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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 259/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2769; IMRRS 2010, 2019
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Verzugszinsen: 5% oder 8% über Basiszinssatz?

BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

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23 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 488 BGH - Verzugszinsen: Fünf oder acht Prozentpunkte über Basiszinssatz?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1905
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.05.2023 - II ZR 219/21

1. Eine dem Erwerb im Sinne der Absätze 3 bis 5 gleichgestellte Vereinbarung setzt nicht voraus, dass der Bieter die Übereignung von Aktien verlangen kann. (Rn. 14)*)

2. Eine Vereinbarung ist bereits dann eine Grundlage für ein Übereignungsverlangen, wenn sie bei objektiver Betrachtung eine auf den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft gerichtete rechtsgeschäftliche Disposition des Bieters enthält, in der zum Ausdruck kommt, dass er bereit ist, eine Gegenleistung für den Aktienerwerb zu erbringen, die die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WpÜG angebotene Gegenleistung übersteigt. (Rn. 27)*)

3. Eine Vereinbarung, mit der sich ein Paketaktionär vor dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, mit seinen Stimmrechten die Zustimmung der Hauptversammlung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu unterstützen, wenn den außenstehenden Aktionären eine dem Betrag nach bestimmte Mindestabfindung angeboten wird, steht nicht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß § 305 Abs. 1 AktG. (Rn. 39)*)

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IBRRS 2023, 1906
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BGH, Urteil vom 23.05.2023 - II ZR 220/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung nach "freier" Kündigung: Sind tatsächliche oder kalkulierte Kosten erspart?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2021 - 22 U 267/20

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag "frei", steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

2. Erspart sind die Einzelkosten der Teilleistungen und die damit verbundenen Baustellengemeinkosten für die infolge der Kündigung nicht erbrachte Leistung. Maßgeblich für die ersparten Aufwendungen sind die tatsächlichen Kosten, nicht kalkulierte Kosten.

3. Der Auftragnehmer kann zur Darlegung der ersparten Aufwendungen auf seine Urkalkulation oder eine nachträglich erstellte Kalkulation Bezug nehmen. Dem Auftraggeber bleibt dann die Möglichkeit, darzulegen und zu beweisen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher sind, die Kalkulation also nicht zutreffend war.

4. Für den Vergütungsanspruch nach "freier" Kündigung trifft den Auftragnehmer allein eine Erstdarlegungslast zu den ersparten Aufwendungen; behauptet der Auftraggeber in Abweichung zum Zahlenwerk des Auftragnehmers, dieser habe tatsächlich höhere Beträge erspart, trägt er hierfür die weitere Darlegungs- und die Beweislast.

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IBRRS 2021, 2093
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Sind Wartungsverträge absolute Fixgeschäfte?

BGH, Urteil vom 20.05.2021 - VII ZR 38/20

1. Eine Leistungsverzögerung führt bei einem Dauerschuldverhältnissen zu einer Teilunmöglichkeit, wenn die verzögerte Leistung mit Ablauf des Monats nicht mehr nachgeholt werden kann. Davon ist auszugehen, wenn der Vertragszweck durch die verspätete Leistungserbringung nicht mehr erreicht werden kann.

2. Ob die Parteien der Leistungszeit eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten, dass der Leistungszweck durch ein Nachholen der Leistung nicht mehr erreicht werden kann, ist - wenn der Vertragstext keine ausdrückliche Regelung enthält - unter Berücksichtigung aller Umstände durch Auslegung zu ermitteln, wobei sich jeder Zweifel gegen die Annahme eines absoluten Fixgeschäfts auswirkt.

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IBRRS 2019, 2911; IMRRS 2019, 1092
WerkvertragWerkvertrag
Mehrere Forderungen aus gleichartigen Verträgen: Anspruch auf Pauschale(n)?

BGH, Urteil vom 22.08.2019 - VII ZR 115/18

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Pauschale i.S.v. 288 Abs. 5 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2018, 3468
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kein pauschaler Schadensersatz im Arbeitsrecht!

BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.*)

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IBRRS 2018, 1599
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 12.04.2018 - IX ZR 88/17

1. Weiß das Finanzamt, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung des Schuldners die Steuerschulden tilgt, hat es Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners. (Rn. 15 - 18)*)

2. Der auf Zahlung von Geld gerichtete Rückgewähranspruch ist keine Entgeltforderung, die bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen erhöhten Verzugszinssatz begründet. (Rn. 32)*)

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IBRRS 2017, 3059; IMRRS 2017, 1567
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Schuldanerkennende" Urkunden

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - III ZR 545/16

1. Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.*)

2. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.*)

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IBRRS 2020, 0568
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kündigung ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 139/16

1. Die erfolglose Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer gesetzten Frist seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, den Bauvertrag zu kündigen. Vielmehr ist bei umfangreichen, zeitlich schwer abzuschätzenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen zumindest eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2010, 326).

2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist im Regelfall als freie Kündigung auszulegen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).

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IBRRS 2015, 3013; IMRRS 2015, 1355
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beauftragung eines Anwalts ist auch in einfachen Verzugsfällen zweckmäßig!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

h) Zinsen ( Rn. 374-392)