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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 30/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1319; IMRRS 2009, 0796
ImmobilienImmobilien
Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08


53 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IBR 2010, 1334 OLG Brandenburg - Rechtskauf - culpa in contrahendo anwendbar?
IBR 2009, 320 BGH - Immobilienkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest!
IMR 2009, 216 BGH - Immobilienkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest!
IMR 2009, 104 OLG Celle - Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?

39 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2684; IMRRS 2023, 1245
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ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht besteht trotz Due Diligence!

BGH, Urteil vom 15.09.2023 - V ZR 77/22

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.*)

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IBRRS 2023, 2944; IMRRS 2023, 1346
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ImmobilienImmobilien
Nicht alles ist arglistig!

LG München I, Urteil vom 24.03.2023 - 31 O 9367/22

1. Die im notariellen Kaufvertrag unter dem Abschnitt "Grundbuchstand" angegebene Grundstücksgröße stellt regelmäßig keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

2. Ein arglistiges Verhalten ist zu verneinen, wenn der Veräußerer davon ausgehen durfte, dass der Erwerber über Vermessungsergebnisse im Bilde war.

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IBRRS 2021, 2881; IMRRS 2021, 1069
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ImmobilienImmobilien
Wann haftet Veräußerer nicht für öffentliche Äußerung über die Eigenschaft eines Grundstücks?

BGH, Urteil vom 16.07.2021 - V ZR 119/20

1. Der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BGB, wonach der Verkäufer für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Eigenschaften der Kaufsache dann nicht haftet, wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, liegt nur vor, wenn ein Einfluss der öffentlichen Äußerung auf die Kaufentscheidung nachweislich ausgeschlossen ist.*)

2. Mit der "Kaufentscheidung" i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BGB ist der Abschluss des Kaufvertrags gemeint. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine öffentliche Äußerung des Verkäufers über die Eigenschaft eines Grundstücks die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, ist deshalb nicht der Zeitpunkt, zu dem der Käufer sich entschlossen hat, das Grundstück zu erwerben, sondern der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags.*)




IBRRS 2021, 1229; IMRRS 2021, 0464
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ImmobilienImmobilien
Denkmaleigenschaft kann Mangel sein!

BGH, Urteil vom 19.03.2021 - V ZR 158/19

1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen.*)

2. Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" zugerechnet werden.*)

3. Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95, IMRRS 1996, 0002 = NJW-RR 1997, 270).*)




IBRRS 2020, 0370; IMRRS 2020, 0127
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Altglascontainer ist kein Mangel einer Eigentumswohnung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - 21 U 46/19

1. Eine in der Nähe einer vom Bauträger erworbenen Eigentumswohnung auf Anweisung der Stadt errichtete Wertstoffsammelstelle begründet keinen Sachmangel der Kaufsache i.S.v. § 437 BGB, weil die damit einhergehende Beeinträchtigung als sozialadäquat hinzunehmen ist.*)

2. Der Bauträger ist nicht verpflichtet, den Erwerber der Eigentumswohnung vor Vertragsschluss über die geplante Aufstellung der Wertstoffsammelstelle aufzuklären, wenn es sich um eine für jedermann öffentlich zugängliche Information handelt, die jederzeit bei der Stadt abrufbar war.*)




IBRRS 2020, 2892; IMRRS 2020, 1172
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Über Bleirohre muss aufgeklärt werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2019 - 24 U 251/18

Ein mit Bleirohren ausgestattetes Haus weist einen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf. Ein solcher unterliegt der Aufklärungspflicht auch dann, wenn noch kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt, indes die ernsthafte Gefahr besteht, dass Blei im Rahmen der üblichen Nutzung austritt. Bei dieser Beurteilung sind die Grundsätze heranzuziehen, die der Bundesgerichtshof zum Verkauf von Grundstücken mit Altlastenverdacht entwickelt hat (vgl. nur BGH, IMR 2018, 69). Unerheblich ist, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses die Verwendung von Bleirohren noch bedenkenfrei war.*)

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IBRRS 2019, 3173; IMRRS 2019, 1196
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Von DIN-Normen abgewichen: Baumangel arglistig verschwiegen?

BGH, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 73/18

Die Angabe des fachkundigen Verkäufers, das Kaufobjekt fachgerecht bzw. nach den anerkannten Vorschriften errichtet zu haben, erfolgt nicht schon dann ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein", wenn er bei der Bauausführung unbewusst von einschlägigen DIN-Vorschriften abgewichen ist.*)




IBRRS 2019, 1576
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - V ZR 186/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 4041; IMRRS 2019, 1479; IVRRS 2019, 0578
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bergbauschäden an einem Grundstück - Merkantiler Minderwert

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2018 - 24 U 211/17

Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf die Geltendmachung von Bergschadenansprüchen; Verjährung nach § 117 Abs. 2 BbergG; Voraussetzungen eines merkantilen Minderwerts nach der Reparatur von Bergschäden.*)

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IBRRS 2018, 1444; IMRRS 2018, 0525
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung auch für Angaben in Exposé - außer bei Gewährleistungsausschluss

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 274/16

1. Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet.*)

2. Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie haftet aber für einen solchen Sachmangel - anders als für das Fehlen einer nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbarten Beschaffenheit - in den Grenzen des § 444 BGB regelmäßig nicht, wenn der Kaufvertrag einen allgemeinen Haftungsausschluss enthält (Bestätigung von Senat, IMR 2016, 478).*)




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4 Nachrichten gefunden
Hausverkäufer muss über Asbestbelastung aufklären!
(08.04.2010) Der Verkäufer einer Immobilie kann einen Interessenten nicht über alle Details zu einem Objekt aufklären. Das verlangt auch der Gesetzgeber nicht von ihm. Selbst bestimmte Mängel, die für einen Typ von Häusern "normal" oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, müssen nicht immer erwähnt werden. Eine schwer wiegende Asbestbelastung darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht verschwiegen werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 216 Dokument öffnen BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

Asbest in Gebrauchtimmobilien - Ein erhebliches Haftungsrisiko für wissende Verkäufer
(22.10.2009) Wie jede andere Kaufsache muss eine Immobilie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelrechte zu, etwa ein Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Ist keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen, kommt es für den vertragsgemäßen Zustand auf die von den Vertragsparteien einverständlich vorausgesetzte Verwendung an (z.B. sofortige Wohnnutzung). Ersatzweise wird auf eine gewöhnliche Verwendung und eine übliche Beschaffenheit abgestellt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

VPB warnt: Wer Asbest verschweigt, muss Sanierung zahlen
(04.05.2009) Asbestfasern können Krebs auslösen. Das ist seit etwa 30 Jahren bekannt. Deshalb wird der in den Nachkriegsjahren weit verbreitete Baustoff Asbest heute nicht mehr verwendet. "Allerdings ist Asbest noch in vielen Altbauten versteckt", erinnert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Spätestens bei größeren Instandhaltungsarbeiten kommt das Problem wieder ans Tageslicht und muss dann ein für alle Mal fachgerecht gelöst werden".
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2009, 320 Dokument öffnen BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

BGH: Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest
(27.03.2009) Der u. a. für Rechstreitigkeiten über Ansprüche aus Kaufverträgen über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat (V ZR 30/08) des Bundesgerichtshofs hatte sich mit folgendem Fall zu befassen, der zwei für die Rechtspraxis bedeutsame Fragen aufwirft: Mit notariellem Vertrag vom 4. Oktober 2006 kauften die Kläger von den Beklagten ein Hausgrundstück unter Ausschluss der "Gewähr für Fehler und Mängel". Das Wohngebäude war im Jahre 1980 in Fertigbauweise errichtet worden. In der Außenfassade waren Asbestzementtafeln verarbeitet worden. Über diesen Umstand klärten die Beklagten die Kläger nicht auf, obwohl zuvor bereits ein anderer Kaufinteressent wegen der Asbestverkleidung von seinen Kaufabsichten abgerückt war.
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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

IV. Haftung wegen eines Verschuldens bei Vertragsschluss ( Rn. 148-149)

1. Der Sachmangel ( Rn. 56-69)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

XII. Auskunfts- und Beratungsvertrag ( Rn. 127-142)