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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 224/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0294; IMRRS 2007, 0180
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05

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18 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2007, 168 BGH - Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach Abwehr einer Forderung?

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1790; IMRRS 2023, 0821; IVRRS 2023, 0301
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zinsen auf Gerichtskostenvorschuss?

BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2019, 0019
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Wie ist ein aufgehobener Werklieferungsvertrag abzurechnen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2018 - 6 U 25/15

1. Ein Vertrag über die Lieferung einer automatisierten Fertigungsanlage, die an die individuellen Erfordernisse des Nutzers angepasst werden muss, ist ein Werklieferungsvertrag, auf den die werkvertraglichen Vorschriften der §§ 642, 643 und 645 BGB Anwendung finden.

2. Ein Werklieferungsvertrag gilt als aufgehoben, wenn bei der Herstellung eines Werks eine Handlung des Bestellers erforderlich ist, dieser in Annahmeverzug gerät und der Unternehmer dem Besteller zur Nachholung der Handlung erfolglos eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird.

3. Nach Aufhebung des Werklieferungsvertrags ist der Vergütungsanspruch des Unternehmers nach den Grundsätzen vorzunehmen, die für den Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen nach einem gekündigten Werkvertrag gelten. Das erfordert eine Darlegung der erbrachten Leistungen und ihre Abgrenzung vom nicht ausgeführten Teil.

4. Haben die Parteien eines Werklieferungsvertrags eine Pauschalvergütung vereinbart, ist die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

5. Hat der Unternehmer das geschuldete Werk nahezu vollständig fertig gestellt, kann der Wert der erbrachten Leistungen in vereinfachter Weise auch ohne Abrechnung ermittelt werden. In einem solchen Fall ist es vertretbar, vom Pauschalpreis auszugehen und davon den Wert der nicht geleisteten Arbeiten abzusetzen.

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IBRRS 2016, 1809; IMRRS 2016, 1099; IVRRS 2016, 0017
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Provisionshinweis per SMS genügt nicht!

AG Dülmen, Urteil vom 22.03.2016 - 3 C 348/15

1. Eine SMS mit dem Hinweis auf einen vermeintlich zu zahlenden Maklerlohn genügt nicht der erforderlichen Textform. Ein Vergütungsanspruch wird dadurch nicht begründet.

2. Ein angeblicher Schuldner, der mit einer unberechtigten Forderung des vermeintlichen Gläubigers konfrontiert wird, kann die ihm durch die Abwehr dieser Forderung entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten nur ersetzt verlangen, soweit die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm erfüllt sind (vorliegend nicht der Fall).

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IBRRS 2015, 1193
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.12.2014 - III ZR 51/13

1. Einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids (hier: Kosten zur Beseitigung von Umweltgefahren) erhobenen "vorbeugenden" (amtshaf-tungsrechtlichen) Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2015, 0899; IMRRS 2015, 0535
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Abwehr eines evident nicht bestehenden Anspruchs: Müssen Anwaltskosten erstattet werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2014 - 5 U 684/12

1. Verwahrt jemand vorübergehend wertvolle Gegenstände, die bei einem anderen wegen dessen vermeintlich rechtswidriger Besitzerlangung sichergestellt worden sind, kann dadurch eine rechtliche Sonderbeziehung mit wechselseitigen Rechten und Pflichten entstehen.

2. Gibt der Verwahrer rechtswidrig die Sache dem letzten Besitzer nicht zurück und konfrontiert diesen stattdessen mit einer unberechtigten, völlig überzogenen Gegenforderung (hier: auf Zahlung von 17 Millionen Euro), muss der Anspruchsteller dem zu Unrecht in Anspruch Genommenen die zur Abwehr des Anspruchs entstandenen Anwaltskosten erstatten.

3. Zur Bemessung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit und zur Frage, ob es sich bei der Abwehr um ein Schreiben einfacher Art handelt, das weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält (hier bejaht).

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IBRRS 2013, 4975
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - V ZB 28/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2137; IMRRS 2013, 1210
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsklage trotz Möglichkeit von Kostenantrag!

BGH, Urteil vom 18.04.2013 - III ZR 156/12

1. Die Möglichkeit des Kostenantrags nach § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ZPO hindert eine Kostenerstattungsklage nicht.*)

2. Die klagende Partei hat in dem Fall, dass ihre Klage vor Rechtshängigkeit zur Erledigung kommt und daraufhin zurückgenommen wird, die Wahl, ob sie den von ihr geltend gemachten materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Wege des Kostenantrags nach § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ZPO verfolgen oder deswegen eine Kostenerstattungsklage erheben will.*)

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IBRRS 2012, 2827; IMRRS 2012, 2067
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ankündigung von Regressansprüchen gegen RA: Pflichtverletzung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2012 - 24 U 171/11

1. Die bloße Ankündigung des Mandanten, Regressansprüche gegen den Rechtsanwalt prüfen zu wollen, begründet keinen Anspruch des Rechtsanwalts auf Ersatz von materiellem oder immateriellem Schaden.*)

2. In diesem Falle ist die vertragliche Nebenpflicht, von der anderen Vertragspartei nicht etwas zu verlangen, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein nicht bestehendes Gestaltungsrecht nicht auszuüben, nicht schon verletzt.*)

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IBRRS 2011, 1502
BauvertragBauvertrag
Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 24.03.2011 - VII ZR 164/10

1. Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.*)

2. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.*)

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IBRRS 2011, 2608; IMRRS 2011, 1897
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung, wenn Patentanwalt neben Rechtsanwalt tätig

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 181/09

Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.*)

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