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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 268/07


Beste Treffer:
IBRRS 2010, 2842; IMRRS 2010, 2075
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Widerruf: Unternehmer hat Kosten der Hinsendung zu tragen!

BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

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IBRRS 2008, 5169
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - VIII ZR 268/07

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1342 BGH - Kaufrecht: Unternehmen hat Kosten der Hinsendung zu tragen!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0312; IMRRS 2021, 0120
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Widerrufsbedingungen müssen vollständiges Bild vermitteln!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.01.2021 - 2 U 565/19

1. Bei vorformulierten Widerrufsbelehrungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese benachteiligen den Verbraucher unangemessen, wenn sie bei ihm einen falschen Eindruck über die tatsächliche Rechtslage hervorrufen und ihn so davon abhalten können, seine Rechte wahrzunehmen oder wenn sie dem Verwender die Gelegenheit eröffnen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache unzutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren.*)

2. Die Widerrufsbelehrung darf nicht nur, sondern muss zur Darstellung eines vollständigen Bildes über die Rechtsfolgen auch den Fall erfassen, dass das Widerrufsrecht nach einem längeren Zeitraum berechtigt ausgeübt wird. Ob eine zulässigerweise in eine Widerrufsbelehrung aufgenommene Sachverhaltsalternative auch im konkreten Einzelfall gegeben ist, darf dem Verbraucher – in den Grenzen der Verständlichkeit – zur Beurteilung überlassen werden.*)

3. Nach einem Widerruf eines Versicherungsvertrages, der einer 84jährigen Frau eine Sofortrente gegen Einmalzahlung von 50.000 Euro verspricht, kann der Versicherer nicht für jeden Tag des Bestehens des Vertrages einen Betrag von 138,89 Euro einbehalten.*)

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IBRRS 2010, 2842; IMRRS 2010, 2075
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Widerruf: Unternehmer hat Kosten der Hinsendung zu tragen!

BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.*)

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IBRRS 2008, 5169
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 01.10.2008 - VIII ZR 268/07

1. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen des Art. 6 I 2 und II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat? (amtlicher Leitsatz)*)

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