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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 530/12
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Volltext13 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2014, 450 | BGH - Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig! |
12 Volltexturteile gefunden |
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2022 - 8 W 457/22
1. Die Niederschlagung der Gerichtskosten ist nicht allein an Billigkeitserwägungen orientiert. Sie setzt gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG vielmehr eine unrichtige Sachbehandlung durch das Landgericht voraus und bezieht sich auf solche Kosten, die ohne den in der Sphäre der Gerichte aufgetretenen Fehler nicht entstanden wären.
2. Eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Gericht offensichtlich und eindeutig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen bzw. diese grob verkannt hat. Im Umkehrschluss führt nicht jeder Verfahrensfehler oder sonstige Fehler des Gerichts zur Anwendung des § 21 GKG.
3. Eine unrichtige Sachbehandlung ist zu verneinen, wenn das Gericht wegen seiner geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung das Ergebnis einer Beweisaufnahme nicht verwertet hat.
VolltextBGH, Beschluss vom 10.12.2019 - II ZR 451/18
Ein richterlicher Hinweis darauf, dass das Gericht an einer entscheidungserheblichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten will, kann auch dann geboten sein, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung in einem früher zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit vertreten hat und eine Partei in einem weiteren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit, für das Gericht erkennbar, davon ausgeht, dass das Gericht auch in diesem Verfahren keine abweichende Auffassung vertreten werde.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.11.2019 - IX ZR 8/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 09.07.2019 - KZR 110/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.03.2019 - I ZR 148/18
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZR 68/17
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16
1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.
3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2016 - 5 U 114/16
1. Kommt zwischen einem kommunalen Entsorgungsbetrieb und einem Abfallentsorger durch schlüssiges Handeln ein Entsorgungsvertrag zu Stande, kann der Entsorgungsbetrieb die Höhe des zu zahlenden Entgelts nach billigem Ermessen bestimmen (§ 315 Abs. 3 BGB).
2. Ob die seitens des Entsorgungsbetriebs getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für den Abfallentsorger verbindlich ist, wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner des Entsorgungsbetriebs und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt.
3. Geprägt wird die Billigkeitskontrolle maßgeblich durch den Umstand, dass ein kommunaler Entsorgungsbetrieb auch im Rahmen des privatrechtlich ausgestalteten Nutzungsverhältnisses an die grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Finanzgebarens gebunden ist.
VolltextOLG Nürnberg, Urteil vom 14.10.2016 - 12 U 2437/14
1. Aus einem Rahmenvertrag kann mangels Bestimmtheit der Einzelverträge grundsätzlich nicht auf Abschluss eines definitiven Vertrags geklagt werden. Jedoch kann ein Rahmenvertrag bereits entsprechende Abschlussverpflichtungen beinhalten und das Nichtabschließen von Einzelverträgen eine Vertragsverletzung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet.
2. Es kann bei Abschluss eines Rahmenvertrags auch vereinbart werden, dass entsprechende Abschlussverpflichtung nicht bestehen. Dadurch wird dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet.
3. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, bei der keine Abnahmeverpflichtung vereinbart bzw. keine Mindestabnahmemenge garantiert wird, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen, weil der Ungewissheit über die Abnahmemenge und dem Risiko einer unzureichenden Abnahmemenge durch entsprechende Preisgestaltung Rechnung getragen werden kann.
VolltextBGH, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15
1. Zur Berechnung des bei fiktiver Schadensabrechnung vom Brutto-Wieder-beschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs in Abzug zu bringenden Umsatzsteueranteils (Anschluss Senat, Urteil vom 9. Mai 2006 - VI ZR 225/05, VersR 2006, 987).*)
2. Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Anschluss Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 Rn. 11).*)
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