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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 194/13


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1646
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für Witterungsschutz sorgen!

BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13

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93 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IBR 2021, 1052 Schließt die Corona-Pandemie Ansprüche des Auftragnehmers aus § 642 BGB aus?
IBR 2017, 302 BGH - Bauherr muss nicht für Witterungsschutz sorgen!
IBR 2014, 587 Zeitschriftenschau - Witterungsbedingte Behinderung: Auftragnehmer kann Vertragsanpassung verlangen!
IBR 2013, 668 OLG Brandenburg - Entschädigung nach § 642 BGB: Bauherr muss nicht für gutes Wetter sorgen!

1 Aufsatz gefunden
Eine Arbeitsgrundlage für Baubetriebler
(Jürgen Schwarz)
Dokument öffnen IBR 2019, 1113

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0247; VPRRS 2024, 0016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Befristeter Gestattungsvertrag beendet: Anspruch auf Nutzungsrechte?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 101/20

1. Dem Betreiber eines Fernwärmenetzes kann nach Beendigung eines befristeten Gestattungsvertrags ein Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten an den im Eigentum einer Gemeinde stehenden Wegegrundstücken nur zustehen, wenn die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sämtlichen Interessenten den Bau paralleler Netzinfrastrukturen erlauben.*)

2. Eine Gemeinde kann von dem bisherigen Betreiber eines Fernwärmenetzes weder Verschaffung des Eigentums an den in ihren Grundstücken verlegten Leitungen noch Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigung ihres Eigentums verlangen, wenn die Gemeinde ein bereits begonnenes Auswahlverfahren für den Weiterbetrieb dieses Netzes nur ausgesetzt, aber nicht beendet hat und der bisherige Netzbetreiber an diesem Verfahren beteiligt ist.*)

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IBRRS 2023, 1915
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.06.2023 - XI ZR 116/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 1933
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.06.2023 - XI ZR 117/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 2650
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung ohne Dokumentation!

OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2022 - 19 U 237/21

1. Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB sind (1) das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden, für die Herstellung des Werks erforderlich Mitwirkungshandlung, (2) die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des Auftragnehmers, (3) das Anbieten der geschuldeten Leistung und, sofern die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben, (4) die ordnungsgemäße Anzeige einer Behinderung, sofern die Behinderung nicht offenkundig ist.

2. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB, muss er darlegen und gegebenenfalls beweisen, in welchem exakten Zeitraum aufgrund welcher genauen Umstände Wartezeiten in welchem Umfang angefallen sind.

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IBRRS 2024, 0966
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch der Architekt muss eine konkrete bauablaufbezoge Darstellung vorlegen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2021 - 16 U 182/20

1. Bei schwer wiegenden, unvorhersehbaren und nicht vom Architekten zu vertretenden Bauzeitverzögerungen besteht ein Anspruch auf Anpassung des Architektenhonorars nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (hier verneint).

2. Die konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Verzögerungen unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe ist auch Voraussetzung für die schlüssige Darlegung eines Honoraranpassungsanspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

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IBRRS 2021, 3126
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kann ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart werden?

OLG Celle, Urteil vom 06.10.2021 - 14 U 39/21

1. Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht den Fiktionen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.*)

2. Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerungen sind konkret darzulegen. Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend.*)

3. Ein wichtiger zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn das Erbringen von vertraglich geschuldeten Leistungen von einer weiteren Vertragsergänzung abhängig gemacht wird.*)




IBRRS 2020, 1369
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Baufreiheit: Auftragnehmer muss Produktionsmittel nicht unbegrenzt vorhalten!

KG, Urteil vom 28.04.2020 - 21 U 76/19

1. Sieht ein Werkvertrag eine Bedarfsposition vor, wonach der Vorhalt eines Produktionsmittels mit einem bestimmten Betrag pro Zeiteinheit zu vergüten ist, steht dem Unternehmer eine Vergütung jedenfalls für den Zeitraum zu, in dem er das bezeichnete Produktionsmittel aufgrund des Annahmeverzugs des Bestellers für diesen bereitgehalten hat (§ 631 Abs. 1 BGB). Einer Anordnung des Bestellers bedarf es nicht.*)

2. Eine solche Bedarfsposition bestimmt zugleich die Höhe des Entschädigungsanspruchs des Unternehmers aus § 642 BGB wegen des Vorhalts des Produktionsmittels.*)

3. In einem solchen Fall bestehen Vergütungsanspruch aus § 631 Abs. 1 BGB und Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB nebeneinander in Anspruchskonkurrenz.*)

4. Während des Annahmeverzugs des Bestellers kann der Unternehmer seine Produktionsmittel nicht unbegrenzt gegen Vergütung bzw. Entschädigung für den Besteller vorhalten. Er hat den Vorhalt eines Produktionsmittels zu beenden, wenn ihn der Besteller dazu anweist. Ansonsten hat er über die Dauer des Vorhalts eine vertretbare Entscheidung zu treffen, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls und das berechtigte Bestellerinteresse zu berücksichtigen sind, vor unnötigen Ausgaben geschützt zu werden.*)




IBRRS 2020, 1424
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen: Tatsächliche Kosten werden vergütet!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2020 - 11 U 153/18

Der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.08.2019 (IBR 2019, 536) aufgestellte Grundsatz, dass für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen i.S.v. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind, findet auch bei der Ermittlung des neuen Einheitspreises von zusätzlichen Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 6 VOB/B Anwendung.

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IBRRS 2020, 1426
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträge wegen geänderter Leistungen: Tatsächliche Kosten werden vergütet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2019 - 5 U 52/19

1. Der Begriff der Mitwirkungshandlungen i.S.v. § 642 BGB ist weit zu verstehen. Insbesondere muss der Auftraggeber das Grundstück aufnahmebereit zur Verfügung stellen, einschließlich der Vorarbeiten anderer Unternehmer.

2. Erklärt der Auftraggeber, dass er aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf die Arbeitsleistungen des Auftragnehmers nicht entgegennehmen wird, bedarf es keines tatsächlichen oder wörtlichen Leistungsangebots des Auftragnehmers, um in Annahmeverzug zu geraten.

3. Die Vorschrift des § 642 BGB gewährt keine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten unabhängig von einem tatsächlich nutzlosen Vorhalten von Personal oder Betriebsmitteln.

4. Der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.08.2019 (IBR 2019, 536) aufgestellte Grundsatz, dass für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen i.S.v. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind, findet auch bei der Ermittlung des neuen Einheitspreises von geänderten Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B Anwendung.




IBRRS 2019, 3800
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 17.10.2019 - I ZR 34/18

1. Für eine schriftliche Dokumentation des Abschlusses eines Lizenzvertrags genügt eine schriftliche Vereinbarung, der sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung der Abschluss eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags entnehmen lässt. (Rn. 22 - 24)*)

2. Hält sich der Lizenznehmer nicht an ein dem Lizenzgeber gegenüber abgegebenes Versprechen, nach dem Lizenzvertrag nicht gestattete Verwendungen der lizenzierten Marke zu unterlassen, kann dies den Lizenzgeber zu einer außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags berechtigen. (Rn. 52)*)

3. Das Recht zur Kündigung eines Lizenzvertrags kann jedenfalls dann isoliert durch eine Vereinbarung an den Erwerber der Marke abgetreten werden, wenn das Markenrecht nach § 27 Abs. 1 MarkenG übertragen wird und derjenige, dem vor der Übertragung eine Lizenz erteilt worden ist, sich auf den Sukzessionsschutz des § 30 Abs. 5 MarkenG berufen kann. Die Frage, ob das Kündigungsrecht auf den Zessionar übergehen soll, ist im Wege der ergänzenden - Vertragsauslegung zu beantworten. (Rn. 60 - 61)*)

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1 Blog-Eintrag gefunden
Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
Von Thomas Ryll

Vereinbaren die Parteien ein HOAI-Berechnungshonorar, treffen sie regelmäßig auch Festlegungen zu einzelnen Honorarparametern. Solche Festlegungen können sich nachträglich als unzutreffend erweisen. So kann das Objekt tatsächlich in eine höhere Honorarzone einzuordnen sein als ursprünglich angenommen und im Vertrag vereinbart. Einige Stimmen in der Literatur plädieren für eine Korrektur der Honorarvereinbarung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, auch und insbesondere im Anwendungsbereich der "unverbindlichen" HOAI 2021 (Korbion/Mantscheff/Vygen/Rodemann, 14. Aufl., HOAI § 7, Rn. 31 ff.; Kemper, FS Locher, S. 171 ff.). Ein gangbarer Weg?
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

2 Leseranmerkungen gefunden
§ 642 ist verschuldensunabhängige Risikozuweisung
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Schließt die Corona-Pandemie Ansprüche des Auftragnehmers aus § 642 BGB aus?
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2021, 1052 (nur online)
Höhere Gewalt ist keine unterlassene Mitwirkungshandlung!
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
 R 
Schließt die Corona-Pandemie Ansprüche des Auftragnehmers aus § 642 BGB aus?
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2021, 1052 (nur online)

12 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
2. Inhalt der Regelung
a) Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
I. Definition und Tatbestand der Behinderung
3. Vertragsbezogene Tatsache und ihre hindernde Wirkung
F. § 6 Abs. 2 VOB/B
I. Überblick
G. Verlängerungsrelevante Umstände
III. Höhere Gewalt und andere unabwendbare Ereignisse
IV. Witterungseinflüsse nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B
6. Kritik
H. § 6 Abs. 3 VOB/B
II. § 6 Abs. 3 Satz 1 VOB/B
K. § 6 Abs. 6 VOB/B
III. Abgrenzungs- und Konkurrenzverhältnisse
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B
I. Tatbestandsvoraussetzungen
2. Vertreten
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9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
II. Antrag auf Abschluss des Bauvertrags = Angebot
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (Retzlaff)
B. Anspruchsvoraussetzung: Annahmeverzug
II. Mitwirkungshandlung






2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Typische Mitwirkungshandlungen beim Planervertrag (BGB § 650q Rn. 506-512)