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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 204/98


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0712
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

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22 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 682 BGH - Werkunternehmer kann Vorauszahlung per AGB-Klausel verlangen!
IBR 1999, 249 BGH - Lückenausfüllung in Formularen: meist Allgemeine Geschäftsbedingung!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1842; IMRRS 2018, 0668
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Individualvertraglicher Kündigungsausschluss zulässig?

BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - VIII ZR 200/17

Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses.*)

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IBRRS 2017, 3563
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Kann der Unternehmer per AGB-Klausel eine Vorauszahlung verlangen?

BGH, Urteil vom 25.07.2017 - X ZR 71/16

1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkunternehmers kann eine Vorleistungspflicht des Bestellers wirksam vereinbart werden, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei Abwägung mit den hierdurch für den Besteller entstehenden Nachteilen Bestand hat. Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Unternehmer bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss.

2. Bei einem Werkvertrag besteht die Leistung des Unternehmers regelmäßig nicht nur in der Ausführung der Leistung, sondern auch in der Planung. Es ist daher nicht unangemessen, die Planungskosten bei der Ermittlung der Gesamtaufwendungen, die auf die konkrete Leistung bezogen sind und die der Unternehmer vor Ausführung der Leistung finanzieren muss, zu berücksichtigen.

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IBRRS 2016, 1312
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 16.02.2016 - X ZR 97/14

a) Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- oder Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechts des Personenbeförderungsvertrags.

b) Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, nach der der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.02.2016 - X ZR 98/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 1311
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 16.02.2016 - X ZR 5/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 1487
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.12.2014 - X ZR 147/13

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Lässt eine Anzahlungsklausel nicht klar erkennen, bei welchen Reisen eine höhere Anzahlung (hier: 40 % des Reisepreises) fällig werden soll, ist dem Transparenzgebot auch dann nicht genügt, wenn der Reiseveranstalter bei Buchung einer Reise, die er der Verpflichtung zu einer höheren Anzahlung unterwerfen will, hierauf ausdrücklich hinweist. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2015, 1488; IMRRS 2015, 1538
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 09.12.2014 - X ZR 13/14

  1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006

    • X ZR 59/05, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.

  2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende den (gesamten) restlichen Reisepreis früher als 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten hat, benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
  3. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt, die der Reisende zu zahlen hat, wenn er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt, müssen die unterschiedlichen Reisearten so differenziert werden und die bei einer bestimmten Reiseart als gewöhnlich erspart berücksichtigten Aufwendungen und der bei ihr als gewöhnlich möglich berücksichtigte anderweitige Erwerb in einer Weise bemessen werden, die es zumindest in aller Regel ausschließt, dass die Entschädigung überschritten wird, die nach § 651i Abs. 2 BGB zu zahlen wäre.

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IBRRS 2013, 2885
Mit Beitrag
AGBAGB
Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.06.2013 - V ZR 10/12

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.*)

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IBRRS 2013, 1328; IMRRS 2013, 0794
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche

"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen."

ist unwirksam.*)

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.*)




IBRRS 2006, 4051; IMRRS 2006, 2941
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB: Vorleistungsklauseln von Reiseveranstaltern

BGH, Urteil vom 20.06.2006 - X ZR 59/05

Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters

"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."

stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

2. Vorformulierte Vertragsbedingungen ( Rn. 202-203)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Vereinbarung der Vorauszahlung durch AGB (VOB/B § 16 Abs. 2 Rn. 12-13)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

aa) Vorformulierung ( Rn. 230)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Vorformulierung zur Vielfachverwendung ( Rn. 163-170)