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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 15/12
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IBRRS 2012, 4760
Bauvertrag
Werklohnanspruch: Keine Verkürzung der Verjährung in AGB!
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12
Volltext10 Treffer in folgenden Dokumenten:
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2013, 65 | BGH - Verjährungsfrist für Vergütungsanspruch kann nicht auf zwei Jahre verkürzt werden! |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2014, 3876
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 01.07.2014 - VI ZR 391/13
- Bei einem Wechsel des Sozialversicherungsträgers (hier: der Krankenkasse) gehen die vom zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X erworbenen Ersatzansprüche des Geschädigten kraft Gesetzes auf den nun zuständigen Sozialversicherungsträger über, sofern die geschuldeten Versicherungsleistungen sachlich und zeitlich kongruent sind.
- Der nachfolgende Sozialversicherungsträger erwirbt die Ersatzforderung- auch was einen beim zuerst verpflichteten Sozialversicherungsträger eingetretenen Verjährungsbeginn anbelangt - so, wie sie sich bei dem Rechtsübergang befindet.- 2 -
- Zugunsten des Rechtsnachfolgers wirkt nur die bei seinem Rechtsvorgänger durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB bis zum Rechtsübergang bewirkte Verjährungshemmung; ob eine Hemmung der Verjährung beim Rechtsnachfolger eintritt, hängt hingegen davon ab, ob Hemmungsgründe in seiner Person vorliegen.
- Verjährungsverzichtserklärung, die der Schuldner nur im Verhältnis zum Rechtsvorgänger abgegeben hat, wirken grundsätzlich nicht zugunsten des Rechtsnachfolgers.
IBRRS 2012, 4760
Mit Beitrag
Bauvertrag
Werklohnanspruch: Keine Verkürzung der Verjährung in AGB!
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12
Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
BGH - Verjährung der Werklohnforderung kann in AGB nicht verkürzt werden!
(28.12.2012) Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, unwirksam ist, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12).
IBR 2013, 65 BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12
(28.12.2012) Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, unwirksam ist, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12).
IBR 2013, 65 BGH, 06.12.2012 - VII ZR 15/12