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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 195/09


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1220
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
TGA-Planung mehrerer Anlagengruppen: Abrechnung?

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 195/09


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2 Beiträge gefunden
IBR 2012, 269 BGH - TGA-Planung: Mehrere Anlagengruppen sind getrennt abzurechnen!
IBR 2012, 268 BGH - Anrechenbare Kosten über Tafelhöchstwerten: Keine Bindung an die HOAI!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2145
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schlussstrich: Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privaten verbindlich!

BGH, Urteil vom 02.06.2022 - VII ZR 229/19

1. § 7 HOAI 2013 kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen.*)

2. Aus dem Unionsrecht folgt keine Verpflichtung, das gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßende verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, unangewendet zu lassen (im Anschluss an EuGH, IBR 2022, 74 - Thelen Technopark Berlin).*)

3. Die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr finden auf einen Sachverhalt, dessen Merkmale nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen, grundsätzlich keine Anwendung und führen daher in einem solchen Fall nicht zu der Verpflichtung, das verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI unangewendet zu lassen (im Anschluss an EuGH, IBR 2022, 74 - Thelen Technopark Berlin).*)

4. § 7 Abs. 5 HOAI (2013) ist unbeschadet des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) weiterhin anwendbar.*)




IBRRS 2015, 0142
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Stufenweise Beauftragung: Abrufzeitpunkt bestimmt anzuwendende Honorarordnung!

BGH, Urteil vom 18.12.2014 - VII ZR 350/13

Zur intertemporalen Anwendbarkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (2009) bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten.*)

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IBRRS 2012, 4759
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine HOAI-Preiskontrolle für Minderkostenprämie!

BGH, Urteil vom 22.11.2012 - VII ZR 200/10

Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrages, wonach der Architekt eine Baukostengarantie übernimmt, während er bei Kostenunterschreitung die Minderkosten als Prämie erhält, unterliegt nicht der Preiskontrolle am Maßstab der HOAI.*)

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IBRRS 2012, 1220
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
TGA-Planung mehrerer Anlagengruppen: Abrechnung?

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 195/09

a) Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen. Nur soweit das der Fall ist, dürfen die Parteien das Honorar gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI frei vereinbaren.*)

b) Eine gemäß § 4 Abs. 1 HOAI schriftlich bei Auftragserteilung getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, wenn die danach zu zahlende Pauschalvergütung das Honorar nicht unterschreitet, das dem Auftragnehmer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung der dort festgelegten Mindestsätze zusteht. Sie ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der für gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI nicht preisgebundene Leistungen verbleibende Honoraranteil unter dem für den Tafelhöchstwert des § 74 Abs. 1 HOAI geltenden Honorarmindestsatz liegt.*)





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BGH - TGA-Planung mehrerer Anlagengruppen: Leistungen sind getrennt abzurechnen!
(30.03.2012) Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen.
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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

c) Vertragliche Ansprüche ohne HOAI-Bezug ( Rn. 83)




4 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

dd) Honorarfragen ( Rn. 89-100)