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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 424/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0681
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 89 BGH - Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes bei Auftragsänderungen?

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3086; IMRRS 2012, 2241
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zum erstmaligen Bestreiten in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 233/10

Hat das Berufungsgericht die Entscheidung dahingestellt bleiben lassen, ob es das erstmalige Bestreiten einer anspruchsbegründenden Tatsache (hier: des Vorliegens einer Haustürsituation) zulassen darf, kann das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht anstelle des Berufungsgerichts treffen.*)

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IBRRS 2012, 2894; IMRRS 2012, 2114
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Beitritt zu Kapitalanlagegesellschaft als Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10

1. Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sogenannten Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.*)

2. Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.*)

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IBRRS 2010, 1699; IMRRS 2010, 1193
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Partnervermittlungsvertrag als Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 218/09

1. Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB.*)

2. Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste (hier: Erwartung der Vermittlung einer bestimmten, in einer Zeitungsannonce beschriebenen Partnerin und Abschluss eines von diesem konkreten Partnerwunsch gelösten allgemeinen Partnervermittlungsvertrages).*)

3. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.*)

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IBRRS 2008, 0513; VPRRS 2008, 0051
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstückskaufverträge mit städtebaulichen Komponenten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Verg 37/07

Als öffentlicher Bauauftrag gemäß § 99 Abs. 3 GWB in Form einer Baukonzession sind auch Aufträge über die Erbringung von Bauleistungen durch Dritte, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen anzusehen.

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IBRRS 2007, 4952
Mit Beitrag
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln

BGH, Urteil vom 15.11.2007 - III ZR 295/06

Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln und zu einer Haustürsituation bei einem Rechtsgeschäft, das der Vorbereitung einer Existenzgründung dient (Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses BGHZ 162, 253).*)

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IBRRS 2007, 2839; IMRRS 2007, 1092
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Ersatzregelung bei nichtiger Zahlungsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05

1. Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).*)

2. An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV noch § 632 a BGB, sondern § 641 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250).*)

3. Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht entgegen.*)

4. § 813 Abs. 2 BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.*)




IBRRS 2000, 0899
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvertrag - Haftung bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens

BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 17/99

1. Die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts stellen eine Sonderregelung dar, die grundsätzlich die Anwendbarkeit des § 306 BGB ausschließen. Daher haftet der Unternehmer, der ein Bauvorhaben nach von ihm gefertigten Plänen zu errichten verspricht, nach den §§ 633 ff. BGB, wenn feststeht, daß die Baugenehmigung aus Rechtsgründen nicht erteilt werden kann.

2. Legen die Parteien dem Bau- und Architektenvertrag eine vom Unternehmer gefertigte, aber noch nicht genehmigte Planung zugrunde, so führt ein Wegfall der ursprünglich geplanten französischen Balkone und die Verringerung der Wohnraumhöhe von 2,5 m auf das Mindestmaß von 2,4 m in allen Stockwerken zu Mängeln des ursprünglich geplanten Bauwerkes, sofern sich aus dem Vertrag kein Recht zur entsprechenden Umplanung ergibt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 = BauR 1989, 219, 221 = ZfBR 1989, 58).

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IBRRS 2000, 0821; IMRRS 2000, 0265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begriff der Privatwohnung

BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 167/99

1. Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird.*)

2. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern

"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."

ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.*)




IBRRS 2000, 2131
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.03.2000 - VII ZR 167/99

HTür GG § 1 Abs. 1 Nr. 1Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird. BGB § 649 Satz 2; AGBG § 9 Bf Abs. 1Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 167/99 - OLG Brandenburg LG Potsdam*)

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IBRRS 2000, 0681
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

Anwendung des HWiG bei Besuch eines Gewerbetreibenden aus anderem Anlaß als zu Vertragsverhandlungen

a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages bestimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetreibenden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.

b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Erklärung bestimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Änderungswünsche zu einem bestehenden Vertrag zu äußern und anschließend ein neuer Vertrag geschlossen wurde.

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