Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 221/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 3247; IMRRS 2016, 1833
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum entzogen: Erwerber darf früherem Eigentümer nicht den Besitz überlassen

BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 221/15


20 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
3 Beiträge gefunden
IMR 2019, 195 BGH - Charakter einer Wohnungseigentumslage: Ist er eine Gebrauchsgrenze?
IMR 2017, 23 BGH - Unterlassungsverpflichtung: Was gilt für die Gesellschafter einer Wohnungseigentümerin?
IMR 2017, 22 BGH - Veräußerungsurteil: Ersteigerer darf altem Eigentümer nicht Besitz überlassen!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2196; IMRRS 2023, 0990; IVRRS 2023, 0369
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Anfechtung eines Negativbeschlusses erfolgreich?

BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 158/22

1. Die Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO setzt voraus, dass materiell-rechtlich nach Fristablauf Schadensersatz verlangt werden kann. Die Vorschrift selbst begründet einen solchen Anspruch nicht.*)

2. Ob der Anspruch auf Vornahme der Handlung bei einer Verurteilung nach § 510b ZPO nach Fristablauf erlischt, richtet sich ebenfalls nach dem materiellen Recht. Eine solche Erlöschensvorschrift stellt § 281 Abs. 4 BGB dar.*)

3. Die Rechtskraft eines nach § 510b ZPO ergangenen Urteils, das zu Unrecht eine Entschädigungsleistung zuspricht, hindert ein Gericht in einem Folgeprozess nicht daran, den Anspruch auf Vornahme der Handlung als fortbestehend anzusehen.*)

4. Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Störungsabwehr nach § 15 Abs. 3 WEG a.F. keine Anwendung (Fortführung von Senat, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 67/22, Rz. 14 ff., IMRRS 2023, 0594 = VersR 2023, 792 ).*)

5. Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (sog. Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also insoweit das Ermessen auf Null reduziert war (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21, Rz. 9, IMRRS 2022, 1413 = NJW 2023, 63).*)

6. Wird ein Negativbeschluss angefochten, mit dem lediglich ein Beschlussantrag abgelehnt wird, ist bei der Bewertung des Gesamtinteresses und des Einzelinteresses die gegenüber der Entscheidung über ein positives Beschlussergebnis zurückbleibende Rechtskraftwirkung durch einen Abschlag von 50% zu berücksichtigen.*)




IBRRS 2022, 3675; IMRRS 2022, 1625; IVRRS 2022, 0589
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung: Einzelrichter muss Sache dem Kollegium vorlegen!

BGH, Urteil vom 17.11.2022 - VII ZR 297/21

1. Der Einzelrichter muss den Rechtsstreit nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dem Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme vorlegen, wenn sich eine aus seiner Sicht gegebene grundsätzliche Bedeutung aus einer - nach der Übertragung auf ihn eingetretenen - wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt.*)

2. Durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht entzieht der Einzelrichter die erneute Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Kollegium als dem gesetzlich zuständigen Richter.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0056
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - III ZR 36/22

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3660; IMRRS 2022, 1622; IVRRS 2022, 0587
ProzessualesProzessuales
Fälle sog. Innendivergenz haben grundsätzliche Bedeutung!

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - III ZR 13/22

1. Hat das Berufungsgericht die Sache einem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen und ergibt sich danach aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, muss der Einzelrichter gemäß § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Sache dem vollbesetzten Spruchkörper zur Übernahme vorlegen und dieser sie nach § 526 Abs. 2 Satz 2 ZPO übernehmen.*)

2. Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne haben auch die Fälle der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, einschließlich die Fälle einer sog. Innendivergenz.*)

3. Beruht eine unterlassene Vorlage auf Willkür, ist dieser Verstoß ungeachtet der Regelung des § 526 Abs. 3 ZPO sowie von Amts wegen zu berücksichtigen (Fortführung u.a. von BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 202 = IBRRS 2003, 0810 = IMRRS 2003, 0292; vom 10.11.2003 - II ZB 14/02, NJW 2004, 448, 449 = IBRRS 2004, 0011 = IMRRS 2004, 0004, und vom 28.01.2022 - VI ZB 13/20, NJW-RR 2022, 570 Rn. 5 = IBR 2022, 278).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3125; IMRRS 2023, 1428
WohnraummieteWohnraummiete
Zukünftige Staffelmieterhöhungen sind keine Vormiete

LG Berlin, Urteil vom 13.09.2022 - 67 S 15/22

Im Vormietverhältnis vereinbarte Staffelmieterhöhungen, die wegen Beendigung des Vormietverhältnisses in zeitlicher Hinsicht nicht mehr wirksam geworden sind, sind im Rahmen des § 556e BGB nicht zu berücksichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2705; IMRRS 2023, 1237
WohnraummieteWohnraummiete
Rückzahlung überzahlter Mieten

LG Berlin, Urteil vom 03.05.2022 - 67 S 305/21

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4104; IMRRS 2019, 1502
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer können von Mieter Unterlassung vereinbarungswidriger Nutzung verlangen

BGH, Urteil vom 25.10.2019 - V ZR 271/18

1. Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.*)

2. Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit im Falle einer Nutzung, die der in der Teilungserklärung für diese Einheit getroffenen Zweckbestimmung widerspricht, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.*)

3. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eisverkaufsstelle (Eisdiele) mit Bestuhlung verstößt gegen eine in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung, nach der die Einheit nur als "Laden" genutzt werden darf; bei typisierender Betrachtung stört diese Nutzung jedenfalls dann mehr als eine Nutzung als Ladengeschäft, wenn Außenflächen in Anspruch genommen werden, sei es durch eine Außenbestuhlung oder durch den Verkauf nach außen.*)




IBRRS 2019, 0974; IMRRS 2019, 0374
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterbringung von Obdachlosen ist keine Wohnzwecken dienende Nutzung!

BGH, Urteil vom 08.03.2019 - V ZR 330/17

1. Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann.*)

2. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.*)




IBRRS 2019, 0676
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - V ZR 138/18

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3334; IMRRS 2018, 1223
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entzug des Wohnungseigentums bei Bruchteilseigentum

BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 138/17

1. Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht.*)

2. Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 12

1 Nachricht gefunden
Erwerber durfte Alt-Eigentümer nicht in der Wohnung belassen
(13.07.2017) Für den schlimmsten Fall der Unverträglichkeit hat das Wohnungseigentumsgesetz vorgesorgt. In Paragraf 18 ist festgelegt, dass Mitgliedern das Eigentum entzogen werden kann, wenn sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen in schwerwiegender Form verletzen. Ist das der Fall und wurde das Objekt verkauft, dann darf der Erwerber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Alt-Eigentümer allerdings auch nicht weiter dort wohnen lassen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2017, 22 Dokument öffnen BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Anspruch auf Unterlassung ( Rn. 124-127)

d) Versagungsgrund ( Rn. 257-260)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Anwendungsbereich und Klage ( Rn. 10-17)

(1) Eigentumsbeeinträchtigung ( Rn. 33-38)