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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 280/05
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2007, 1000 | BGH - Wann entsteht eine Einigungsgebühr? |
10 Volltexturteile gefunden |
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 1 Verg 1/09
1. Mangels eines konkreten Gebührentatbestands verdient der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eine Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.08 - Az. X ZB 19/07).
2. Daneben kann der Rechtsanwalt grds. aber zusätzlich auch im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit die Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG-VV verlangen , sofern deren Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.
VolltextBGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 186/07
Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird eine Mitwirkung beim Abschluss eines Einigungsvertrags im Sinne der Nr. 1000 RVG VV bedeuten.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 13/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 17/08
1. In Ausnahmefällen (hier: sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren) kann sich die übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien allein auf das gesamte Rechtsmittelverfahren beziehen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - NJW-RR 2001, 1007 und Urteil vom 15. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - NJW 1998, 2453)*)
2. Die Entstehung der Einigungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1003, 1000 hat nicht zur Voraussetzung, dass durch die Einigung der Parteien eine konkrete Entlastung des Gerichts eintritt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 11/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 14/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.04.2007 - II ZB 10/06
Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV geschlossen haben. Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 54/06
1. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben.*)
2. § 98 ZPO ist auch auf eine Einigung der Parteien anzuwenden, die kein gegenseitiges Nachgeben enthält.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 31.10.2006 - VI ZR 280/05
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Zu den Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr.*)
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