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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 34/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 1698; IMRRS 2004, 0873
ProzessualesProzessuales
Erstattung der Gerichtskosten

BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 34/03

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32 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2004, 609 BGH - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess auch ohne Verwertung des Beweismittels zu erstatten!
IBR 2004, 608 BGH - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Wer trägt sie, wenn sich Hauptverfahren nur noch gegen einen Antragsgegner richtet?

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0403; IMRRS 2024, 0176; IVRRS 2024, 0076
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens erhöhen den Streitwert nicht!

BGH, Beschluss vom 12.12.2023 - VIII ZR 22/23

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens stellen grundsätzlich gerichtliche Kosten der Hauptsache dar und sind daher im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen. Bei dem Antrag, dem Beklagten auch diese Kosten aufzuerlegen, handelt es sich daher nicht um einen streitwerterhöhenden Sachantrag.

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IBRRS 2023, 2786; IMRRS 2023, 1277; IVRRS 2023, 0494
ProzessualesProzessuales
Kosten des sBV sind Kosten der Hauptsache!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2023 - 6 W 61/23

1. Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien und der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind.

2. Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Regelfall im Hauptsachverfahren zu entscheiden.

3. Eine sachbezogene abschließende Entscheidung in der Hauptsache ist nicht Voraussetzung für eine Einbeziehung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens.

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IBRRS 2024, 0321; IMRRS 2024, 0140; IVRRS 2024, 0054
ProzessualesProzessuales
Kostenpunkt bei Entscheidung übergangen: Urteil ist zu ergänzen!

OLG Köln, Urteil vom 22.03.2023 - 17 U 50/20

Ein Urteil, in dem ein Kostenpunkt bei der Entscheidung übergangen worden ist, ist auf Antrag zu ergänzen. Wenn auch die Unterlassung versehentlich erfolgte, folgt allein aus der Erwähnung des Streithelfers im Urteilsrubrum keine offenkundige Unvollständigkeit, die einer Berichtigung nach § 319 ZPO zugänglich wäre.

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IBRRS 2019, 2979; IMRRS 2019, 1117; IVRRS 2019, 0443
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist der Zwangsverwalter im Kostenfestsetzungsverfahren prozessführungsbefugt?

BGH, Beschluss vom 27.06.2019 - V ZB 27/18

Enthält ein vollstreckbarer Titel eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Zwangsverwalters, ist der Zwangsverwalter in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren ohne weiteres (aktiv oder passiv) prozessführungsbefugt, und zwar auch dann, wenn die Zwangsverwaltung vor Einleitung des Rechtsstreits, während des laufenden Prozesses oder nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens aufgehoben worden ist.*)

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IBRRS 2019, 2883
KaufrechtKaufrecht
Voraussichtliche Mangelbeseitigungskosten als Schadensersatz?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.06.2019 - 6 O 7787/18

1. Der Käufer kann jedenfalls dann Schadensersatz in Gestalt der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten verlangen, wenn hinreichend sicher ist, dass er den vorhandenen Zustand nicht akzeptieren wird und er die in sein Anwesen eingebaute mangelhafte Kaufsache entfernen sowie durch eine neu einzubauende Sache ersetzen will. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine fiktive Schadensberechnung für die Mangelbeseitigung im Werkvertragsrecht nicht mehr zulässig ist (vgl. BGH, IBR 2018, 196 und IBR 2019, 127), ist insofern nicht übertragbar (entgegen OLG Frankfurt, IBR 2019, 225).*)

2. Sachmängelansprüche wegen eines mangelhaften Parkettklebers, der zu einer Schädigung des zugleich mitverkauften und sodann in einem Gebäude verlegten Parketts geführt hat, unterliegen der fünfjährigen Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB.*)

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IBRRS 2018, 2057; IMRRS 2018, 0744; IVRRS 2018, 0310
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens = Kosten der Hauptsache!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2018 - 10 W 12/18

1. Die in einem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten sind Kosten eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, wenn Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptsacheprozesses identisch sind.

2. Es ist nicht erforderlich für die Kostenberücksichtigung, dass das Beweisergebnis des Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren in einer gerichtlichen Entscheidung verwertet worden ist.

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IBRRS 2018, 0654; IMRRS 2018, 0208; IVRRS 2018, 0097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
An wen sind wann und wie Bedenken zu richten?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017 - 1 U 11/17

1. Ein Bedenkenhinweis, der zur Enthaftung eines Unternehmers wegen einer nicht ordnungsgemäßen Vorleistung eines anderen Unternehmers führen soll, hat zur rechten Zeit, in der gebotenen Form und Klarheit und an den richtigen Adressaten zu erfolgen.*)

2. Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens gehören nur dann zu den Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Vorprozesses identisch sind.*)

3. Begehrt die in erster Instanz voll obsiegende klagende Partei erstmals zweitinstanzlichen die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens im Wege eines bezifferten materiellrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dann handelt es sich hierbei um eine Klageänderung, die nur im Wege einer Anschlussberufung in den Rechtsstreit eingeführt werden kann.*)

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1172; IMRRS 2016, 0744
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Insolvenz sind Kosten des Rechtsstreits!

OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 11 W 641/16

1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, nach dessen Beendigung der Antragsteller insolvent wurde, gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Insolvenzverwalter im Anschluss Klage erhoben hat.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bezüglich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens vor der Insolvenz noch keine verbindliche Kostenentscheidung ergangen war.

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IBRRS 2013, 4514; IMRRS 2013, 2110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens als Gerichtskosten der Hauptsache

BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - VIII ZB 61/12

Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden - von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten - Hauptsacheverfahrens.*)

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IBRRS 2009, 2862; IMRRS 2009, 1559
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ProzessualesProzessuales
Entscheidung über die Kosten der Streithilfe

BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - VII ZB 3/07

1. Eine Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten des Antragsgegners verursachten Kosten ist in einem selbständigen Beweisverfahren nicht möglich, wenn der Antragsteller Hauptsacheklage gegen den Antragsgegner erhoben hat.*)

2. Bei einem Beitritt auf Seiten mehrerer Antragsgegner gilt dies schon dann, wenn Klage gegen einen Antragsgegner erhoben worden ist.*)

3. Über die Kosten der Streithilfe ist im Hauptsacheverfahren in entsprechender Anwendung von § 101 Abs. 1 ZPO zu entscheiden.*)

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BGH: Erstattung der Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur bei Verwertung des Beweisergebnisses?
(03.08.2004) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar. Ihre Erstattungsfähigkeit aufgrund des Kostenausspruchs im Urteil hängt nicht davon ab, ob das Beweisergebnis verwertet worden ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 24.06.2004.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03



4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Bei nachfolgendem Hauptprozess ( Rn. 205-208)

C. Vergleiche in Bausachen ( Rn. 49-52)