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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 143/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4725; IMRRS 2007, 2321
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

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6 Beiträge gefunden
IMR 2015, 1048 AG Gießen - Unwirksame Schönheitsreparatur Klausel trotz der Formulierung "im Allgemeinen ..."
IMR 2015, 268 BGH - Wohnraummiete: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam!
IMR 2014, 102 BGH - Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam?
IMR 2013, 1005 AG Gießen - Zukünftige Nachforderungen: Darf Vermieter Mietkaution einbehalten?
IMR 2007, 377 BGH - Intransparente Abgeltungsklausel
IMR 2006, 7 LG Kiel - Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen unwirksam?

1 Aufsatz gefunden
Schönheitsreparaturen: Ende der Quotenklausel?!
(Michael J. Schmid)
Dokument öffnen IMR 2014, 89

29 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0815; IMRRS 2024, 0359; IVRRS 2024, 0154
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 43/23

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 1 ZPO gebunden (st. Rspr.; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20, Rz. 10 m.w.N., IBRRS 2021, 1670 = IMRRS 2021 = NJW-RR 2021, 737).*)

2. Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, trägt er für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 220).*)

3. Die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Vornahmeklausel (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 224/07, Rz. 14, IBRRS 2008, 2211 = IMRRS 2008, 1307 = WuM 2008, 472; Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08, Rz. 1, IBRRS 2009, 0166 = IMRRS 2009, 0104 = WuM 2009, 36).*)




IBRRS 2020, 2445; IMRRS 2020, 1029
AGBAGB
Entgeltklauseln müssen transparent sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2020 - 10 U 178/19

1. Die Vertragsfreiheit gilt auch für Abreden, die einem besonnenen Betrachter wirtschaftlich gänzlich unvernünftig erscheinen. Aufgabe des Rechts ist es aber nicht, einen der Vertragspartner vor jedweder für ihn ungünstigen Vereinbarung zu bewahren. Eine Grenze ist erst erreicht, wenn das Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, wie es bei wucherischen Rechtsgeschäften der Fall ist (hier verneint).

2. Im Gegensatz zu einem Werkunternehmer schuldet ein Dienstverpflichteter keinen bestimmten Erfolg. Demgemäß enthalten die Vorschriften über den Dienstvertrag keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen mangelhafter Leistungen. Allerdings haftet der Dienstverpflichtete bei einer schuldhaften Pflichtverletzung auf Schadensersatz.

3. Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen ebenso wenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt nicht der Inhaltskontrolle. Auch Vereinbarungen über die Höhe des Entgelts sind der Inhaltskontrolle nicht zugänglich. Für das Transparenzgebot gilt dies dagegen nicht.

4. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Dienstleisters, wonach der Auftraggeber eine „Pauschale von 150 Euro je Einsatztag und -gerät“ zu zahlen hat, ist intransparent und unwirksam, weil nicht ansatzweise bestimmt ist, was ein „Einsatzgerät“ sein soll.

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IBRRS 2019, 3866
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BGH, Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 156/18

1. Eine qualifizierte Nachrangabrede steht der Qualifikation des Rückzahlungsanspruchs als unbedingt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG nur dann entgegen, wenn die Abrede wirksam ist. (Rn. 18)*)

2. Zur fehlenden Transparenz einer in einem Vermögensanlagevertrag enthaltenen Rangrücktrittsklausel. (Rn. 23 - 27)*)

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IBRRS 2019, 1162; IMRRS 2019, 0444
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schönheitsreparaturklausel: Auch Gewerberäume sind zu Beginn renoviert zu übergeben!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2019 - 5 U 1613/18

1. Die zu Wohnraummietverträgen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (grundlegend: BGH, IMR 2015, 220), wonach die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung in § 535 Abs. 1 Satz 2, § 538 BGB den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen bei einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht standhält, ist auf gewerbliche Mietverhältnisse zu übertragen (Anschluss OLG Celle, IMR 2016, 415).*)

2. Es handelt sich um einen gewerblichen Mietvertrag, wenn zwar Wohnungen angemietet werden, dies aber nicht zu eigenen Wohnzwecken der Mieterin, bei welcher dies als juristische Person schon begrifflich ausgeschlossen ist. *)

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IBRRS 2019, 0912
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BGH, Urteil vom 06.12.2018 - IX ZR 143/17

1. Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen in dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die jeweilige Leistung vorgenommen wurde. (Rn. 12)*)

2. Eine erst nach der angefochtenen Rechtshandlung ausgesprochene materiellrechtliche Anfechtung eines Vertrags führt nicht zur Inkongruenz der Leistung. (Rn. 19)*)

3. Eine im Zeitpunkt der Rechtshandlung bestehende materiell-rechtliche Anfechtbarkeit eines Vertrags begründet die Inkongruenz der Leistung nur dann, wenn dem Schuldner ein materiell-rechtliches Anfechtungsrecht zustand; es genügt nicht, wenn nur der Insolvenzgläubiger anfechten kann. (Rn. 20 - 22)*)

4. Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nachrangdarlehens geregelte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre (qualifizierter Rangrücktritt), nach welcher Rückzahlungs- und Zinsansprüche des Darlehensgebers insbesondere bei einem Vermögensverfall des Darlehensnehmers bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens eingeschränkt sind, ist als Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung des Nachrangdarlehens der Inhaltskontrolle entzogen. (Rn. 28 - 33)*)

5. In allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern ist eine qualifizierte Nachrangvereinbarung nur dann hinreichend transparent, wenn aus ihr die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, deren Dauer und die Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehen. Knüpft eine solche Klausel die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre an das Entstehen von Insolvenzeröffnungsgründen, muss sie die erfassten Insolvenzeröffnungsgründe klar und unmissverständlich bezeichnen. (Rn. 34 - 42)*)

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IBRRS 2018, 1469
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BGH, Urteil vom 22.03.2018 - IX ZR 99/17

1. Genussrechte können nur dann als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen dem Schuldverschreibungsgesetz unterfallen, wenn sie in einer Urkunde verbrieft sind (Genussschein). (Rn. 15)*)

2. In einem Prozess über Rechte der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Schuldverschreibungen sind diese auch dann Partei des Prozesses, wenn sie einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben. Der gemeinsame Vertreter ist in diesem Prozess - soweit seine Vertretungsbefugnis reicht - Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger und hat deren Rechte im fremden Namen geltend zu machen. (Rn. 22)*)

3. Kosten, die einem gemeinsamen Vertreter für Prozesse entstehen, welche die Gläubiger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus den Schuldverschreibungen führen, gehören nicht zu den vom Schuldner zu tragenden Aufwendungen des gemeinsamen Vertreters (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16). (Rn. 18)*)

4. Die Vertretungsmacht im Insolvenzverfahren berechtigt den gemeinsamen Vertreter auch ohne vorhergehenden gesonderten Beschluss der Gläubigerversammlung, der Forderungsanmeldung eines anderen Gläubigers zu widersprechen und die Schuldverschreibungsgläubiger in einem sich anschließenden, von dem anderen Gläubiger angestrengten Feststellungsprozess zu vertreten. (Rn. 25)*)

5. Eine mit "Nachrangigkeit" überschriebene Klausel in den Bedingungen eines Genussrechts, aus der sich klar und unmissverständlich ergibt, dass die Forderungen der Genussrechtsgläubiger gegenüber einfachen Insolvenzgläubigern nachrangig sind, enthält auch dann keinen zur Nichtigkeit der Nachrangregelung gegenüber den einfachen Insolvenzgläubigern führende unangemessene Benachteiligung aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot, wenn eine von der Klausel zusätzlich vorgesehene Regelung der Rangklasse innerhalb der nachrangigen Forderungen unklar ist oder Auslegungszweifel aufwirft, sofern die Regelungen insoweit inhaltlich und sprachlich trennbar sind. (Rn. 32 - 46)*)

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IBRRS 2017, 0948; IMRRS 2017, 0394
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung renoviert überlassen: Schönheitsreparaturklausel trotzdem unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - 67 S 7/17

Vom Vermieter gestellte Formularklauseln, in denen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen uneingeschränkt auf den Wohnraummieter abgewälzt wird, sind - gemäß § 536 Abs. 4, § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB - auch dann unwirksam, wenn die Mietsache dem Mieter zu Vertragsbeginn renoviert überlassen wurde.*)

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BGH, Urteil vom 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Sonderkunden) verwendet, hält die Klausel "Der Lieferant wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Strombezugskosten, sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Lieferant wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen." im Gesamtzusammenhang des Klauselwerks den Transparenzanforderungen des § 307 I 2 BGB und damit der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

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IBRRS 2016, 0043; IMRRS 2016, 0023
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Unrenovierte Wohnung übergeben: Keine Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich!

LG Berlin, Urteil vom 02.10.2015 - 63 S 335/14

1. Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen auferlegt, ist dann unwirksam, wenn dem Mieter hierfür kein angemessener Ausgleich gewährt wird.

2. Durch den Ausgleich muss der Mieter so gestellt werden, als sei ihm renovierter Wohnraum überlassen worden, z. B. durch den Erlass der Nettokaltmiete (hier: für den ersten Monat).

3. Unrenoviert oder renovierungsbedürftig ist eine Wohnung schon dann, wenn sie Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum aufweist.

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IBRRS 2015, 1108
Mit Beitrag
AGBAGB
Wie kann die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB verkürzt werden?

BGH, Urteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf (in Fortführung von BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12, IBR 2013, 494 = NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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BGH: Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen
(18.03.2015) Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Durch Renovierungsklauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die (als Teil der Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB grundsätzlich dem Vermieter obliegende) Pflicht zur ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

BGH: Mietrechtliche Quotenabgeltungsklausel wohl unwirksam
(07.02.2014) Mit seinem Beschluss vom 22.01.2014 hat der BGH einen Verkündungstermin aufgehoben und beschlossen, wieder in die mündliche Verhandlung einzutreten. Grund hierfür ist, dass er dazu tendiert, mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln grundsätzlich als unwirksam anzusehen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2014, 102 Dokument öffnen BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12

DMB: Beratungs- und Prozessstatistik 2008 - Top-Thema Nr. 1: Betriebskosten
Beratungsbedarf bei Schönheitsreparaturen stark gestiegen

(04.06.2009) Rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 322 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) 2008 durchgeführt. "Größter Erfolg der Rechtsberatungen ist, dass in 97,34 Prozent aller Fälle der Streit oder die Probleme zwischen Mietern und Vermietern außergerichtlich beigelegt werden konnten", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig.
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Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
(26.09.2007) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Mietvertrag fortgeführt, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines vom Zeitablauf und von der Abnutzung der Wohnung abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichten (Quotenabgeltungsklauseln).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2007, 377 Dokument öffnen BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

BGH verhandelt über Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen
(17.09.2007) Der BGH verhandelt am 26. September 2007 die Sache: VIII ZR 143/06: Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer in einem Formularmietvertrag vereinbarten Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen.
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