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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 75/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0300; IMRRS 2012, 0216
WohnungseigentumWohnungseigentum
Doppelstockgarage: Sondereigentum umfasst Hebeanlage!

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 75/11

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 112 BGH - Duplexparker: Hebeanlage ist Sondereigentum!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 3262; IMRRS 2015, 1487
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums

BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14

1. Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben.*)

2. Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer.*)

3. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht.*)

4. Ist den Vertragsparteien bei der Veräußerung von Wohnungseigentum nicht bekannt, dass das Sondereigentum in größerem Umfang entstanden ist, als es die tatsächliche Bauausführung erkennen lässt, erlaubt eine vor Vertragsschluss erfolgte Besichtigung des Kaufobjekts nicht den Schluss, dass die Auflassung auf das Sondereigentum in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen beschränkt worden ist.*)




IBRRS 2014, 2612; IMRRS 2014, 1350
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wie wird an einer Duplex-Hebeanlage Sondereigentum begründet?

AG Dippoldiswalde, Urteil vom 25.04.2013 - 2 C 804/12

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG kann an Garagenplätzen allein dadurch Sondereigentum gebildet werden, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Dies gilt darüber hinaus für Garagenteile, die als solche einen festen und klar umrissenen Parkplatz als solchen erkennen lassen, was für Doppelparker der Duplexgarage gilt.

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IBRRS 2013, 0577; IMRRS 2013, 0418
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Teile einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?

LG München I, Urteil vom 05.11.2012 - 1 S 1504/12

1. An Bauteilen einer Doppelstockgarage (Duplex-Parker) kann auch dann Sondereigentum bestehen, wenn die zugehörige Hydraulikanlage infolge des Betriebs mehrerer Garageneinheiten zwingendes Gemeinschaftseigentum darstellt.*)

2. Sind in einer Teilungserklärung Mehrfachparker als Sondereigentum aufgeführt, sind einzelne Bauteile des Mehrfachparkers nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie ausschließlich einer Sondereigentumseinheit und nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen.*)

3. Das zur Hebebühne einer Doppelstockgarage gehörende Fahrblech ist - soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen - sondereigentumsfähig.*)

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IBRRS 2012, 0300; IMRRS 2012, 0216
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Doppelstockgarage: Sondereigentum umfasst Hebeanlage!

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 75/11

Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.*)

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

B. Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ( Rn. 7-11)