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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 100/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 2206; IMRRS 2015, 0903
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss sicherstellen, dass die richtige Faxnummer verwendet wird!

BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 523 BGH - Telefaxnummern des Gerichts müssen von der Bürokraft doppelt geprüft werden!

1 Aufsatz gefunden
Des Anwalts Feind: Das Fax - Teil 2: Kanzleiorganisation
(Michael Mayer)
Dokument öffnen IMR 2017, 1

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3255; IMRRS 2023, 1492
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
beA: Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts

BGH, Beschluss vom 10.10.2023 - VIII ZB 60/22

Zu den an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wenn der Rechtsanwalt die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes über das beA selbst ausführt.*)

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IBRRS 2020, 0942
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.03.2020 - VIII ZB 50/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2478
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.07.2019 - VIII ZB 31/18

ohne amtlichen Leitsatz

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2377; IMRRS 2016, 1425
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Faxnummer aus Akte übertragen: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 26.07.2016 - VI ZB 58/14

Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch nochmals darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 = IBRRS 2010, 4693 = IMRRS 2010, 3447).*)

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BGH, Beschluss vom 02.02.2016 - II ZB 8/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 2206; IMRRS 2015, 0903
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss sicherstellen, dass die richtige Faxnummer verwendet wird!

BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - VIII ZB 100/14

1. Zur fristwahrenden Übermittlung fristgebundener Schriftsätze darf sich ein Rechtsanwalt auch eines Telefaxgeräts bedienen. Ebenso darf er die Übermittlung solcher Schriftsätze durch Telefax als einfache büromäßige Aufgabe einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft übertragen, ohne die Ausführung des Auftrags stets konkret überwachen und kontrollieren zu müssen.

2. Wird die Übermittlung fristgebundener Schriftsätze durch Telefax auf eine entsprechend geschulte Bürokraft übertragen, ist der Rechtsanwalt gehalten, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen, insbesondere durch entsprechende allgemeine Anweisungen an das Büropersonal, sicherzustellen, dass Fehlerquellen im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen sind und gewährleistet ist, dass bei der Adressierung die zutreffende Telefaxnummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird.

3. Der Rechtsanwalt hat zum erforderlichen Ausschluss von Fehlerquellen die Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen so zu organisieren, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet.

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1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

11. Telefax (ZPO § 233 Rn. 49-50)