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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 166/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1040; IMRRS 2009, 0635
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit wirksam?

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08


32 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 1007 BGH - Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ist unwirksam!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 4728; IMRRS 2013, 2170
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12

1. Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.

2. Auf der Grundlage einer unwirksamen Klausel des Mietvertrages durchgeführte Schönheitsreparaturen sind bei mangelhafter Durchführung nicht schadensersatzfähig.

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IBRRS 2016, 1028; IMRRS 2016, 0657
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Neues WG-Mitglied haftet nur für Schäden nach seinem Einzug!

AG Köln, Urteil vom 15.01.2013 - 205 C 283/12

Mit der Vereinbarung des Mieterwechsels in einer Wohngemeinschaft wird zugleich (konkludent) vereinbart, dass das neu in den Mietvertrag eintretende WG-Mitglied nicht für die vor seinem Eintritt begründeten und fällig gewordenen Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag (Altschulden) haftet.

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IBRRS 2012, 4250; IMRRS 2012, 3037
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0425; IMRRS 2011, 0315
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Formularklausel in Mietvertrag

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0643; IMRRS 2010, 0403
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.*)

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IBRRS 2009, 3497; IMRRS 2009, 1902
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfristung von Primär- und Regressansprüchen

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2009 - 28 U 14/09

1. Die sechsmonatige Verjährungsfrist des Erfüllungsanspruchs auf Vornahme von Renovierungsarbeiten beginnt mit der Rückgabe der Mietsache, § 548 Abs. 1 BGB.

2. Ist die Verfristung dieses Anspruchs auf eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zurückzuführen, so tritt der Schaden des Mandanten mit Ablauf dieser Frist ein.

3. Dieser Regressanspruch gegen den Anwalt verjährt dann mit Ablauf von drei Jahren (§ 5b BRAO a.F.).

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IBRRS 2009, 1136; IMRRS 2009, 0681
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Begriff der Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 210/08

1. Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich (Bestätigung von BGHZ 92, 363, 368). Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenstern.*)

2. Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel

"Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (vgl. § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia."

in Verbindung mit der ergänzenden Klausel (§ 13)

"Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, hat er folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster."

ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Die Unwirksamkeit ist nicht auf die Textbestandteile "einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia" und "sowie der Türen und Fenster" beschränkt.*)

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IBRRS 2009, 1040; IMRRS 2009, 0635
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während Mietzeit wirksam?

BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

Eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl (hier: "neutrale Farbtöne") zu streichen, ist unwirksam.





9 Nachrichten gefunden
Farbige Wände / bunte Tapete: Müssen Mieter Schadensersatz zahlen?
(20.05.2019) Schon mehrfach mussten sich Gerichte mit allzu grellen Wandfarben in Mietwohnungen beschäftigen. Denn Geschmäcker sind nun einmal verschieden. Auch bunte Tapeten können für Streit sorgen.
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Darf ein Vermieter wegen bunter Tapete Schadensersatz fordern?
(08.02.2017) Bereits in mehreren Fällen mussten sich Gerichte mit allzu grellen Wandfarben in Mietwohnungen befassen. Denn Geschmäcker sind nun einmal unterschiedlich. Aber auch Tapeten können für Ärger sorgen.
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DMB: Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(21.01.2010) "Richtig, konsequent und so auch zu erwarten", kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige (20. Januar 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: "Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ..."
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BGH zu Schönheitsreparaturen: Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster
(20.01.2010) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.
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DMB: Weißen der Decken" ist unzulässige Farbwahlklausel
Bundesgerichtshof bestätigt bisherige Rechtsprechung

(24.09.2009) "Die Entscheidung ist richtig und konsequent und setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nahtlos fort", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil der Karlsruher Richter vom 23.09.2009 (BGH VIII ZR 344/08).
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DMB: Beratungs- und Prozessstatistik 2008 - Top-Thema Nr. 1: Betriebskosten
Beratungsbedarf bei Schönheitsreparaturen stark gestiegen

(04.06.2009) Rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 322 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) 2008 durchgeführt. "Größter Erfolg der Rechtsberatungen ist, dass in 97,34 Prozent aller Fälle der Streit oder die Probleme zwischen Mietern und Vermietern außergerichtlich beigelegt werden konnten", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig.
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Tapeten-Farbwahl im laufenden Mietvertrag dem Mieter überlassen
Neutrale Farbtöne erst bei Auszug erforderlich

(20.02.2009) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer vorgegebenen Farbwahl verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil (Az. VIII ZR 166/08) des BGH weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 1007 Dokument öffnen BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Farbwahlklausel unwirksam
Bundesgerichtshof zu Schönheitsreparaturen

(19.02.2009) Mietvertragsklauseln, die Mieter verpflichten, während der Mietzeit die Wohnung in neutralen Farbtönen zu renovieren, sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2009 unwirksam (BGH VIII ZR 166/08). Entscheidend sei, so die Karlsruher Richter, dass sich die Vorgabe, in neutralen Farbtönen zu renovieren, nicht auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt, sondern dem Mieter auch schon während der Mietzeit Vorgaben zur Farbwahl gemacht werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

BGH: Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
(19.02.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.
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