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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 210/13
BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13
30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IMR 2017, 98 | AG Tempelhof-Kreuzberg - Untermieter sind nicht gemeldet: Keine Untermieterlaubnis durch den Vermieter! |
IMR 2016, 1106 | AG München - Keine Vermietung an "Medizintouristen"! |
IMR 2014, 1002 | LG Berlin - Unbeschränkte Untermieterlaubnis berechtigt zur Vermietung als Ferienwohnung! |
IMR 2014, 101 | BGH - Trotz Erlaubnis zur Untervermietung: Keine tagesweise Vermietung an Touristen! |
9 Volltexturteile gefunden |
AG München, Beschluss vom 27.05.2020 - 473 C 20883/19
1. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Zustimmung zu wiederholten kurzfristigen Untervermietungen gibt es nicht.
2. Bei Airbnb-Vermietungen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich, da hierdurch auch gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verstoßen wird, was den Vertragsverstoß als besonders schwer wiegend erscheinen lässt.
3. Eine nach bereits erfolgter Kündigung erstellte Mieterhöhung ist als ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu den Bedingungen des alten Vertrags mit der Modifikation, dass eine erhöhte Miete geschuldet ist, anzusehen.
VolltextVG München, Urteil vom 28.08.2019 - M 9 K 16.5910
(kein amtlicher Leitsatz)
VolltextKG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 27.07.2016 - 67 S 154/16
Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer vom Mieter über ein Internetportal ("airbnb") angebotenen Mietwohnung an Touristen ist - ebenso wie die darauf gestützte ordentliche Kündigung - grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Vermieter den Mieter vor Ausspruch der Kündigung erfolglos abgemahnt hat.*)
VolltextAG München, Urteil vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15
Die regelmäßige unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an "Medizintouristen" berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 04.11.2015 - 65 S 318/15
1. Die systematische Vermarktung einer untervermieteten Wohnung durch den Untermieter ist von der dem Hauptvermieter erteilten Untervermietungserlaubnis nicht umfasst. Dies gilt erst recht, wenn der Untermieter die weitere Untervermietung dazu nutzt, in betrügerischer Weise Kautionszahlungen von Mietinteressenten zu erlangen.
2. Der Mieter kann sich auch bei bestehender Untervermietungserlaubnis nicht auf Unkenntnis des vertragswidrigen Verhaltens seines Untermieters berufen.
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 18.11.2014 - 67 S 360/14
1. Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.*)
2. Ob eine Abmahnung iSd § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kündigungsvoraussetzung nur wirksam ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, kann dahinstehen, sofern die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB vorliegen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13
Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.*)
LG Berlin, Urteil vom 19.06.2013 - 65 S 449/12
1. Die Vermietung einer Mietwohnung als Ferienwohnung durch einen Mieter, der eine Untermieterlaubnis durch den Vermieter erhalten hat, stellt nicht in jedem Fall einen Kündigungsgrund dar. Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob hiermit konkrete Beeinträchtigungen der Mietsache oder anderer Mieter des Hauses verbunden sind.
2. Eine Untermieterlaubnis, die weder Einschränkungen in Bezug auf den in Betracht kommenden potentiellen Kreis der Personen regelt, welche die Wohnung vorübergehend zu Wohnzwecken nutzen können, noch Angaben über die Häufigkeit des Wechsels der Untervermietung bzw. zur absoluten Anzahl der Untervermietungen in einem bestimmten Zeitraum oder zum Umfang des hierbei zu erzielenden Untermietzinses enthält, erfasst auch die entgeltliche Überlassung der Wohnung an Feriengäste.
3. Im Fall einer unberechtigten Untervermietung entgehen dem Vermieter selbst keine Verwertungs- oder Gebrauchsmöglichkeiten, weil er die Mietsache einem Dritten nicht mehr überlassen kann.
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(01.02.2024) Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Vom ruhigen Holzhaus am Angelsee bis zur Großstadtwohnung mit tollem Kultur- und Freizeitangebot ist alles möglich. Mancher Eigentümer eines Einfamilienhauses vermietet darin eine Einliegerwohnung, um sein Haus mitzufinanzieren. Was ist bei der Vermietung von Ferienwohnungen zu beachten?
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(09.07.2018) Ferienwohnungen gelten als gutes Geschäft: Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub in Deutschland. Wer eine Wohnung vermieten will, muss jedoch verschiedene rechtliche Regeln beachten.
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(08.03.2016) Über digitale Plattformen wie Airbnb können Mieter Zimmer oder ihre ganze Wohnung zur temporären Untermiete anbieten. Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen aber problematisch, für Mieter und sogar für Vermieter. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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(09.02.2015) Das Landgericht Berlin hatte im Rahmen einer Kostenentscheidung über die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage aufgrund fristloser Kündigung zu entscheiden. Nach Auffassung der Zivilkammer 67 könne der Vermieter den Vertrag über ein Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal "airbnb" ...
mehr… LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15
(08.08.2014) Ferienwohnungen gelten als gutes Geschäft: Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub in Deutschland. Vom ruhigen Holzhaus am Angelsee bis zur Großstadtwohnung mit tollem Kultur- und Freizeitangebot ist alles möglich. Allerdings: Wer eine Wohnung vermieten will, muss verschiedene rechtliche Regeln beachten.
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(31.07.2014) Untermiete - flexibles Wohnen mit rechtlichen Tücken Der neue Job soll starten, aber noch ist keine neue Wohnung in Sicht; das Praktikum dauert nur sechs Wochen, danach geht es wieder nach Hause; wegen einer Trennung wird schnell eine Bleibe benötigt - alles gute Gründe, eine Wohnung oder ein Zimmer als Untermieter zu mieten. Soll dies gutgehen, sind jedoch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.
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(09.01.2014) Mieter, die ihre Wohnung grundsätzlich untervermieten dürfen, können die Wohnung nicht zwangsläufig auch Touristen überlassen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 210/13) wird nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland die Wohnungsmärkte in vielen, auch bei Touristen beliebten deutschen Großstädten entspannen.
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(08.01.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Untervermietungserlaubnis einen Mieter zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt.
mehr… IMR 2014, 101 BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13
1 Leseranmerkung gefunden |
Entscheidung richtig! Leseranmerkung von Daniel Linssen zu
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