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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 335/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2494; IMRRS 2003, 1050
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit von Renovierungspflicht-Klauseln

BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

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3 Beiträge gefunden
IMR 2017, 486 AG Tempelhof-Kreuzberg - Die Endrenovierung einer Wohnung bleibt streitig - zulässige Klausel oder Kumulation?
IMR 2006, 6 BGH - Schönheitsreparaturen: Tapetenklausel unwirksam!
IBR 2003, 642 BGH - Unwirksame Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung "infiziert" Bestimmung über turnusmäßige Schönheitsreparaturen!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0399
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Übersicherung durch "Zusammenspiel" mehrerer Klauseln: Sicherungsabreden unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2022 - 14 U 28/22

1. Die Vereinbarung einer 10%-igen Vertragserfüllungsbürgschaft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist zulässig. Die belastende Wirkung einer für sich allein gesehen noch hinnehmbaren Klausel kann aber durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden, dass der Auftragnehmer im Ergebnis insgesamt unangemessen benachteiligt wird.

2. Ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers erst aus der Gesamtwirkung zweier, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Klauseln, sind beide Klauseln unwirksam.

3. Eine Sicherheit von insgesamt 15% übersteigt das unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer angemessene Maß.

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IBRRS 2022, 0088
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% + 5% Bareinbehalt = unangemessene Übersicherung!

OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2021 - 14 U 119/21

1. Wird formularmäßig eine Vertragserfüllungssicherheit von mehr als 10% der Auftragssumme verlangt, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung und zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklauseln, so dass der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

2. Das Verlangen einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme, die auch Mängelansprüche sichern soll, und nicht bei Abnahme zurückzugeben ist, führt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und ebenfalls zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.

3. Die potenzielle Kenntnis des Bürgen von der Übersicherung genügt nicht, um ihm ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorwerfen zu können.

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IBRRS 2014, 2825
AGBAGB
Zusatzentgelt für Übersendung der Rechnung in Papierform: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 09.10.2014 - III ZR 32/14

1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 Euro erhoben wird, das als "pauschalierter Schadensersatz" einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.*)

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.*)

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IBRRS 2014, 1126; IMRRS 2014, 0563
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummiete: Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in AGB wirksam?

BGH, Urteil vom 12.03.2014 - XII ZR 108/13

Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.*)

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IBRRS 2011, 0367; VPRRS 2011, 0028
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
10% Erfüllungsbürgschaft bei 90% Abschlagszahlung unzulässig!

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.*)




IBRRS 2007, 4803; IMRRS 2007, 2363
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

BGH, Urteil vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2007, 4688; IMRRS 2007, 2297
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Haftung des Hausverwalters für unwirksame Vertragsklauseln

KG, Urteil vom 13.10.2006 - 3 U 3/06

Schließt der Hausverwalter einen Mietvertrag mit einer nach der Rechtsprechung des BGH unwirksamen Schönheitsreparaturklausel ab, so haftet er dem Vermieter auf Schadensersatz.

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IBRRS 2006, 1607; IMRRS 2006, 0990
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starrer Fristenplan in AGB unzulässig

BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

1. Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel

"Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre)."

enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb unwirksam.*)

2. Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)

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IBRRS 2006, 1608; IMRRS 2006, 0991
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sog. Tapeten-Klausel ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)

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IBRRS 2005, 2882; IMRRS 2005, 1455
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen im Gewerbemietvertrag

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - XII ZR 308/02

Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluß an BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235; und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755).*)

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1 Nachricht gefunden
BGH bestätigt, Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksam
Mieterbund begrüßt Entscheidung

(13.09.2007) Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.
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