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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 298/88


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0914; IMRRS 2000, 0304
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88

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8 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 72 BGH - Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung der Erschließungskosten?

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 4256
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BGH, Urteil vom 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

1. Die Berufungsbeschwer kann mit allen im Rahmen von § 286 I ZPO zur Führung des Vollbeweises zugelassenen Beweismitteln, soweit präsent, glaubhaft gemacht werden. Dazu können auch die bloßen Erklärungen des Berufungsklägers bei seiner Anhörung vor dem Tatrichter gehören, selbst wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt sind. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Frage der Fälligkeit von ansonsten nach Grund und Höhe unstreitigen Ansprüchen, die im Rahmen eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses periodisch wiederkehren (hier Abschlagszahlungen aus einem Einspeiseverhältnis nach dem EEG), kann den Gegenstand eines gemäß § 256 ZPO feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses bilden. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die Fälligkeit des gem. § 16 I 3 EEG 2012 bestehenden Anspruchs eines Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung bestimmt sich nach § 271 BGB. Sie ist gegeben, wenn der Netzbetreiber in der Lage ist, an Hand der gemessenen Einspeiseleistung die in etwa angefallene Einspeisevergütung vorläufig zu berechnen und den sich danach ergebenden Betrag an den Anlagenbetreiber auszuzahlen. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2010, 3476
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Kartellrecht - Beeinträchtigung eines Datendienstleisters durch die Telekom?

BGH, Urteil vom 29.06.2010 - KZR 50/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0283; IMRRS 2007, 0172
ImmobilienImmobilien
Ablösungsnachweis im Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06

1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)

2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)

3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)

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IBRRS 2006, 3071; IMRRS 2006, 2173
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gegenbeweis bei einer als Entwurf gedachten privaten Urkunde

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - IV ZR 145/05

Die Beweisregel des § 416 ZPO erstreckt sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung. Dem Aussteller steht jedoch der Gegenbeweis offen, dass ihm die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - IV ZR 39/02 - VersR 2003, 229).*)

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IBRRS 2002, 0890; IMRRS 2002, 0389
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Anwendungsbereich des Kündigungsrechts des § 199 BGB a.F.

BGH, Urteil vom 04.06.2002 - XI ZR 361/01

Die Anwendbarkeit des § 199 BGB a.F. ist nach dessen Sinn und Zweck auf die Fälle zu beschränken, in denen allein dem Gläubiger ein Kündigungsrecht zusteht. § 199 BGB a.F. ist daher auf ein beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden.*)

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IBRRS 2000, 0089; IMRRS 2000, 0030
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

Verjährung einer Heizkostennachforderung

Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.

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IBRRS 2000, 0914; IMRRS 2000, 0304
Mit Beitrag
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88

»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«

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