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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 46/17


Beste Treffer:
IBRRS 2018, 0964
BauvertragBauvertrag
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten!

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17



IBRRS 2018, 0055
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.12.2017 - VII ZR 46/17

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252 Treffer in folgenden Dokumenten:

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8 Beiträge gefunden
IBR 2022, 1034 OLG Celle - (Mit-)Eigentum aufgegeben, Mängelansprüche bleiben!
IBR 2020, 372 BGH - Wenn zwei sich streiten ...
IBR 2019, 1008 BGH - Keine (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung für allein erwerbswirtschaftlich genutzte Sachen!
IBR 2018, 367 Subjektive Werteigenschaften
IBR 2018, 300 BGH - Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten - auch im laufenden Bauprozess!
IBR 2018, 208 BGH - Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten II!
IBR 2018, 197 BGH - Alternativen zur Vermögensbilanz: "Quasi-Minderung" und Vorschuss!
IBR 2018, 196 BGH - Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten I!

1 Aufsatz gefunden
Die kopernikanische Wende im Schadensersatzrecht oder der Kampf des VII. Zivilsenats gegen die „Überkompensation“
(Ulrich Dölle)
Dokument öffnen IBR 2018, 1039

154 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein deliktischer Schadensersatzanspruch bei „Stoffgleichheit“!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024 - 6 U 35/22

Ein Leitungswasserschaden wegen teilweise fehlender Isolierung an den Pressfittingen der verbauten Warmwasserleitungen verletzt nicht das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Integritätsinteresse für den geltend gemachten Schaden. Die Stoffgleichheit mit dem Mangelunwert ist gegeben. Der behauptete Mangel war "nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu beheben" (BGH, Urteil vom 23.02.2021 - VI ZR 21/20, Rz. 16, IBRRS 2021, 0841), weil die Wasserleitung mit Fußboden, Wand und Estrich in der Weise verbunden war, dass ein Auswechseln nur unter Zerstörung der anderen Bauteile möglich war. Die Bestellerin der Werkleistung hat bei Fertigstellung ein Gebäude erhalten, bei dem nicht nur die Wasserleitungen, sondern auch die damit verbundenen Teile des Fußbodens und der Wände vom Mangel betroffen waren und die Fehlstellen bis zum Eintritt der Leckage weder geortet waren noch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand hätten beseitigt werden können, sondern nur durch Komplettaustausch.*)

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IBRRS 2023, 3506
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umgang mit Kostenvorschuss in der Leistungskette?

BGH, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 92/20

1. In der werkvertraglichen Leistungskette kann der Hauptunternehmer gegenüber dem Nachunternehmer gem. § 634 Nr. 4 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entsteht, dass er wegen der mangelhaften Werkleistung des Nachunternehmers seinerseits Mängelansprüchen seines Bestellers ausgesetzt ist. Hat der Hauptunternehmer in diesem Fall einen vom Besteller geltend gemachten Anspruch auf Kostenvorschuss gem. § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB durch Zahlung erfüllt, kann er im Wege des Schadensersatzes gem. § 634 Nr. 4 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB vom Nachunternehmer Zahlung in Höhe des geleisteten Kostenvorschusses verlangen.*)

2. Der Umstand, dass der vom Hauptunternehmer ersetzt verlangte Schaden darin liegt, dass er mit dem Kostenvorschuss noch keine endgültige, sondern eine zweckgebundene Zahlung an seinen Besteller geleistet hat, über deren Verwendung nach Mängelbeseitigung abzurechnen ist, ist allerdings im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen und kann zu einer Begrenzung des Umfangs seines Schadensersatzanspruchs gegen den Nachunternehmer führen.*)

3. Ob und in welcher Weise die Vorteilsausgleichung zu erfolgen hat, richtet sich im Grundsatz danach, ob der Besteller dem Hauptunternehmer bereits eine Abrechnung über die Verwendung des Kostenvorschusses erteilt hat.*)

4. Hat der Besteller dem Hauptunternehmer noch keine Abrechnung erteilt, kann der Nachunternehmer im Wege des Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB durchsetzen, dass der Schadensersatz an den Hauptunternehmer in entsprechender Anwendung des § 255 BGB nur Zug um Zug gegen Abtretung der aus der Vorschusszahlung folgenden Ansprüche des Hauptunternehmers gegen den Besteller auf Abrechnung sowie gegebenenfalls Rückzahlung zu leisten ist.*)

5. Hat der Besteller dem Hauptunternehmer dagegen bereits eine inhaltlich zutreffende Abrechnung erteilt und ist der Vorschussbetrag danach vollständig zur Mängelbeseitigung verbraucht worden, kommt eine Vorteilsausgleichung im Verhältnis des Hauptunternehmers zum Nachunternehmer nicht (mehr) in Betracht. Besteht nach erteilter Abrechnung ein noch nicht erfüllter Rückzahlungsanspruch des Hauptunternehmers gegen den Besteller, kann der Nachunternehmer im Wege des Zurückbehaltungsrechts gem. § 273 BGB durchsetzen, dass der Schadensersatz an den Hauptunternehmer in entsprechender Anwendung des § 255 BGB nur Zug um Zug gegen Abtretung dieses Anspruchs zu leisten ist. Ist es bereits zu einer vollständigen oder teilweisen Rückzahlung an den Hauptunternehmer gekommen, ist der zurückgezahlte Betrag von Amts wegen auf den vom Nachunternehmer in Geld zu leistenden Schadensersatz anzurechnen und führt zu dessen Verringerung.*)

6. Den Hauptunternehmer trifft in diesem Fall eine sekundäre Darlegungslast für die anspruchsmindernden Vorteile, die sich daraus ergeben, dass er an seinen Besteller einen Kostenvorschuss wegen der mangelhaften Werkleistung seines Nachunternehmers geleistet hat. Ihm obliegt es deshalb insbesondere darzulegen, ob der Besteller bereits eine Abrechnung über die Verwendung des Kostenvorschusses erteilt hat, und gegebenenfalls nähere Angaben zum Inhalt und Ergebnis der Abrechnung zu machen.*)




IBRRS 2024, 0707; IMRRS 2024, 0292
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Exklusive Wohnung versprochen: Erhöhter Schallschutz geschuldet!

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2023 - 15 U 228/21

1. Mängelansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, wenn deren Errichtung nicht zu lange zurückliegt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertig gestellt war und die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnet haben.

2. Liegt den Erwerbsverträgen eine Baubeschreibung über eine anspruchsvoll gestaltete Stadtvilla mit drei exklusiven Eigentumswohnungen zu Grunde, schuldet der Bauträger einen Schallschutz, der ein erhöhtes, die Anforderungen der DIN 4109 übersteigendes Maß erfordert.

3. Bei der Berechnung der Höhe einer Minderung ist der vereinbarte Kaufpreis um das Verhältnis herabzusetzen, um das das mangelhafte Werk gegenüber einem mangelfreien Werk im Wert herabgesetzt ist.

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IBRRS 2023, 2637
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig: Verjährung der Mängelansprüche beginnt!

OLG Rostock, Urteil vom 19.09.2023 - 4 U 141/19

Ein zum Beginn der Verjährungsfrist analog § 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB führendes Abrechnungsverhältnis tritt ein mit der Unmöglichkeit der von einem Architekten übernommenen Planungsleistung aufgrund einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens wegen eines Verstoßes gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften und einer nicht zu erlangenden Nachbarzustimmung.*)

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IBRRS 2023, 1987; IMRRS 2023, 0908; IVRRS 2023, 0328
ImmobilienImmobilien
Bei mangelbedingtem Minderwert muss Mangel ohne Zweifel behoben werden

BGH, Urteil vom 25.05.2023 - V ZR 134/22

1. § 130d Satz 2 ZPO stellt auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments ab. Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen.*)

2. Der Käufer, der von dem Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes gem. § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, kann jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden, wenn der Mangel damit nicht ohne Zweifel behoben werden kann.*)

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IBRRS 2024, 0529
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftragsumfang unklar: Keine Haftung für Bauüberwachungsfehler!

KG, Urteil vom 28.04.2023 - 7 U 154/21

Macht der Auftraggeber eines Architektenvertrags Schadensersatz gegen den Architekten mit der Begründung geltend, dieser sei der ihm übertragenen vollumfassenden Bauüberwachung nur unvollständig nachgekommen, hat er darzulegen und zu beweisen, dass und in welchem Umfang der Architekt mit Bauüberwachungspflichten betraut wurde und welche Verpflichtungen er verletzt hat.

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IBRRS 2023, 1591; IMRRS 2023, 0739
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht!

BGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21

Zur Frage der "fiktiven" Schadensbemessung im Mietrecht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20, Rz. 8 ff., IMRRS 2022, 1692 = NJW-RR 2022, 1307; vom 10.05.2022 - VIII ZR 277/20, Rz. 14 ff., IMRRS 2022, 1693 = NJW-RR 2022, 1460; IMR 2021, 239).*)




IBRRS 2023, 2001; IMRRS 2023, 0916; IVRRS 2023, 0333
ProzessualesProzessuales
Wechsel von Vorschuss auf Schadensersatz ist keine Klageänderung!

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2023 - 3 W 25/23

Bei dem Vorschuss zur Selbstbeseitigung und dem Schadensersatz handelt es sich nicht um unterschiedliche Streitgegenstände, so dass ein Wechsel im Prozess von dem Vorschussanspruch auf den Schadensersatzanspruch keine Klageänderung darstellt, so dass auch bei der Bestimmung des Streitwerts diese nicht zu addieren sind.*)

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IBRRS 2024, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2023 - 12 U 63/20

Auf einen (Werk-)Vertrag über die Aufstellung einer fest mit dem Dach verbunden Photovoltaikanlage findet die fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken Anwendung (vgl. BGH, IBR 2019, 203).

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IBRRS 2023, 0530; IMRRS 2023, 0258
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anforderungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt sein?

BGH, Urteil vom 25.01.2023 - IV ZR 133/21

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 154 [11 bis 50

3 Nachrichten gefunden
Im Kaufrecht können "fiktive" Mängelbeseitigungskosten weiterhin verlangt werden!
(12.03.2021) Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann.

Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2021, 266 Dokument öffnen IMR 2021, 209 Dokument öffnen BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
V. Senat richtet Anfrage an VII. Senat

(13.03.2020) Der u. a. für das Immobilienkaufrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2020, 372 Dokument öffnen BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

Terminhinweis BGH: Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
(04.12.2019) Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnen.
Dokument öffnen mehr…


7 Leseranmerkungen gefunden
Aufspaltung des einheitlichen Schadensersatzanspruchs?
Leseranmerkung von Dr. Tobias Rodemann zu
 R 
Schluss mit "Regiekosten" als Schaden: Auch Architekt muss nacherfüllen können!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2021, 306
Leseranmerkung Manteufel
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 179
Fiktive Abrechnung von Mangelfolgeschäden
Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
 R 
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 179
Haftungsschaden, Kausalität und Adäquanz
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten auch im (Bau-)Kaufrecht!
(Christian Kruska)
Dokument öffnen IBR 2019, 378
Nach VII ZR 46/17 gibt es keine "Besonderheiten des Werkvertragsrechts"!
Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten auch im (Bau-)Kaufrecht!
(Christian Kruska)
Dokument öffnen IBR 2019, 378
VII ZR 46/17 zweifellos auf andere Zivilrechtsbereiche übertragbar!
Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten auch im (Bau-)Kaufrecht!
(Christian Kruska)
Dokument öffnen IBR 2019, 378
unzulässige Umgehung des Großen Senats für Zivilsachen in VII ZR 46/17 pp.
Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
 R 
Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten auch im (Bau-)Kaufrecht!
(Christian Kruska)
Dokument öffnen IBR 2019, 378

5 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
D. § 8 Abs. 2 VOB/B - Kündigung wegen Insolvenz
V. Mängel- und Gewährleistungsansprüche
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)

§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
D. Entbehrlichkeit der Abnahme; Abnahmesurrogate
I. Entstehung des Abrechnungsverhältnisses

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
VI. Vorschussanspruch
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz
VIII. Die Bemessung des Schadensersatzes






2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

bb) Umfang des Schadens (BGB § 535 Rn. 1088-1096)


2 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

§ 13 Mängelansprüche