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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 178/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 1150; IMRRS 2015, 0679
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Unterlassung zweckwidriger Nutzung verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 178/14

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24 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IMR 2015, 415 BGH - Folgen der Duldung einer zweckwidrigen Nutzung (hier: Laden als Gaststätte)
IMR 2015, 289 BGH - Verjährung und Verwirkung bei unzulässiger Nutzung
IMR 2014, 433 LG Frankfurt/Main - Nutzung eines Abstell- oder Hobbyraums zu dauerhaften Wohnzwecken ist unzulässig!

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2328; IMRRS 2021, 0856
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2020 - 11 S 129/18

Eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung kann sich zwar als zulässig erweisen, wenn sie bei typisierender, also verallgemeinernder Betrachtungs­weise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungs­eigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist. Dies ist bei der Nutzung eines Kellerraums als Wohnung aber nicht der Fall. Die Nutzung zu Wohnzwecken ist intensiver und konfliktträchtiger.

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IBRRS 2020, 3652; IMRRS 2020, 1485
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer muss Mietvertrag für Zustimmung zur Vermietung nicht vorlegen

BGH, Urteil vom 25.09.2020 - V ZR 300/18

Die Nichtvorlage des Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung.*)

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IBRRS 2019, 3243; IMRRS 2019, 1222
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostenabrechnung ohne Umlageschlüssel formell unwirksam

OLG Dresden, Beschluss vom 09.08.2019 - 5 U 936/19

1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Mindestens sind in sie aufzunehmen eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen. Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilungsschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen.*)

2. Gibt eine Betriebskostenabrechnung nicht den Umlageschlüssel an, genügt sie - im gewerblichen Mietrecht - nicht den dargestellten Mindestanforderungen und ist deshalb formell unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auch die Umlagevereinbarung im Mietvertrag einen Umlageschlüssel nicht bestimmt.*)

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IBRRS 2019, 2757; IMRRS 2019, 1028
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Gastronomiebetrieb in einer Gewerbeeinheit

LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2019 - 55 S 46/18

1. Wird eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Gewerbeeinheit (Laden)" bezeichnet, kann darin keine gastronomische Einrichtung betrieben werden.

2. Wird ein Teil- oder Wohnungseigentum zweckwidrig genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer nicht, solange diese Nutzung anhält. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sondereigentümer selbst oder dessen Mieter Nutzer ist.

3. Ebenso wenig wie ihnen das Wissen des Verwalters verjährungsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen würde, kann auch dessen Handeln und sein Verhalten gegenüber dem Schuldner für sich genommen keinen Vertrauenstatbestand im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern schaffen.

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IBRRS 2019, 1077; IMRRS 2019, 0411
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Zurückschneiden herüberhängender Äste verjährt in drei Jahren!

BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18

Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG-BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.*)

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IBRRS 2020, 1544; IMRRS 2020, 0674
WohnungseigentumWohnungseigentum
In einer Ladeneinheit darf keine Gastronomie betrieben werden!

LG Berlin, Beschluss vom 16.01.2019 - 55 S 46/18 WEG

1. Wird eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Gewerbeeinheit (Laden)" bezeichnet, kann darin keine gastronomische Einrichtung betrieben werden.

2. Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Teil- oder Wohnungseigentümer auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung seines Teil- oder Wohnungseigentums in Anspruch, bestimmt sich der Streitwert danach, welche Beeinträchtigungen dem Kläger durch die zweckwidrige Nutzung erwachsen, wobei diese Nachteile und auch das gegenläufige Interesse des Beklagten frei zu schätzen sind.

3. Bei der Störung von Grundeigentum bemisst sich das Interesse des gestörten Eigentümers grundsätzlich nach dem Wertverlust des Grundstücks.

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IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18

Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)

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IBRRS 2018, 0780; IMRRS 2018, 0261; IVRRS 2018, 0113
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auf die Daten im Eurodac-Register ist Verlass

BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - V ZB 28/17

1. Das Beschwerdegericht muss den Betroffenen grundsätzlich nicht erneut anhören, wenn es den unter Anhörung des Betroffenen festgestellten Sachverhalt lediglich einem anderen der gesetzlich festgelegten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer (erheblichen) Fluchtgefahr zuordnen will als das Amtsgericht.*)

2. Die beteiligten Behörden und die Haftgerichte können sich im Grundsatz auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in dem Eurodac-Register verlassen und insbesondere darauf vertrauen, dass ein als offen ausgewiesenes Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.*)

3. Die Vorschrift des § 2 Abs. 15 Satz 2 AufenthG setzt eine Belehrung des Betroffenen darüber, dass er vor Abschluss des Verfahrens im Erstaufnahmestaat nicht in einen anderen Mitgliedstaat reisen darf, nicht voraus.*)

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IBRRS 2018, 0180; IMRRS 2018, 0055
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Unterlassung abredewidriger Nutzung verjährt nicht!

OLG Celle, Urteil vom 05.01.2018 - 2 U 94/17

Der Anspruch auf Unterlassung der mietvertragswidrigen Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung.*)

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IBRRS 2018, 1068; IMRRS 2018, 0381
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckwidrige Nutzung: Verwirkung des Unterlassungsanspruchs?

BGH, Urteil vom 15.12.2017 - V ZR 275/16

1. Wird durch eine Störung des Eigentums ein neuer Unterlassungsanspruch ausgelöst, ist für den Beginn der für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeitspanne in der Regel auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen.*)

2. Eine Verwirkung eines Rechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Verpflichtete aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht wird. Die bloße Untätigkeit des Berechtigten über einen längeren Zeitraum hinweg ist nicht ausreichend.*)

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1 Nachricht gefunden
BGH: Unterlassungsansprüche gegen zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
(08.05.2015) Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind.
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