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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 29/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1374; IMRRS 2006, 0836
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltl. Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1359 BGH - Erfordernisse für Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0574; IMRRS 2024, 0255; IVRRS 2024, 0108
ProzessualesProzessuales
"Auswärtigen" Anwalt beauftragt: Mehrkosten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 09.01.2024 - VIII ZB 8/23

1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten stellen dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten in vergleichbarer Höhe erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.

2. Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, sind nur insoweit zu erstatten, als dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig war.

3. Bei einer Sache, deren - unternehmensintern oder -extern in Auftrag gegebene - Bearbeitung an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, sind die Reisekosten, die dem Unternehmen durch die Beauftragung eines am Bearbeitungsort ansässigen Rechtsanwalts entstanden sind, nach denselben Grundsätzen zu erstatten wie sonst im Fall der Beauftragung eines am Sitz des Unternehmens ansässigen Rechtsanwalts.

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IBRRS 2021, 0502; IMRRS 2021, 0188; IVRRS 2021, 0092
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gewillkürte Prozessführungsbefugnis durch Ausgliederungsvertrag?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2021 - 12 U 216/20

1. § 126 Abs. 2 VVG begründet keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens zur Geltendmachung von gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Regressansprüchen.*)

2. Aus einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Rechtsschutzversicherer und einem Schadensabwicklungsunternehmen kann sich eine gewillkürte Prozessführungsbefugnis ergeben.

3. Bei einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft tritt die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. Dafür genügte es, dass die Klagepartei offenlegte, dass sie als Schadensabwicklungsunternehmen auftrete und Auskunfts- sowie Zahlungsansprüche des Rechtsschutzversicherers geltend mache.*)

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IBRRS 2020, 1963; IMRRS 2020, 0835
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zusatzgebühr für „besonders umfangreiche Beweisaufnahme“?

OLG München, Beschluss vom 26.06.2020 - 11 W 674/20

1. Das Gesetz sieht eine Zusatzgebühr nur vor, wenn in mindestens drei Terminen Sachverständige oder Zeugen vernommen wurden. Ein Abstellen auf eine lange Verfahrensdauer, den Aktenumfang oder erheblichen Aufwand der Anwälte ist nicht möglich.

2. Es ist nicht die Aufgabe der mit Kostenfragen befassten Beamten, langwierige Ermittlungen anzustellen oder mit Anwälten breite Auseinandersetzungen über die Möglichkeit von Analogien zu führen, sondern obliegt dem Gesetzgeber, unzureichende gesetzliche Bestimmungen zu korrigieren.

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IBRRS 2011, 1405; IMRRS 2011, 0997
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vereinbarte Kostenerstattung bei außergerichtlichem Vergleich?

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 45/09

Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)

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IBRRS 2009, 0016; IMRRS 2009, 0012
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ausarbeitung v. Vertragsentwurf: Mitwirkung an Einigungsvertrag?

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 186/07

Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 RVG VV bedeuten.*)

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IBRRS 2007, 4002; IMRRS 2007, 1837
ProzessualesProzessuales
Markenrecht - Gleichstellung eines "consulente in marchi" mit Patentanwalt?

BGH, Beschluss vom 19.04.2007 - I ZB 47/06

Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.*)

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IBRRS 2007, 3043; IMRRS 2007, 1213
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Glaubhaftmachung der Vereinbarung reicht für Einigungsgebühr aus

BGH, Beschluss vom 13.04.2007 - II ZB 10/06

Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV geschlossen haben. Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich.*)

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IBRRS 2007, 2978; IMRRS 2007, 1176
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Terminsgebühr für Erörtern eines Einigungsrahmens

BGH, Beschluss vom 27.02.2007 - XI ZB 38/05

Für die Entstehung einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3202 i.V. mit Vorbemerkung 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses reicht es aus, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung in mehreren Parallelverfahren abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen der Prozessparteien über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden.*)

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IBRRS 2008, 2009
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 27.02.2007 - XI ZB 39/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0244; IMRRS 2007, 0144
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Vergleichs

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 54/06

1. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben.*)

2. § 98 ZPO ist auch auf eine Einigung der Parteien anzuwenden, die kein gegenseitiges Nachgeben enthält.*)

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