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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 339/99


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0093
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2001, 543 BGH - Wie wird der Erwerbsausfall eines selbständigen Bauhandwerkers berechnet?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3609; IMRRS 2017, 1497
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bemessung des Erwerbsschadens: Wie ist die Geschäftsentwicklung darzustellen?

BGH, Urteil vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16

Zu den im Rahmen der Bemessung des Erwerbsschadens an die Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen (hier: Zahnarztpraxis) zu stellenden Anforderungen.*)

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IBRRS 2017, 2420
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baumangel verhindert Vermietung: Wie wird der Mietausfallschaden ermittelt?

AG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2017 - 34 C 84/16

Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensions-Inhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO).*)

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IBRRS 2013, 4853
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - II ZR 291/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 3240
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2011 - 23 U 218/09

1. Ist das gelieferte Werk bei Abnahme für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch schlechthin ungeeignet bzw. wertlos, kann der Kläger im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohnes verlangen. Der Besteller kann im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung und der Unternehmer Herausgabe des Werks verlangen.*)

2. Die Berücksichtigung der Grundsätze zu Sowiesokosten und Vorteilsausgleichung scheidet bei der Berechnung einer Minderung aus, wenn eine Werkleistung (hier: Sickerschächte) als solche vollständig funktionsuntauglich ist und lediglich provisorisch als Zwischenlösung in einer vollständig anderen Weise (hier: als Sammelschächte zwecks Kanalentsorgung) verwendet werden kann.*)

3. Ein im öffentlichen Dienst tätiger Architekt ist - unter Berücksichtigung von § 164 Abs. 2 BGB, der Grundsätze eines unternehmensbezogenen Geschäfts und der Umstände seiner Berufshaftpflichtversicherung - dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Architektenvertrag mit dem Unternehmen bzw. Scheingewerbe seiner Ehefrau (Arzthelferin) zustande gekommen ist.*)

4. Die Abdichtung des Gebäudes gegen Feuchtigkeit jeder Art (damit auch die horizontale Abdichtung eines nicht unterkellerten Gebäudes gegen Dampfdiffusion), insbesondere gemäß DIN 18195, gehört jedenfalls von den Grundzügen und Grundlagen her bereits zur Entwurfsplanung (i.S.d. Leistungsphase 3 des § 15 HOAI).*)

5. Zur planerischen und tatsächlichen Realisierung einer hochwertigen Nutzung eines Praxisgebäudes war sowohl im Planungszeitpunkt 1997/1998 und ist auch im Jahre 2011 eine horizontale Abdichtung der Bodenplatte gegen Dampfdiffusion nach den anerkannten Regeln der Technik notwendig.*)

6. Die Verjährungshemmung durch ein selbständiges Beweisverfahren bzw. die darin in zulässiger Weise erfolgte Streitverkündung erfasst solche Ansprüche, für deren Nachweis die zum Gegenstand des Verfahrens gemachte Tatsachenbehauptung von Bedeutung sein kann.*)

7. Der Zulässigkeit der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren steht eine - etwaige - Gesamtschuld des Architekten mit den beteiligten Werkunternehmern im Verhältnis zum klagenden Bauherrn nicht entgegen.*)




IBRRS 2010, 4450; IMRRS 2010, 3250
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Was muss für Anspruch auf entgangenen Gewinn vorgetragen werden?

BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 3126; IMRRS 2005, 1606
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schadensermittlungspflicht des Tatrichters

BGH, Urteil vom 26.07.2005 - X ZR 134/04

Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.*)

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IBRRS 2004, 1090; IMRRS 2004, 0542
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Kausalität der Handlung für den Schaden

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03

Besteht bei zwei voneinander unabhängigen Schadensfällen (hier: HWS-Verletzungen) der Beitrag des Erstunfalls zum endgültigen Schadensbild nur darin, daß eine anlagebedingte Neigung des Geschädigten zu psychischer Fehlverarbeitung geringfügig verstärkt wird, so reicht das nicht aus, um eine Haftung des Erstschädigers für die Folgen des Zweitunfalls zu begründen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200).*)

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IBRRS 2001, 0093
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99

1. Zur Ermittlung des Erwerbsschadens eines selbständigen Unternehmers.

2. Wird der Berechnung des Erwerbsschadens die Bruttolohnmethode zugrunde gelegt, so müssen, wenn sich der Geschädigte die Einkünfte aus einer anderweitigen Erwerbstätigkeit anrechnen lassen muß, von dem hypothetischen Bruttoverdienst die anderweitig erzielten Bruttobezüge abgezogen werden.

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