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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 85/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2476; IMRRS 2010, 1819
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09


97 Treffer in folgenden Dokumenten:

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9 Beiträge gefunden
IMR 2016, 193 BGH - Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen!
IBR 2014, 24 BGH - Keine Bindung an Bauträgervertrag über drei Monate hinaus!
IBR 2013, 456 Zeitschriftenschau - Einwendung im selbständigen Beweisverfahren unterlassen: Keine Präklusion in der Hauptsache!
IBR 2013, 82 OLG Dresden - Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!
IBR 2011, 310 BGH - Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess!
IBR 2010, 1278 BGH - Verstreichenlassen von Fristen im selbständigen Beweisverfahren: Präklusion? Beweislastumkehr?
IMR 2010, 486 BGH - Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor?
IMR 2010, 485 BGH - Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht?
IMR 2010, 342 BGH - Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots!

61 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2063; IMRRS 2023, 0948
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Muss der ehemalige Vermieter die Kosten der Notunterkunft tragen?

BGH, Urteil vom 21.06.2023 - VIII ZR 303/21

Zur Schadensersatzpflicht eines Vermieters (hier nach § 536a Abs. 1, § 536 Abs. 3 BGB), der schuldhaft nicht mehr in der Lage ist, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu gewähren, wenn der Mieter hiernach zur Vermeidung sonst drohender Obdachlosigkeit in einer öffentlichen "Notunterkunft" untergebracht wird.*)




IBRRS 2022, 0085
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Planerische Vorgabe fehlt: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2021 - 10 U 58/21

1. Bedarf eine Mangelbeseitigung einer planerischen Vorgabe des Auftraggebers, ist eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ohne diese planerische Vorgabe wirkungslos.*)

2. Werden in einem selbständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen mehrere Mängel begutachtet, endet die Hemmung der Ansprüche bezüglich der einzelnen Mängel grundsätzlich einheitlich erst mit Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens insgesamt, sofern das Gericht nicht zuvor zum Ausdruck gebracht hat, dass das Verfahren bezüglich einzelner Mängel schon vorher beendet sein soll (abweichend: OLG Hamm, IBR 2009, 188; OLG Koblenz, IBR 2013, 724; OLG Oldenburg, IBR 2020, 386; OLG Brandenburg, IBR 2021, 224).*)




IBRRS 2021, 3156; IMRRS 2021, 1175; IVRRS 2021, 0498
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

BGH, Urteil vom 16.09.2021 - IX ZR 213/20

Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden. *)

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IBRRS 2021, 1903
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagszahlungen, aber keine Sicherheit: Zahlungsplan unwirksam!

OLG Schleswig, Urteil vom 07.04.2021 - 12 U 147/20

1. Ein Verbraucher, in dessen BGB-Bauvertrag im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen (vorzeitige) Abschlagszahlungen vereinbart werden sollten, hatte gem. § 632a Abs. 3 BGB a.F. bzw. hat heute gem. § 650m Abs. 2 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der gesamten vereinbarten Vergütung.*)

2. Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, IBR 2013, 29).*)

3. Die Klausel ist darüber hinaus auch nach § 309 Nr. 3 BGB unwirksam, ...

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IBRRS 2021, 0096; IMRRS 2021, 0041
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für Eigentumswohnung?

BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 238/18

1. Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen (im Anschluss an Senatsurteile, IMR 2007, 1093 - nur online; IMR 2007, 311; IMR 2013, 1000 - nur online; IMR 2017, 48; IMR 2019, 312; IMR 2017, 9). Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin des Mieters vereinbaren.*)

2. Der ersatzfähige (Kündigungsfolge-)Schaden eines Mieters nach einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter umfasst nicht die zum Zwecke des Eigentumserwerbs einer Wohnung angefallenen Maklerkosten (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 371/18, IMR 2021, 98).*)

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IBRRS 2021, 0181; IMRRS 2021, 0074
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für Eigentumswohnung?

BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 371/18

Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen (im Anschluss an Senatsurteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 238/18, IMRRS 2021, 0041).*)

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IBRRS 2020, 3457
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

AG Brandenburg, Urteil vom 07.09.2020 - 31 C 235/18

1. Zur Höhe der Minderung, wenn ein neu erworbener Schrank durch eine Speditions- und Montagefirma fehlerhaft montiert/aufgebaut wird und auch noch nach einem erfolgten Nachbesserungsversuch Mängel bei diesem Schrank verbleiben (§ 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB).*)

2. Zu den Ersatzansprüchen des Kunden, wenn der Fußbodenbelag in seiner Wohnung aufgrund nicht ordnungsgemäß Aufstellung/Montage eines Möbelstücks durch eine Speditions- und Montagefirma beschädigt wird (§ 280 Abs. 1; § 241 Abs. 2, § 249 und §§ 631 f. BGB sowie daneben auch § 249 und § 823 BGB).*)

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IBRRS 2020, 0527; IMRRS 2020, 0189
NotareNotare
Haftung des Notars für unbefristete Fortgeltungsklausel?

BGH, Urteil vom 23.01.2020 - III ZR 28/19

1. Bei Verwendung einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie handelt der Zentral- bzw. Vollzugsnotar amtspflichtwidrig, wenn er ohne vorherige Abklärung des Willens der Käufer in Bezug auf das weitere Vorgehen im Rahmen der ihm obliegenden "betreuenden" Belehrung die Annahme der Verkäuferin beurkundet und den Kaufvertrag vollzieht, insbesondere, indem er die Fälligkeit des Kaufpreises gegenüber den Käufern bestätigt. *)

2. Da die haftungsausfüllende Kausalität dieser Pflichtverletzung für den eingetretenen Kaufpreisschaden feststeht, betrifft die hypothetische Frage, ob dieser auch bei pflichtgemäßem Verhalten des beklagten Notars entstanden wäre, weil die Urkundsbeteiligten ungeachtet der ihnen gegenüber offengelegten Zweifel an der fortbestehenden Wirksamkeit ihres Angebots an dem Abschluss des Kaufvertrags festgehalten hätten, eine im Rahmen des haftungsausfüllenden Zurechnungszusammenhangs zu beachtende Reserveursache, für die der Notar nachweispflichtig ist.*)

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IBRRS 2019, 3172; IMRRS 2019, 1195
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt werden!

OLG Schleswig, Urteil vom 02.10.2019 - 12 U 10/18

1. Die "vollständige Fertigstellung" ist begrifflich noch nicht erreicht, wenn Mängel vorliegen, die auch eine (zivilrechtliche) Abnahme hindern würden.

2. Sowohl für die Frage der "vollständigen Fertigstellung" als auch für die Frage der "Abnahme" kommt es einheitlich auf das Vorliegen von Abnahme bzw. Abnahmereife an.

3. Wenn wesentliche Mängel vorliegen, die sowohl eine Abnahme gem. § 641 BGB als auch eine "vollständige Fertigstellung" i.S.v. § 3 Abs. 2 MaBV hindern, steht dem Erwerber gem. § 817 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Fertigstellungsrate i.H.v. 3,5% des Kaufpreises zu.

4. Die MaBV verbietet dem Bauträger als Gewerbetreibenden die Entgegennahme von Zahlungen, sofern nicht die in §§ 3, 4, 7 MaBV genannten Bedingungen eingehalten werden.

5. Nach Sinn und Zweck der MaBV dürfen Zahlungen des Erwerbers erst dann erfolgen, wenn der dazugehörige Bauabschnitt fertig gestellt ist.

6. Eine Regelung im Bauträgervertrag, die den Erwerbern die Möglichkeit der freiwilligen Abschlagszahlung vor Fälligkeit der betreffenden Rate eröffnet, ist aufgrund des Verstoßes gegen § 3 Abs. 2, § 7 MaBV i.V.m. § 12 MaBV gem. § 134 BGB nichtig.

7. Eine in den AGB eines Bauträgers enthaltene Klausel, wonach der Erwerber zur vollständigen Zahlung vor der "vollständigen Fertigstellung" verpflichtet sein soll, verstößt (auch) gegen AGB-Recht und ist daher unwirksam.

8. Der Schutz des Erwerbers erfordert es bei einem Verstoß gegen § 632a Abs. 3 BGB a.F. (§ 650m Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.) durch eine unwirksame AGB-Klausel sowie bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 2, § 7 MaBV, dass er bei vorzeitiger Zahlung des vollen Kaufpreises den Teil des Kaufpreises zurückerhält, der ihm gesetzlich zugestanden hätte, der ihm durch die unwirksame Klausel genommen wurde, und den er benötigt, um den zur vollständigen Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Druck bei Vorliegen von Mängeln aufzubauen.

9. Eine entgegen § 632a Abs. 3 BGB a.F. geleistete Abschlagszahlung kann nicht als Zahlung zurückgefordert werden; in welcher Form die Sicherheitsstellung geschieht, obliegt allein der Auswahl des Bauträgers.

10. § 632a Abs. 3 BGB a.F. stellt ein Schutzgesetz dar.




IBRRS 2019, 2354
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer schweigt, der bleibt!

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.07.2019 - 14 U 34/19

Verursacht der Auftragnehmer einen Mangel und erklärt der Auftraggeber im Rahmen einer Baustellenbesprechung, dass er auf die Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten bestehe, muss der Auftragnehmer diese Kosten übernehmen, wenn er bzw. sein Bauleiter der Forderung des Auftraggebers nicht unverzüglich widerspricht.

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2 Leseranmerkungen gefunden
Dr. Rodemann ist zuzustimmen!
Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
 Z 
Einwendung im selbständigen Beweisverfahren unterlassen: Keine Präklusion in der Hauptsache!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2013, 456
BGH, Urt. v. 11.06.2010 - V ZR 85/09
Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
 R 
Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess!
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2011, 310

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme

2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Meinungsstand (ZPO § 493 Rn. 15-21)

II. Eigene Stellungnahme (ZPO § 493 Rn. 22-40)






1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Angebot ( Rn. 46-57)