Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 59/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0710; IMRRS 2006, 0427
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtskosten selbständiges Beweis- und Hauptsacheverfahren

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05

Dokument öffnen Volltext

39 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2016, 746 OLG Nürnberg - Wann sind Kosten des Beweisverfahrens auch Kosten des Rechtsstreits?
IBR 2006, 237 BGH - Selbständiges Beweisverfahren: "Kostenentscheidungshoheit" liegt immer beim Hauptsachegericht!

30 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0403; IMRRS 2024, 0176; IVRRS 2024, 0076
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens erhöhen den Streitwert nicht!

BGH, Beschluss vom 12.12.2023 - VIII ZR 22/23

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens stellen grundsätzlich gerichtliche Kosten der Hauptsache dar und sind daher im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen. Bei dem Antrag, dem Beklagten auch diese Kosten aufzuerlegen, handelt es sich daher nicht um einen streitwerterhöhenden Sachantrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2786; IMRRS 2023, 1277; IVRRS 2023, 0494
ProzessualesProzessuales
Kosten des sBV sind Kosten der Hauptsache!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2023 - 6 W 61/23

1. Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien und der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind.

2. Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Regelfall im Hauptsachverfahren zu entscheiden.

3. Eine sachbezogene abschließende Entscheidung in der Hauptsache ist nicht Voraussetzung für eine Einbeziehung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0818
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieur muss so planen, dass die Bauleistung funktionstauglich ist!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2022 - 12 U 28/21

1. Ein Ingenieur schuldet eine dem Vertrag entsprechende und nach den Regeln der Technik funktionstüchtige Planung. Die Planung ist darauf auszurichten, dass sie dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch gerecht wird.

2. Eine zu errichtende Abwasseranlage muss korrosionsbeständig sein. Anderenfalls ist die Planung mangelhaft.

3. Der Ingenieur ist verpflichtet, auf Bedenken hinzuweisen, wenn er die Ungeeignetheit der bindenden Vorgaben des Auftraggebers erkannt hat. Er muss auch auf vom Auftraggeber unerkannte Risiken der Vorgaben und Vorleistungen hinweisen, soweit sie geeignet sind, die eigene Leistung zu gefährden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3545
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss Bau einer Treppe planen und überwachen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021 - 23 U 106/20

1. Der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt hat den Einbau einer Treppe zu planen und zu überwachen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Beton- oder um eine Holztreppe handelt.

2. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung das Bauunternehmen zu beauftragen, das sich im Rahmen der Erstausführung nicht an die allgemein anerkannten Regeln der Technik gehalten hat.

3. Einem gesamtschuldnerisch mit einem Bauunternehmer wegen Bauaufsichtsfehlern haftenden Architekten ist in der Regel der Einwand versagt, der Auftraggeber hätte sich durch rechtzeitigen Zugriff beim Bauunternehmer befriedigen können und müssen. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Bauunternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nimmt.

4. Nur ausnahmsweise kann der Auftraggeber gehindert sein, einen Architekten wegen eines Bauaufsichtsfehlers in Anspruch zu nehmen, wenn und soweit er auf einfachere, insbesondere billigere Weise vom Bauunternehmer die Beseitigung des Mangels verlangen kann.

5. Zwar kann den Auftraggeber ein Mitverschulden treffen, wenn er Baumängel erst nach längerer Zeit zu dann gestiegenen Kosten beseitigen lässt. Allein der Umstand, dass die Baukosten gestiegen sind, begründet ein Mitverschulden jedoch nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0644; IMRRS 2021, 0235
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen befreit Bauträger nicht von der Mängelhaftung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20

Keine nachrangige Haftung des Bauträgers gegenüber dem Bauherrn, wenn im Vertrag der mögliche Durchgriff wegen Baumängeln auf Nachunternehmer durch eine "Abtretung sicherungshalber" geregelt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2878
BauvertragBauvertrag
Hauptauftragnehmer verliert: Nachunternehmer muss Prozesskosten tragen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.04.2020 - 6 O 285/17

Die Haftung eines Nachunternehmers wegen Mängeln seiner Leistung umfasst auch die Verfahrenskosten des Hauptunternehmers aus dem Vorprozess mit dem Bauherrn.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1276; IMRRS 2020, 0546; IVRRS 2020, 0230
ProzessualesProzessuales
Hauptsache anhängig: Keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.03.2020 - 1 W 75/20

1. Eine isolierte Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren ist nicht veranlasst, wenn das Hauptsacheverfahren anhängig ist. In diesem ist dann auch über die Kosten des Beweisverfahrens zu entscheiden.*)

2. Ein entsprechendes Hauptsacheverfahren liegt vor, wenn in dem Rechtsstreit über denselben Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten wie in dem Beweisverfahren zu entscheiden ist. Dies ist auch bei einem "umgekehrten" Rubrum der Fall, d.h. wenn der Antragsteller im Beweisverfahren nun Beklagter ist.*)

3. Eine Identität des Streitgegenstandes liegt auch dann vor, wenn nur Teile des Streitgegenstandes des selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand einer Klage gemacht werden. Diese Divergenz kann kostenmäßig im Hauptsacheverfahren über § 96 ZPO gelöst werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2572; IMRRS 2018, 0932
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung "durch Verhandlungen" nur bei Meinungsaustausch!

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2018 - 6 O 320/17

1. Die Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen kann durch Verhandlungen gehemmt werden, § 203 BGB.

2. Für "Verhandlungen" bedarf es eines Meinungsaustauschs zwischen den Vertragsparteien.

3. Ein solcher Meinungsaustausch liegt nicht vor, wenn in einem Telefonat lediglich Ansprüche angemeldet werden und der Gesprächspartner mitteilt, dass er vorab seine Bevollmächtigung nach vorangegangener Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens zu klären hat.




IBRRS 2018, 0654; IMRRS 2018, 0208; IVRRS 2018, 0097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
An wen sind wann und wie Bedenken zu richten?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 11/17

1. Ein Bedenkenhinweis, der zur Enthaftung eines Unternehmers wegen einer nicht ordnungsgemäßen Vorleistung eines anderen Unternehmers führen soll, hat zur rechten Zeit, in der gebotenen Form und Klarheit und an den richtigen Adressaten zu erfolgen.*)

2. Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens gehören nur dann zu den Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Vorprozesses identisch sind.*)

3. Begehrt die in erster Instanz voll obsiegende klagende Partei erstmals zweitinstanzlichen die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens im Wege eines bezifferten materiellrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dann handelt es sich hierbei um eine Klageänderung, die nur im Wege einer Anschlussberufung in den Rechtsstreit eingeführt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung für Mängel trotz Bedenkenanzeige!?

KG, Urteil vom 18.05.2016 - 26 U 56/05

1. Der Auftragnehmer haftet trotz Bedenkenanmeldung für Mängel an einer Fassade, wenn er durch eine spezielle Befestigungskonstruktion auf der Unterseite der Verkleidungselemente sowie durch Verklebungen (erfolglos) versucht, von ihm festgestellte Verformungen auszugleichen.

2. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird fällig, wenn er seine Leistung ohne wesentliche Mängel erbracht hat und der Auftraggeber die Abnahme (grundlos) verweigert (Anschluss an BGH, IBR 1996, 226).

3. Der Auftragnehmer, dessen Leistung noch nicht abgenommen ist und der die Abnahme und Bezahlung seiner Arbeiten verlangt, trägt die Beweislast dafür, dass die Leistung abnahmefähig ist. Es obliegt jedoch dem Auftraggeber, vorzutragen, dass und welche Mängel einer Abnahmefähigkeit entgegenstehen.

4. In einem VOB-Vertrag finden die für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs maßgeblichen Vorschriften der § 634 Abs. 1, § 635 BGB keine Anwendung.

5. Ein in einem selbstständigen Beweisverfahren erstelltes Gutachten eines Sachverständigen ist nicht als Urkundenbeweis im Rahmen des Urkundenprozesses anzusehen, wenn es eine an sich durchzuführende Beweisaufnahme ersetzen soll (BGH, IBR 2008, 121).




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 30


1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

III. Hauptsacheklage bleibt hinter dem Beweisverfahren zurück bzw. geht darüber hinaus (ZPO § 494a Rn. 63-71)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Bei nachfolgendem Hauptprozess ( Rn. 205-208)