Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 289/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2002; IMRRS 2014, 1077
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter trägt Vermieter nach Streit aus Wohnung: Kündigung unzulässig!

BGH, Urteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

Dokument öffnen Volltext

54 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
6 Beiträge gefunden
IMR 2024, 142 LG Berlin - Versuchter Prozessbetrug rechtfertigt nicht unbedingt Kündigung!
IMR 2022, 1016 LG Berlin - Klage auf nicht anlassbezogene Besichtigung abgewiesen: Beschwer unter 300 Euro!
IMR 2020, 291 OLG Brandenburg - Einheitlicher Vertrag auch bei getrennten Vertragsurkunden
IMR 2017, 1091 AG München - Neuer Wohnungseigentümer hat Recht auf erstmalige Besichtigung vermieteter Wohnung
IMR 2016, 322 AG München - Vermieter darf alle fünf Jahre in die Wohnung!
IMR 2014, 366 BGH - Mieter trägt Vermieterin nach Streit aus der Wohnung: Kündigung unzulässig!

1 Aufsatz gefunden
Das Besichtigungs- und Begehungsrecht des Vermieters im Wohnraummietrecht – praktische Fragestellungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2018, 443

32 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0442; IMRRS 2024, 0215
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter hat zur Vorbereitung der Mieterhöhung ein Besichtigungsrecht

BGH, Beschluss vom 28.11.2023 - VIII ZR 77/23

1. Den Mieter trifft eine vertragliche Nebenpflicht, dem Vermieter zusammen mit einem Sachverständigen den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, um eine Mieterhöhung vorzubereiten.

2. Zwar ist die Besichtigung der Wohnung für die Wirksamkeit eines vorprozessualen Sachverständigengutachten nicht zwingend erforderlich, das hat aber nicht zur Folge, dass deshalb kein Besichtigungsanspruch besteht.

3. Zur Beschaffenheit der Mietsache gehört auch deren Erhaltungszustand. Dieser kann grundsätzlich nur im Rahmen einer Besichtigung auch des Inneren der Wohnräume festgestellt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3391; IMRRS 2023, 1560
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unwahre Tatsachenbehauptung = Grund für ordentliche Kündigung?

BGH, Urteil vom 25.10.2023 - VIII ZR 147/22

1. Ob das Aufstellen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen durch den Mieter innerhalb eines Rechtsstreits mit seinem Vermieter eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende Pflichtverletzung darstellt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)

2. Dabei ist zum einen die Bedeutung und Tragweite der unwahren Behauptung des Mieters unter Berücksichtigung des gegebenen Sinnzusammenhangs zu bewerten. In die gebotene Würdigung ist zum anderen in der Regel ein vorangegangenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters einzubeziehen (vgl. Senatsurteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, IMR 2014, 366 = NJW 2014, 2566 Rz. 14). So ist etwa zu berücksichtigen, ob das unredliche Prozessverhalten des Mieters der Abwehr einer unberechtigten Kündigung des Vermieters dienen sollte (vgl. Senatsurteil vom 04.12.1985 - VIII ZR 33/85, IBRRS 1985, 0091 = WuM 1986, 60 unter II 1 [zur fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses nach § 554a BGB a.F.]).*)

3. Die Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach Kündigungsgründe, die in dem Kündigungsschreiben nicht angegeben wurden, (ausnahmsweise) dann berücksichtigt werden können, wenn sie nachträglich entstanden sind, findet ausschließlich dann Anwendung, wenn die ursprüngliche Kündigungserklärung zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs wirksam war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2260
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 25.07.2023 - XI ZR 221/22

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge nach dem Verhältnis des Sparguthabens zur Jahressparleistung steigen (sogenannte Verhältnisprämienstaffel), ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74). Durch vertraglich zulässige Kontoabhebungen kann der Sparer die Dauer des Kündigungsausschlusses nicht einseitig verlängern. (Rn. 28 - 36)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 0720; IMRRS 2024, 0300
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt gewerbliche Weitervermietung vor?

LG Berlin, Urteil vom 09.05.2023 - 65 S 191/22

1. Wenn der Vermieter den Zwischenmieter als Hauptmieter nur deshalb einschaltet, um die zwingenden Vorschriften des Wohnraummietrechts zu umgehen und die - formal vom Zwischenmieter begründeten - (Unter-)Mietverhältnisse jederzeit faktisch dadurch nach eigenem Belieben zu beenden, dass er von diesen die an keine weitere Voraussetzung als die der Beendigung des Hauptmietverhältnisses geknüpfte Räumung nach § 546 Abs. 2 BGB verlangt, so handelt es sich um gewerbliche Weitervermietung und § 565 BGB greift.

2. Für eine gewerbliche Weitervermietung spricht auch, wenn der Mieter die Wohnung komplett dem Dritten überlässt und selbst keinen Gewahrsam begründet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1708; IMRRS 2023, 0783
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Veräußerungsabsicht begründet Besichtigungsrecht

BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 420/21

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, Rz. 16 f., 20, IMR 2014, 366 = NJW 2014, 2566).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2079; IMRRS 2022, 0860
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter muss Besichtigungstermine vorschlagen - nicht der Vermieter!

LG Aachen, Beschluss vom 14.06.2022 - 2 T 51/22

1. Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden vor, insbesondere wegen des Verdachts auf Schimmelbildung, eines Feuchtigkeitsproblems in der Nachbarwohnung oder wegen eines begründeten Verdachts der Verwahrlosung der Mieträume kann ein Besichtigungsrecht des Vermieters angenommen werden.

2. Ein Vermieter muss seinem Mieter keinen konkreten Wunsch auf Zugang zur Wohnung vorschlagen, soweit sein berechtigtes Interesse an einer Begehung der Wohnung unstreitig ist. Vielmehr genügt es, dass der Mieter wiederholt aufgefordert wird, seinerseits einen Termin freier Wahl für den Zugang zur Wohnung dem Vermieter zu benennen.

3. Kommt der Mieter dem nicht nach, verstößt er schwer wiegend gegen seine vertraglichen Mitwirkungspflichten.

4. Dem Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen auch schon vor Erhebung einer Duldungsklage unzumutbar sein, soweit der Mieter seine Pflichten verletzt, Instandsetzung oder Modernisierung der Mietsache zu dulden.

5. Nichts anderes kann gelten, wenn es sich um eine vorbereitende Maßnahme zur Abwehr eines möglichen Schadens handelt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1139; IMRRS 2022, 0434
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kündigung der Verwaltungsvereinbarung

OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2022 - 4 U 580/12

1. Die Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück stellt eine wesentliche Veränderung der Sachlage dar, die die Kündigung einer zwischen den vorherigen Teilhabern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung rechtfertigen kann.*)

2. Die Zustimmung zur Übertragung der Hausverwaltung auf einen Dritten kann Gegenstand einer eine solche Vereinbarung ersetzenden gerichtlichen Bestimmung sein.*)

3. Ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ist dann erfüllt, wenn den Erklärungen des Pflichtigen zumindest konkludent entnommen werden kann, dass er eine von ihm erteilte Auskunft als vollständig ansieht. Der Verdacht, dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig ist, steht dem nicht entgegen.*)

4. Der Erwerber eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem bebauten Grundstück kann von dem anderen Teil eine Entschädigung an die Eigentümergemeinschaft für dessen unentgeltliche Wohnnutzung verlangen, wenn er selbst eine Wohnnutzung nicht beabsichtigt.*)

5. Die Höhe dieses Anspruchs ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; Vergleichsmaßstab für die gerichtliche Schätzung ist die ortsübliche und angemessenen Miete für eine vergleichbare Wohnung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1563; IMRRS 2022, 0628
WohnraummieteWohnraummiete
Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens?

LG Berlin, Beschluss vom 23.09.2021 - 65 S 112/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1580; IMRRS 2022, 0634
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung

LG Berlin, Urteil vom 11.06.2021 - 65 S 235/19

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 1941; IMRRS 2023, 0886
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung trotz Widerruf der Erlaubnis fortgesetzt: Ordentliche Kündigung!

LG Berlin, Urteil vom 20.04.2021 - 65 S 271/20

1. Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt vor, wenn er die Untervermietung fortsetzt, nachdem die Untervermieterlaubnis vermieterseitig wirksam widerrufen worden war.*)

2. Ein einseitiger Widerruf der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte i.S.v. § 540 Abs. 1 BGB durch den Vermieter kommt in Betracht, wenn ein entsprechender Vorbehalt vereinbart wurde oder ein wichtiger Grund zum Widerruf der Erlaubnis besteht.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 32

4 Nachrichten gefunden
Darf ein Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
(21.12.2023) Unter Vermietern und Mietern ist der Glaube weit verbreitet, dass ein Vermieter grundsätzlich auch ohne Ankündigung die Wohnungen seiner Mieter aufsuchen darf, um etwa nach dem Rechten zu schauen. In Wahrheit unterliegt das Betretungsrecht des Vermieters jedoch einigen Einschränkungen.
Dokument öffnen mehr…

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?
(21.03.2022) Viele Vermieter befürchten - oft nicht ganz unberechtigt - dass die neuen Mieter mit ihrer Wohnung nicht sorgsam umgehen, zu Messies mutieren oder womöglich eines Tages einfach nachts verschwinden, vorzugsweise unter Zurücklassung einer Menge Müll. Solche Fälle kommen gelegentlich vor. Daher ist die Versuchung groß, sich vorsichtshalber eine Zutrittsmöglichkeit für die Wohnung zu sichern.
Dokument öffnen mehr…

BGH - Mieter trägt Vermieterin nach Streit aus der Wohnung: Kündigung unzulässig!
(04.06.2014) Der Beklagte ist seit Juli 2006 Mieter eines Hauses der Klägerin. Am 16. August 2012 suchte die Klägerin den Beklagten vereinbarungsgemäß auf, um zwischenzeitlich installierte Rauchmelder in Augenschein zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit versuchte die Klägerin, das gesamte Haus zu inspizieren und gegen den Willen des Beklagten auch Zimmer zu betreten, die nicht mit Rauchmeldern versehen waren. Sie öffnete dabei ein Fenster und nahm Gegenstände von der Fensterbank. Der Aufforderung des Beklagten, das Haus zu verlassen, kam die Klägerin nicht nach. Daraufhin umfasste der Beklagte die Klägerin mit den Armen und trug sie aus dem Haus. Wegen dieses Vorfalls erklärte die Klägerin mit Schreiben vom 29. August 2012 die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Dokument öffnen mehr…

Terminhinweis BGH: Darf Mieter die Vermieter aus seiner Wohnung "hinaustragen"?
(22.05.2014) Der Beklagte ist seit Juli 2006 Mieter eines Hauses der Klägerin. Am 16.08.2012 suchte die Klägerin den Beklagten vereinbarungsgemäß auf, um zwischenzeitlich installierte Rauchmelder in Augenschein zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer Auseinandersetzung der Parteien, nachdem die Klägerin unter anderem versucht hatte, gegen den Willen des Beklagten weitere Zimmer zu betreten.
Dokument öffnen mehr…