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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 283/07
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2013, 1036 | LG Berlin - Sind Wände vor Rückgabe/Übergabe neutral zu streichen? |
IMR 2009, 2 | BGH - Schönheitsreparaturen: Wirksame Farbwahlklausel |
12 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12
Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 16.03.2012 - 65 S 219/10
1. Sind die Wände einer Wohnung vom Mieter farblich besonders gestaltet worden, so ist der Mieter vor der Rückgabe an den Vermieter verpflichtet, diese in neutralen Farben zu streichen.
2. Eine Gebrauchsbehinderung, die darin besteht, dass eine Wohnung in Teilen erst noch neu gestrichen werden muss, ist nicht unerheblich.
VolltextBGH, Urteil vom 22.02.2012 - VIII ZR 205/11
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, IMR 2009, 2 = NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 11.03.2011 - 63 S 277/10
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der vermeintlich geschuldeten Schönheitsreparaturen aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt im Fall einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB.
VolltextBGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10
Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, beim Auszug die Wände ausschließlich in Weiß zu streichen, ist unwirksam.
VolltextBGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 244/08
Zur Auslegung des in einem formularmäßigen Mietvertrag über Wohnräume verwendeten Begriffs "Mietraumfläche".*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 19.08.2009 - 13 U 48/09
Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen",
ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103 = IBR 2008, 511).*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08
Eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl (hier: "neutrale Farbtöne") zu streichen, ist unwirksam.
8 Nachrichten gefunden |
(22.10.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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(09.08.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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(18.05.2020) Mietverträge übertragen oft dem Mieter die Pflicht, seine Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der üblichen Mietvertragsklauseln sind jedoch von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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(12.12.2018) In Mietverträgen wird dem Mieter oft die Pflicht übertragen, die Wohnung regelmäßig zu renovieren. Viele der einschlägigen Mietvertragsklauseln sind mittlerweile von Gerichten für unwirksam erklärt worden.
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Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen
(19.02.2009) Mietvertragsklauseln, die Mieter verpflichten, während der Mietzeit die Wohnung in neutralen Farbtönen zu renovieren, sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2009 unwirksam (BGH VIII ZR 166/08). Entscheidend sei, so die Karlsruher Richter, dass sich die Vorgabe, in neutralen Farbtönen zu renovieren, nicht auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt, sondern dem Mieter auch schon während der Mietzeit Vorgaben zur Farbwahl gemacht werden.
mehr… IMR 2009, 1007 BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08
Keine unangemessene Einschränkung des Mieters
(23.10.2008) Eine auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bezogene Klausel in Mietverträgen zur Farbgebung von gestrichenen Holzteilen ist wirksam, sofern sie keine spezielle Farbe, sondern eine Bandbreite verschiedener Töne vorgibt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. Oktober 2008 (VIII ZR 283/07) hervor. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung.
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Farbwahlklausel für Holz bei Vertragsende wirksam
(23.10.2008) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs verkompliziert das Mietrecht, sie schafft aber keine Rechtssicherheit oder Klarheit. Statt dessen muss bei Farbwahlklauseln jetzt unter anderem differenziert werden, ob Vorgaben, wie Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, sich auf das laufende Mietverhältnis beziehen oder auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das gestrige (22. Oktober 2008) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 283/07).
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(23.10.2008) Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hatte über die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Holzteile einzuhalten.
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