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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 6/13


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3416
BauvertragBauvertrag
Arbeiten "schwarz" ausgeführt: AN muss Mängel nicht beseitigen!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13


81 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2013, 609 BGH - Arbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
IBR 2013, 210 OLG Schleswig - Pflasterarbeiten "ohne Rechnung" ausgeführt: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel!

36 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1330; IMRRS 2024, 0543; IVRRS 2024, 0226
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch wenn zwei sich nicht streiten: Schwarzgeldabrede sticht Verhandlungsmaxime!

OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2024 - 12 U 127/22

1. Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gem. § 134 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben.*)

2. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen dieses Verstoßes können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.*)

3. Es ist den Parteien nicht möglich, die Folgen des Gesetzes mit Hilfe zivilprozessualer Vorschriften nachträglich zu umgehen, wenn ein Zivilgericht von den Tatsachen überzeugt ist, die einen Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG begründen.*)

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IBRRS 2023, 2788
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Ohne-Rechnung-Abrede macht Kaufvertrag nichtig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2023 - 10 U 207/22

1. Ein Verbotsgesetz steht nicht zur Disposition der Parteien. Wenn schwer wiegende Indizien, die den Schluss auf den Verstoß gegen das Verbotsgesetz erlauben, vorliegen, kann allein durch die Äußerung der Rechtsansicht, ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz liege nicht vor, dessen Anwendung nicht ausgeschlossen sein.

2. Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft.

3. Eine Ohne-Rechnung-Abrede führt zur Gesamtnichtigkeit des (Kauf-)Vertrags mit der Folge, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

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IBRRS 2023, 1889
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Indizien sprechen für Schwarzarbeit: Leugnen allein hilft nicht!

LG Potsdam, Urteil vom 16.05.2023 - 6 O 341/21

1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrags, dass der Besteller den Werklohn "schwarz" zahlt, ist der Vertrag nichtig. Das gilt auch dann, wenn die Schwarzgeldabrede erst nach Vertragsschluss erfolgt.

2. Sprechen schwerwiegende Indizien für eine Schwarzgeldabrede, gibt dies Anlass dazu, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft bzw. wenn beide Parteien die Vereinbarung von Schwarzarbeit lediglich leugnen.

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IBRRS 2023, 1729
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlender Eintrag in die Handwerksrolle ist keine Schwarzarbeit!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2023 - 29 U 115/22

1. Ein Anspruch des Unternehmers auf Sicherung seines Vergütungsanspruchs bleibt von einer Kündigung des Bauvertrags durch den Besteller unberührt.*)

2. Ob dem Vergütungsanspruch streitige Einwendungen des Bestellers wegen werkvertragsrechtlicher Gegenansprüche entgegenstehen, bleibt im Prozess um ein Sicherungsverlangen nach § 650f Abs. 1 BGB außer Betracht.*)

3. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG (fehlende Eintragung in die Handwerksrolle) führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrags gem. § 134 BGB, wenn der Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Verstoß keine Kenntnis hatte.*)

4. Die Sanierung von zwei Einzelbädern stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme i.S.d. § 650i Abs. 1 Alt. 2 BGB dar.*)




IBRRS 2023, 0990
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Schwarzarbeitsrechtsprechung gilt auch im Kaufrecht!

OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2023 - 2 U 78/22

1. Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein.*)

2. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu "Schwarzarbeitsfällen" kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf das Kaufrecht zu übertragen sein.*)

3. Ein Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Kaufpreises kann bei Nichtigkeit des Kaufvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen § 370 AO gem. § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.*)

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VPRRS 2022, 0277
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe von Trinkwasserkonzessionen finden nicht im rechtsfreien Raum statt!

OLG Naumburg, Urteil vom 03.06.2022 - 7 U 6/22 Kart

1. Eine Gemeinde unterliegt als marktbeherrschender Anbieter bei der Vergabe einer Trinkwasserkonzession dem kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot.

2. Die Vergabe einer Trinkwasserkonzession unterliegt nicht dem Primärrechtsschutz nach dem GWB. Für das sog. Kartellvergaberecht, d. h. die Regelungen zur Umsetzung der vergaberechtlichen EU-Richtlinien ergibt sich die Bereichsausnahme aus § 149 Nr. 9 GWB.

3. Eine analoge Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften auf die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen außerhalb des GWB-Vergaberechts kommt nicht in Betracht, weil spezialgesetzliche Vorschriften nicht isoliert analogiefähig sind.

4. Soweit eine Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht unterliegt, aber eine sog. Binnenmarktrelevanz aufweist, ist das EU-Primärrecht zu beachten, d. h. insbesondere die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs.

5. Das Rechtsinstitut der Inhouse-Vergabe ist auch im Bereich der Dienstleistungskonzessionen außerhalb des Anwendungsbereichs des Vergaberechts anerkannt.

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IBRRS 2022, 3078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn wird teilweise "schwarz" bezahlt: Besteller verliert sämtliche Mängelansprüche!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2021 - 2 U 63/20

1. Die Verletzung steuerlicher Pflichten ist eine Form der Schwarzarbeit und führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des geschlossenen Werk- oder Bauvertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich handelt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

2. Ein Werk- oder Bauvertrag ist insbesondere im Fall der Entlohnung eines selbstständigen Handwerkers durch den Besteller ohne Rechnungsstellung wegen Schwarzarbeit nichtig, da dieses Vorgehen einen Verstoß des Unternehmers gegen seine steuerrechtliche Erklärungs-, Anmeldungs- und Rechnungsstellungspflicht begründet. Letztere gilt auch für Abschlagszahlungen.

3. An dem Umstand, dass eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führt, ändert sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn sich die Absicht einer Verletzung steuerlicher Verpflichtungen lediglich auf einen Teil des Werklohns bezieht.

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IBRRS 2021, 2764; IMRRS 2021, 1009
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwarzarbeit ist kein Grundstücksmangel!

BGH, Urteil vom 28.05.2021 - V ZR 24/20

1. Bezugspunkt der Arglist in § 444 BGB ist ein konkreter Mangel. Arglist liegt deshalb nur vor, wenn der Verkäufer diesen konkreten Mangel kennt oder zumindest im Sinne eines bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Das schließt es aus, ein arglistiges Verschweigen von Mängeln gem. § 444 BGB durch den Verkäufer allein daraus abzuleiten, dass das Gebäude auf dem verkauften Grundstück teilweise unter Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz errichtet worden ist.*)

2. Für die Annahme von Arglist genügt es nicht, dass sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen (Bestätigung von Senat,IMR 2013, 1159 - nur online).*)

3. Ein Grundstück ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil bei der Errichtung eines auf ihm stehenden Gebäudes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen wurde.*)




IBRRS 2021, 1551
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.04.2021 - II ZR 387/18

Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF unterliegt auch dann dem Verzichts- und Vergleichsverbot, wenn ihr der vorläufige Insolvenzverwalter nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts zugestimmt hat. (Rn. 28)*)

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IBRRS 2020, 0774; IMRRS 2020, 0307
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mieterhöhungen trotz Mietendeckels?

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.03.2020 - 213 C 136/19

1. Mieterhöhungen, die vor Inkraftkreten des MietenWoG Bln gestellt wurden, werden von dem Gesetz nicht erfasst.

2. Mit der Regelung des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln soll der Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht unmittelbar verboten werden.

3. Der Wortlaut des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ("einer verbotenen Miete") ist so unbestimmt gefasst ist, dass Mieterhöhungsverlangen hierunter nicht subsumiert werden können.

4. Ein unmittelbarer wie mittelbarer Einfluss des § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf zivilrechtliche Mieterhöhungsverlangen ist nicht gegeben und damit beschränkt sich dessen Regelungsbereich (allenfalls) auf das öffentliche (Ordnungswidrigkeiten-)Recht.

5. Bürgerlichrechtliche Mieterhöhungsverlangen sind nicht durch das MietenWoG Bln erfasst.

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8 Nachrichten gefunden
Schwarzarbeit: Arbeit ohne Rechnung
(23.04.2018) Schwarzarbeit ist immer noch weithin verbreitet. Besonders oft kommt sie in der Baubranche vor, aber auch bei Handwerkerarbeiten oder Putzhilfen in Privathaushalten ist sie üblich. Durch Schwarzarbeit wird das Steuersystem ebenso umgangen wie die Sozialversicherung. Beide erleiden durch sie hohe Einnahmeausfälle. Immer mehr Kontrollen sollen Schwarzarbeit verhindern.
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BGH: Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
(16.03.2017) Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.
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BGH: Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
(15.06.2015) Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.
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BGH: Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
(10.04.2014) Der u. a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat heute entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

Terminhinweis BGH: Kann ein Schwarzarbeiter Bezahlung seiner Werkleistung verlangen?
(19.02.2014) Der Bundesgerichtshof muss im Anschluss an seine Entscheidung vom 01.08.2013 (VII ZR 6/13, IBR 2013, 609), wonach ein bewusster Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* zur Unwirksamkeit des Werkvertrages führt und Mängelansprüche des Auftraggebers daher nicht bestehen, nunmehr die Frage entscheiden, ob der Auftragnehmer trotz ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

BGH - Pflasterarbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
(23.08.2013) Das Schwarzarbeitsgesetz enthält § 1 Abs. 2 Nr. 2 das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei Schwarzgeldabrede!
(23.08.2013) Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Werts der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Das OLG Schleswig hat am 16.08.2013 entschieden, dass bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2013, 609 Dokument öffnen IBR 2013, 210 Dokument öffnen BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

BGH - Pflasterarbeiten "schwarz" ausgeführt: Auftragnehmer muss Mängel nicht beseitigen!
(01.08.2013) Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte.
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6 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
6. Unwirksamkeitsgründe
d) Schwarzgeldabrede

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
A. Überblick

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)
A. Überblick

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
A. Grundlagen zum Architekten- und Ingenieurvertrag
II. Abschluss und Wirksamkeit des Architektenvertrages
9. Verstöße gegen gesetzliche Verbote

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

1. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen ( Rn. 3-10)




3 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) SchwarzArbG (ohne Rechnung Abrede) (VOB/B § 1 Rn. 25-26)

I. Abrechnungspflicht (VOB/B § 14 Rn. 15-17)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Allgemeines (BGB § 559 Rn. 54-59)