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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 184/06
BGH, Urteil vom 14.03.2007 - VIII ZR 184/06
Volltext42 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2010, 175 | LG Gießen - Gewerblicher Großvermieter: Keine Erstattung anwaltlicher Kosten für vorgerichtliche Kündigung! |
IBR 2008, 542 | BGH - Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren |
IMR 2008, 102 | BGH - Gegenstandswert der Kündigung eines Mietverhältnisses |
37 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 24.10.2023 - VI ZB 39/21
Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn außergerichtlich als Nebenforderung geltend gemachte Ansprüche auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten den alleinigen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bilden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 07.12.2022 - VIII ZR 81/21
Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer - zunächst - unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiteren - gerichtlichen - Durchsetzung einen Rechtsanwalt einschaltet. (Rn. 20)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.12.2021 - VIII ZR 91/20
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 09.11.2021 - KZR 55/19
1. Das Gericht des Rechtszugs setzt den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert berechnen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen wegen verschiedener Gegenstände tätig wird.
2. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird. Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich nach dem Klagebegehren. Maßgeblich ist eine lebensnahe, wirtschaftliche Betrachtungsweise.
3. Zwei in derselben Angelegenheit verfolgte Anträge betreffen dann verschiedene Gegenstände, wenn das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann. Demgegenüber liegt eine Angelegenheit mit demselben Gegenstand vor, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht.
VolltextAG Düren, Urteil vom 29.05.2019 - 47 C 464/17
1. Eine Sache ist nur dann frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug hierauf keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte geltend machen können. Hierzu zählen auch obligatorische Rechte wie Mietverhältnisse.
2. Wird im Kaufvertrag die Mietfreiheit des Objekts zugesichert, handeln die Verkäufer mindestens fahrlässig, wenn sie nicht prüfen, ob dem auch tatsächlich so ist.
3. Der Käufer darf, wenn ihm Mietfreiheit des Objekts im Kaufvertrag zugesichert wird, darauf vertrauen, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Miet-)Rechte Dritter nicht (mehr) bestehen.
4. Die Abtretung von Ansprüchen, um dem Zedenten den Status eines Zeugen zu verschaffen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden und ist allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.
5. Erhebt der Erwerber zeitgleich mit der Kündigung eine Räumungsklage, bekommt er die Verfahrenskosten nicht ersetzt, wenn der Mieter auszieht. Es wäre vielmehr innerhalb einer kurzen Frist geboten gewesen, eine Reaktion Mieters auf die Kündigung abzuwarten, bevor das Begehren anhängig gemacht wird.
VolltextOLG Naumburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 12 W 43/18
Die Terminsgebühr reduziert sich bei Wahrnehmung eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird, auf 0,5.
VolltextBGH, Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16
Hat der Rechtsanwalt auftragsgemäß gegen ein Berufungsurteil vollumfänglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese aufgrund einer Rechtsprüfung nachfolgend beschränkt, richtet sich der Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr nach der vollen Beschwer seines Mandanten. (Rn. 23 - 25)*)
VolltextOLG München, Urteil vom 12.10.2016 - 15 U 2340/16 Rae
Beauftragt der Vermieter eines vermieteten Grundstücks (hier zum Betrieb eines Hotel), der dieses unvermietet verkaufen möchte, einen Rechtsanwalt, den Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen und ggf. die Kündigung auszusprechen, so bemisst sich der Gegenstandswert für die Vergütung des Rechtsanwalts nach § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i. V. m. § 41 Abs. 1 GKG, auch wenn es wegen der Beendigung des Mandats nicht mehr zur Kündigungserklärung kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14.03.2007 - VII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 = IMR 2008, 102) und Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 = IMRRS 2008, 0166); ein Fall des § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. § 99 Abs. 1 GNotKG liegt nicht vor.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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