm auch dann zu, wenn das Insolvenzverfahren vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgehoben worden ist; diesen Neuerwerb hat der Treuhänder bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Schuldners weiter einzuziehen, für die Masse zu sichern und nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldner herauszugeben (Fortführung von BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 ff (= BeckRS 2009, 89274)). (Rn. 8 - 10)*)

2. Kehrt der Treuhänder den von ihm nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung eingezogenen Neuerwerb an die Gläubiger aus statt ihn nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldner herauszugeben, so hat er insoweit persönlich dem Schuldner Schadensersatz zu leisten. (Rn. 8)*)

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IBRRS 2022, 3092; IMRRS 2022, 1334
MietrechtMietrecht
Versicherungsschutz ist Mietersache!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - 24 U 5/21

1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.*)

2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.*)

3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.*)

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IBRRS 2022, 1893; IMRRS 2022, 0776
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Mietwucher keine Gestattung der Untervermietung

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 65 S 221/21

1. Als berechtigtes Interesse zur Untervermietung ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht.

2. Verstößt der Mieter bei der Untervermietung gegen bindendes Mietpreisrecht (hier: Mietenbegrenzungsverordnung Berlin), so steht die begehrte Untervermieterlaubnis nicht im Einklang mit der geltende Rechtsordnung und ist zu versagen.

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IBRRS 2022, 1517; IMRRS 2022, 0604
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WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung einer Einzimmerwohnung?

LG Berlin, Urteil vom 07.04.2022 - 67 S 7/22

Auch eine Einzimmerwohnung kann tauglicher Gegenstand der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)

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IBRRS 2022, 1168; IMRRS 2022, 0449
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WohnraummieteWohnraummiete
Nicht jedes Interesse berechtigt zur Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung

LG Berlin, Urteil vom 17.03.2022 - 67 S 286/21

Nicht jedes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehende wirtschaftliche Interesse des Mieters ist geeignet, ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 BGB an der teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu begründen.*)

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3 Nachrichten gefunden
BGH stärkt Mieterrechte bei Untervermietung
Anspruch auf teilweise Untervermietung auch bei beruflich genutzter Nebenwohnung

(24.11.2023) "Wir begrüßen das Urteil aus Karlsruhe ausdrücklich. Gerade in heutigen Zeiten horrender Mietpreise, in der nicht nur die Angebotsmieten, sondern auch die Bestandsmieten enorm steigen, müssen Mieterinnen und Mieter zur eigenen Kostenreduzierung ihre Wohnung untervermieten dürfen - und zwar unabhängig davon, ob sie die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen oder sie für berufliche Zwecke zwingend weiter benötigen. Das hat der Bundesgerichthof erfreulicherweise ausdrücklich klargestellt," kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Untermiete (BGH VIII ZR 88/22).
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Untermiete - flexibles Wohnen mit rechtlichen Tücken
(31.07.2014) Untermiete - flexibles Wohnen mit rechtlichen Tücken Der neue Job soll starten, aber noch ist keine neue Wohnung in Sicht; das Praktikum dauert nur sechs Wochen, danach geht es wieder nach Hause; wegen einer Trennung wird schnell eine Bleibe benötigt - alles gute Gründe, eine Wohnung oder ein Zimmer als Untermieter zu mieten. Soll dies gutgehen, sind jedoch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.
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BGH: Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur Untervermietung
(11.06.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage der Schadensersatzpflicht eines Vermieters befasst, der den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhielten, die Untervermietung zweier Zimmer versagt hatte.
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